Fachtagung am 12. und 13. März 2015

Vergaberecht 2015

Das aktuelle Vergaberecht 2015 in der Praxis und Rechtsprechung

Bundesweite Fachtagung für Sachbearbeitung, Entscheidung und Prüfung von Auftragsvergaben für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage des öffentlichen Auftragswesens
Das war unsere Tagung "Vergaberecht 2015".

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachtagung Vergaberecht des Kommunalen Bildungswerk e.V. hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der renommiertesten Fachforen für Vergabepraktiker/innen etabliert. Sie vermittelt den Teilnehmer/innen einen fundierten Überblick über aktuelle Rechtsentwicklungen, die Rechtsprechung und brandaktuelle Praxisprobleme des Vergaberechts.

Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Vergaberecht rechtskonform anzuwenden.

Die Fachtagung Vergaberecht 2015 richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit dem Vergaberecht befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfragen - gern auch schriftlich vorab - in die Diskussion einzubringen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu dürfen.

Tagungsablauf

Donnerstag, 12. März 2015
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e.V.
10:15 Uhr
Neues EU-Vergaberecht: Wie geht es weiter - was wird für die Praxis wichtig?
Herr Hans-Peter Müller
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Die aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht
Herr Jörg Wiedemann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:20 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
„Wie gewonnen, so zerronnen?“ - Praxisfragen der Zuwendungsrückforderung wegen Ausschreibungsfehlern
Herr Dr. Matthias Krist
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
16:00 Uhr
Podiumsdisskussion
im Anschluss ab ca. 16.45 Uhr Beginn des Rahmenprogramms
Freitag, 13. März 2015
09:00 Uhr
Vergaberecht 2015: Aktuelle kommunalrelevante Entwicklungen
Herr Norbert Portz
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Tipps und Tricks sowie typische Problemfälle bei der Auftragsvergabe in der Praxis
Frau Dr. Daniela Hattenhauer
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen

Inhalte der Vorträge

Neues EU-Vergaberecht: Wie geht es weiter - was wird für die Praxis wichtig?

Herr Hans-Peter Müller
Im April 2014 traten drei neue EU-Richtlinienvorschläge zur öffentlichen Auftragsvergabe in Kraft. Ihre Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens April 2016 erfolgt sein. Von großem Interesse für die kommunale Praxis dürften die Frage „wo finden sich welche neuen Regeln wieder?“ sowie die Struktur des künftigen Vergaberechts („Kaskade ja oder nein?“) in Deutschland sein. Hierzu und zu ausgewählten Inhalten (u. a. zu Eignungskriterien, Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Vertragsänderung während der Laufzeit, Kündigung) sowie zum Umsetzungsprozess allgemein wird der Referent informieren.

Die aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht

Herr Jörg Wiedemann
Die vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bei EU-weiter Ausschreibungspflicht führen dazu, dass Vergabevorschriften auf den Prüfstand der Gerichte gelangen; die dabei getroffenen Entscheidungen prägen die gesamte nationale Vergabepraxis z.T. erheblich. Im Vortrag sollen bedeutende Aspekte aus den Entscheidungen der OLG bzw. des BGH sowie des EuGH aus dem Jahr 2014 in systematischer Ordnung vorgestellt und Gelegenheit zur Diskussion der Themen eingeräumt werden. Hierzu werden gehören:
Schwerpunkte:
  • Nach dem Urteil des EuGH (Aktenzeichen: Rs. C-549/13) zum nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW): mögliche Auswirkungen auf die Landesvergabegesetze
  • Regeln für die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs durch den Auftraggeber
  • Anforderungen an die Vergabeunterlagen
  • Gewährleistung der Transparenz von Bewerbungsbedingungen
  • Auswahl, Gewichtung und Bekanntgabe von Zuschlagskriterien
  • Fallstricke im Verhandlungsverfahren
  • Probleme bei der formellen Prüfung und Wertung der Angebote
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten / Aufhebung von Ausschreibungen

„Wie gewonnen, so zerronnen?“ - Praxisfragen der Zuwendungsrückforderung wegen Ausschreibungsfehlern

Herr Dr. Matthias Krist
Die Finanzlage der öffentlichen Hand ermöglicht Investitionen in aller Regel nur noch auf der Grundlage von Zuwendungen aus Fördermitteltöpfen. Die Zuwendungsbescheide sind als widerrufliche Verwaltungsakte standardisiert mit der Nebenbestimmung beauflagt, dass die Zuwendungsempfänger bei der Verwendung der Mittel die jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten haben. Welche Vorgaben dies konkret sind, gibt das Zuwendungsrecht nicht vor. Vielmehr liegt die Verantwortung für die Beachtung des Vergaberechts vollständig beim Zuwendungsempfänger. Zuletzt haben die Fälle, in denen Zuwendungsbescheide nach teilweise lange zurückliegender Mittelverwendung widerrufen und die Fördermittel zurückgefordert wurden, in auffälliger Weise zugenommen. Gleich mehrfach haben sich die Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht mit der Prüfung dahingehend befasst, ob den Zuwendungsempfängern „schwere Vergabefehler“ unterlaufen sind, die nunmehr zu einer (verzinslichen) Rückzahlung der verbrauchten Gelder führen.
Schwerpunkte:
  • Der Zuwendungsbescheid als widerruflicher Verwaltungsakt
  • Bedeutung und Reichweite der Nebenbestimmungen über die strikte Beachtung des Vergaberechts
  • Verwaltungsleitlinien und aktuelle Rechtsprechung zur Rückforderung von Zuwendungen
  • Praktische Hinweise zur Risikominimierung

Vergaberecht 2015: Aktuelle kommunalrelevante Entwicklungen

Herr Norbert Portz
Das Vergaberecht ist im Umbruch: Die EU-Vergaberichtlinien vom 17. April 2014 mit einem Mehr an Flexibilität und Gestaltungsspielraum für die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber müssen bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Im EU-Vergaberecht ist auch die Einführung der elektronischen Kommunikation und damit der elektronischen Angebotsabgabe mit verbindlichen Fristen vorgegeben. Auch das weitere Vergaberecht stellt an die Kommunen nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung immer wieder neue Anforderungen. Zu erwähnen ist das Verbot, Nebenangebote zuzulassen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Auch das Spannungsfeld zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers einerseits und einer produktneutralen Beschaffung andererseits erfordert eine genaue Kenntnis und Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben. Zudem sind die Möglichkeiten und Grenzen zum Nachfordern fehlender Nachweise im Rahmen der Wertung der Angebote von hoher Praxisrelevanz.
Schwerpunkte:
  • Neuerungen des EU-Vergaberechts und bereits heute zu berücksichtigende Regelungen
  • Verbindliche Einführung der elektronischen Vergaben
  • Teil- und Fachlosbildung versus Vergabe an ein Generalunternehmen
  • Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers und Produktneutralität
  • Möglichkeit zur Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen

Tipps und Tricks sowie typische Problemfälle bei der Auftragsvergabe in der Praxis

Frau Dr. Daniela Hattenhauer
Die Inhalte der Vergabe- und Vertragsordnungen sowie der weiteren vergaberechtlichen Regelungen sind den Anwendern des Vergaberechts in der Regel bestens bekannt. Dennoch treten in der Praxis häufig Anwendungsfragen auf, die sich allein mit Hilfe der Texte nicht beantworten lassen. Solche regelmäßig auftretenden Problemfelder wird die Referentin beleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede der Auftragsvergaben ober- und unterhalb der europäischen Schwellenwerte eingegangen.
Schwerpunkte:
  • Eignungsprüfung
  • Nebenangebote
  • Auskömmlichkeit der Angebote
  • Auswertungsmethoden
  • Rechtsschutz

Referenten

Herr Hans-Peter Müller

Herr Hans-Peter Müller absolvierte die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim. Anschließend war er im Kreiswehrersatzamt Neuwied tätig, zuletzt als Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung, wo er Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses war. Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; VOL/A, VOF, VO PR Nr. 30/53). Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn an. Herr Müller war 2010 Mitautor und Herausgeber der Kommentare von Greb/ Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“.

Herr Jörg Wiedemann

Herr Jörg Wiedeman ist Richter am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt). Er ist seit 1999 als Mitglied des Vergabesenats dieses Gerichts sowie eines Zivilsenats mit besonderer Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren sowie seit 2001 im Rahmen von Vortrags- und Seminartätigkeiten mit Rechtsfragen des öffentlichen Auftragswesens befasst. Er ist Mitautor von zwei Lehrbüchern zum Vergaberecht und von Kommentaren zur VOB/A und zur VOL/A.

Herr Dr. Matthias Krist

Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Krist absolvierte zunächst einen Diplomstudiengang an der FH des Bundes für öffentliche Verwaltung und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Mainz. Er hat an der Universität zu Köln (Lehrstuhl Prof. Dr. Jürgen F. Baur) zu einem vergaberechtlichen Thema promoviert. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1998 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Mit dem nationalen und europäischen Vergaberecht befasst er sich seit 18 Jahren. Herr Dr. Krist berät bundesweit und im angrenzenden EU–Ausland. Er leitet das vergaberechtliche Team seiner Kanzlei, ist Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Hochschule Koblenz und Mitglied des Fachbeirats der Zeitschrift „Vergaberecht“. Rechtsanwalt Dr. Krist ist Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz.

Herr Norbert Portz

Herr Norbert Portz leitet als Volljurist beim Deutschen Städte- und Gemeindebund seit 1998 das Dezernat für Städtebau, Umwelt und Vergabe. Der DStGB vertritt über seine Mitgliedsverbände ca. 11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland. Herr Portz vertritt die kommunalen Belange im Vergaberecht, insbesondere mit dem Ziel einer Vereinfachung und Entschlackung, sowohl in Brüssel als auch in Berlin. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Bücher zum Vergaberecht.

Frau Dr. Daniela Hattenhauer

Frau Dr. Daniela Hattenhauer ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Ausschreibungen der öffentlichen Hand, insbesondere auch mit PPP-Projekten sowie mit der Umstrukturierung von Gesellschaften und Krankenhäusern. Mit diesen Projekten hat sie hervorragende Ergebnisse erzielt. Sie leitet ein Team, das sich auf Vergaberecht spezialisiert hat. Auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung ist Frau Dr. Daniela Hattenhauer als Referentin für eine Vielzahl von Vortragsveranstaltungen bekannt. Dazu kommen auch verschiedene Veröffentlichungen zu aktuellen Themen.

Herr Dr. Adolf-Georg Keuch

Unser Moderator: Herr Dipl.-Verw. Adolf-Georg Keuch ist Leiter Zentrale Materialwirtschaft und Anlagenbuchhaltung in einer hessischen Universität. Er verfügt über eine 38-jährige Erfahrung im öffentlichen Einkauf (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen), hier speziell im Hochschulumfeld. So ist er auch mit der Problematik von Beschaffungen aus Zuwendungen, wissenschaftlichen Großgeräten und speziellem fachspezifischem Bedarf vertraut. Er hat u.a. das Vergabeverfahren für die Beschaffung und Implementierung der (ERP-)Software für das doppische Rechnungswesens an den hessischen Hochschulen federführend durchgeführt und ist Mitinitiator des Einkaufsverbundes der hessischen Hochschulen. Herr Keuch ist seit mehr als 20 Jahren als freiberuflicher Dozent für Vergaberecht tätig und Mitautor des Buches „Organisation des öffentlichen Einkaufs“.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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