Das erweiterte Unterhaltsvorschussgesetz 2019
Mit der seit dem 1. Juli 2017 wirksamen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nach Art. 23 und 25 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wird der Anspruch von berechtigten Kindern auf Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermöglicht. Damit steht eine weitreichende Ausweitung des Gesetzes im Raum, welches sowohl alle Unterhaltsvorschussstellen als auch andere Sozialleistungsträger an den Schnittstellen (SGB II, SGB XII, WoGG, Beistandschaften) betrifft.
Nachdem die Neuregelungen in Kraft getreten sind und erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden konnten, ist es Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und auf Möglichkeiten und Schwierigkeiten hinzuweisen.
Der Fachtag bietet auch ein Forum des Erfahrungsaustausches. Das Teilnehmerfeld wird sich überregional zusammensetzen, sodass zudem ein intensiver fachlicher Austausch über die eigene Behörde hinweg gefördert wird.
Das vollständige Tagungskonzept folgt in Kürze.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalt der Vorträge
Das neue Unterhaltsvorschussrecht – Gesetzesintention und Umsetzungsfragen
Schuldnertricks und Gläubigertaktik – die erfolgreiche Vollstreckung gegen den Unterhaltsschuldner
Wer ist Vater meines Kindes? – Mitwirkungspflichten der betreuenden Mutter
Dienstleister Jugendamt – effektive Zusammenarbeit zwischen Unterhaltsvorschussstelle und Beistandschaft
- Was sollten sinnvolle und tragfähige Kooperationsvereinbarungen mindestens beinhalten?
- Welche Akteure müssen an diesem Vereinbarungsprozess beteiligt werden?
- Durch welche Barrieren wird die Realisierung dieser Zusammenarbeit limitiert und wie kann man diese Hemmnisse beseitigen?
- Wo gibt es bereits Beispiele für gute Zusammenarbeit auf diesem Feld?
Referenten und Moderatorin
Anna-Margerita Gick und Stefan Heinemann
Anna-Margerita Gick und Stefan Heinemann sind im Referat 216 – Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tätig.
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Er ist auf diesen Rechtsgebieten durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen und ist Mitautor mehrerer Kommentare zur Insolvenzordnung. Zu nennen sind Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2013; Keller, Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 2016; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 8. Aufl. 2015; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl. 2016. Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit.
Gabriele Seiler-Warmuth
Gabriele Seiler-Warmuth wirkte lange Jahre im Bereich Jugendförderung/ SGB VIII und als Leitungskraft für materielle Hilfen für Kinder und Familien, bevor sie im Jahr 2005 in ein bezirkliches Rechtsamt von Berlin wechselte. Seit vielen Jahren ist sie Dozentin beim KBW e. V. für die Themen Unterhaltsvorschuss, Insolvenz und Unterhalt, Verwaltungsverfahren und Familiengerichtliche Verfahren.
Antje Hörenz
Antje Hörenz verfügt über eine fast zwanzigjährige Erfahrung im Bereich des Kindesunterhaltsrechts, die sie als Beiständin beim Jugendamt Göttingen und später als Referatsleitung im Fachdienst Beistandschaften bzw. Unterhaltsvorschuss beim Amt für Soziale Dienste Bremen gewonnen hat. Frau Hörenz ist seit 2017 nebenberuflich als Dozentin für das Unterhaltsvorschussgesetz tätig. Sie hat zusätzlich eine Qualifizierung im Diversity-Management.
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 51 62
E-Mail: info@abacus-hotel.de