Das erweiterte Unterhaltsvorschussgesetz 2018
Mit der seit dem 1. Juli 2017 wirksamen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nach Art. 23 und 25 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wird der Anspruch von berechtigten Kindern auf Unterhaltsvorschussleistungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermöglicht. Damit steht eine weitreichende Ausweitung des Gesetzes im Raum, welches sowohl alle Unterhaltsvorschussstellen als auch andere Sozialleistungsträger an den Schnittstellen (SGB II, SGB XII, WoGG, Beistandschaften) betrifft.
Nachdem die Neuregelungen in Kraft getreten sind und erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden konnten, ist es Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und auf Möglichkeiten und Schwierigkeiten hinzuweisen.
Der Fachtag bietet auch ein Forum des Erfahrungsaustausches. Das Teilnehmerfeld wird sich überregional zusammensetzen, sodass zudem ein intensiver fachlicher Austausch über die eigene Behörde hinweg gefördert wird.
Programm und Inhalte der Fachtage in Marburg und Berlin werden identisch sein.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalt der Vorträge
Grundfragen und Rechtsprechung zum Unterhaltsvorschussgesetz aus Sicht des Verwaltungsgerichts
Die Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes – Schnittstelle zum Leistungsbezug für Kinder in Jobcentern
Neue personalrechtliche Herausforderungen in den Unterhaltsvorschussstellen – Eingruppierungsfragen in der Praxis
- Entspricht die bestehende Eingruppierung den neuen fachlichen Anforderungen?
- Wie kann die bisherige Eingruppierung überprüft werden?
- Welche Risiken bestehen bei einer Überprüfung der Eingruppierung?
- Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
Schwierige Fälle in der Praxis – Sie fragen, wir antworten
Referenten und Moderatorin
Frau Gabriele Seiler-Warmuth
Frau Gabriele Seiler-Warmuth wirkte lange Jahre im Bereich Jugendförderung/SGB VIII und als Leitungskraft für materielle Hilfen für Kinder und Familien, bevor sie im Jahr 2005 in ein bezirkliches Rechtsamt von Berlin wechselte. Seit vielen Jahren ist sie Dozentin beim KBW e. V. zum Themenbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Herr Dr. jur. Christian Grube
Herr Dr. jur. Christian Grube war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Wissenschaft-licher Assistent an der Universität Hamburg und später Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwal-tungsgericht. Anschließend war er bis zu seiner Pensionierung in der Hamburgischen Verwaltungsgerichts-barkeit als Richter tätig, sowohl in der ersten wie zweiten Instanz. Seine Zuständigkeiten waren das Sozial-hilferecht, das Jugendhilferecht und das Unterhaltsvorschussrecht. Dr. Grube hat einen Lehrauftrag für So-zialrecht an der Universität Hamburg inne. Er ist Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung sozialrechtli-cher und sozialpolitischer Forschung an der Universität Hamburg und Mitglied der Ständigen Fachkonferenz I (Jugendhilferecht) am Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg. Herr Dr. Grube ist Autor des Kommentars zum Unterhaltvorschussgesetz, der fundierte Informationen zu allen maßgeblichen Problemen bei Gewährung, Ablehnung, Rückforderung und Übertragung von Unterhaltsansprüchen gibt. Ferner ist er Herausgeber und Kommentator eines Kommentars zum SGB XII.
Herr Florian Zang
Herr Florian Zang ist freiberuflicher Dozent, der mittlerweile über zehn Jahre praktische Erfahrung im SGB II in seine Seminare einfließen lässt. Er verfügt über Kenntnisse aus den operativen Bereichen mit Führungsaufgabe, als auch über Erfahrungen in den Tätigkeiten als Referent des Geschäftsführers eines Jobcenters mit den Bereichen Markt und Integration, sowie das Leistungsrecht und die Schnittstellen zum Ausländerrecht. Seine Seminare leben von der praxisnahen Gestaltung - mit rechtlicher Bestimmtheit.
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann verfügt über eine lange praktische Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Parallel zu seiner früheren Anwaltstätigkeit war er bereits als Dozent für verschiedene Bildungsträger tätig und setzt dies weiterhin fort. Er hält eine Reihe von Seminaren in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht u.a. beim Kommunalen Bildungswerk e. V. und begleitet als nebenberuflicher Dozent die Ausbildung von Personalmanagern und Berufsbetreuern an der Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht in Berlin.
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 51 62
E-Mail: info@abacus-hotel.de