Unterhaltsvorschuss 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Säule der finanziellen Unterstützung von Alleinerziehenden. Ist der zahlungspflichtige Elternteil leistungsfähig, soll er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen werden. In der Praxis werden diese Forderungen des Unterhaltsrückgriffs nur teilweise durchgesetzt. Der Fachtag soll die Möglichkeiten erläutern, wie die Strukturen in Hinblick auf den Unterhaltsrückgriff verbessert werden können, um die Quote zu erhöhen. Dabei werden auch die aktuellen Entwicklungen und die Bund-Länder-Aktivitäten näher beleuchtet. In einem weiteren Schwerpunkt widmet sich die aktuelle Rechtsprechung dem Wegfall der Altersgrenze im UVG und den damit ein hergehenden Konsequenzen für die Arbeit in der Unterhaltsvorschussstelle.
Unser Praxisvortrag geht auf die Möglichkeiten ein, wie man die gesetzliche Grundlage des Paragrafen §1 Abs. 3 UVG bestmöglich nutzen kann, um der Verweigerung des alleinerziehenden Elternteils, die nötigen Angaben zu machen, entgegen zu wirken.
Außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung offeriert zu den einzelnen Themen unter schiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen praxisgerecht anzuwenden.
Auch in diesem Jahr können am Fachtag Interessierte, die nicht vor Ort an der Tagung teilnehmen können, alle Vorträge online verfolgen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V.
würde sich freuen, Sie zu diesem Fachtag zu begrüßen.
Ihre Katja Knorscheidt, Geschäftsführer KBW e. V.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Das Unterhaltsvorschussgesetz: Bund-Länder-Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen
Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes zum gesetzlichen Unterhaltsvorschuss, insbesondere zur Verbesserung des Unterhaltsrückgriffs des Staates bei nicht zahlungsbereiten Eltern
Der Wegfall der Altersgrenze im Unterhaltsvorschussrecht- Streitfragen aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
Das scharfe Schwert des Ausschlusses im Sinnes des § 1 Abs. 3 UVG- Ein Blick in die Praxis
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400