Fachtagung am 26. und 27. September 2019

Fachtagung Sozialrecht - SGB II

Das SGB II in der Praxis. Erfahrungen - Ausblicke - Rechtsentwicklungen

Bundesweite Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus Jobcentern, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit der BA sowie für Führungskräfte aus Sozialämtern, Vorsitzende und Mitglieder von Trägerversammlungen und Beiräten sowie für weitere Interessenten
Das war unsere Tagung "Fachtagung Sozialrecht - SGB II".

Wie kaum ein anderes Gesetz wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Trug es zu Niedriglöhnen und Altersarmut bei oder war es der Garant für den wirtschaftlichen Aufschwung der vergangenen 10 Jahre? Sind Sanktionen und Eingliederungsvereinbarungen notwendige Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen oder sind sie wirkungslos und schränken die Freiheit der Betroffenen ein? Ein gesellschaftlicher Konsens ist kaum erreichbar.

In unserer Tagung werden wir gerade deshalb mit unterschiedlichen Blickwinkeln eine Bilanz zur Halbzeit der Legislaturperiode ziehen und die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des SGB II aufzeigen. Darüber hinaus stellen wir die aktuelle Rechtsprechung zum SGB II vor und werfen einen Blick über die Grenzen. Wie machen es andere Länder? Können wir davon lernen?

Einen besonderen Wert legen wir auf die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Teilnehmern und auf den Praxistransfer. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen der Umsetzung des SGB II praxisgerecht anzuwenden. Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete, insbesondere der Leitungsebenen. Die Teilnehmer sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 26. September 2019
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer des KBW e. V.
09:15 Uhr
SGB II – überwinden oder überarbeiten?
Dr. Klaus Bermig
Anfragen und Diskussion
10:30 Uhr
Zielvereinbarungen und Sanktionen – (Wie) verhelfen wir damit Menschen zum Handeln?
Gerd Goldmann
Anfragen und Diskussion
11:45 Uhr
Mittagsbüffet
12:45 Uhr
Finnlands Experiment mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Erste Ergebnisse der Evaluation
Dr. Antti Kaski
Anfragen und Diskussion
13:30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II
Dr. Elke Roos
Anfragen und Diskussion
14:50 Uhr
Kommunikationspause
15:20 Uhr
Der Einsatz der Künstlichen Intelligenz zum Aufspüren von Sozialmissbrauch – Pro und Contra. Ein Erfahrungsbericht aus den Niederlanden
Dr. Mirko Tobias Schäfer
Anfragen und Diskussion
16:30 Uhr
Ende des 1. Tages
Für Interessenten:
16:45 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Abendveranstaltung mit gemeinsamen Abendessen
Freitag, 27. September 2019
09:00 Uhr
Die Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung in den Jobcentern auf dem Prüfstand – alter Wein in neuen Schläuchen oder eine Revolution?
Dr. Dirk Bieresborn
Anfragen und Diskussion
10:40 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Die Prüfung der Jobcenter durch den Bundesrechnungshof – Untersuchungsgegenstände, Untersuchungsmethodik und Ergebnisse
Christian Ahrendt
Anfragen und Diskussion
12:30 Uhr
Mittagsbüffet
danach
Ende der Tagung

Vorträge

SGB II – überwinden oder überarbeiten?

Herr Dr. Klaus Bermig
Der Arbeitsmarkt erweist sich als stabil. Auch bei der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit haben sich deutliche Erfolge gezeigt. Zuletzt hat sich die Leistungsfähigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Aufnahme von rd. 600.000 Flüchtlingen bewiesen. Trotzdem oder gerade deshalb: Die Auseinandersetzung mit diesem grundlegenden System der sozialen Sicherung hat in den letzten eineinhalb Jahren einmal mehr neue Dynamik gewonnen. Zentrale Fragen lauten: Soll man die Grundsicherung für Arbeitsuchende hinter sich lassen, um mit Eindringlichkeit, Elan und Experimentierfreude zu ganz neuen Ufern aufzubrechen? Oder ist es zielführender, das System auf Schwachstellen hin zu untersuchen, um diese möglichst punktgenau zu beseitigen? Zu fragen wäre dann: Wie kann das System (bedarfs)gerechter werden? Wie sind die Menschen besser zu erreichen? Der Vortrag versucht, aus Sicht von Bundesregierung und Verwaltung Antworten zu geben.

Zielvereinbarungen und Sanktionen – (Wie) verhelfen wir damit Menschen zum Handeln?

Herr Gerd Goldmann
Der Arbeitsmarkt wandelt sich im Zeitalter der Digitalisierung vehement und dynamisch. Immer noch sind – trotz bisheriger Konjunkturanstiege – einige Gruppen der Gesellschaft in unterschiedlichem Grad am Arbeitsmarkt benachteiligt: Frauen, Flüchtlinge, Kranke und Langzeitleistungsbezieher. Die Zieldefinitionen des Gesetzgebers werden vielfach in Frage gestellt. Das BVerfG deutet Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen zur Zielerreichung an. Das SGB II muss grundlegend erneuert und vereinfacht, aber nicht „überwunden“ werden. Es ist Zeit, dabei den Menschen wieder in den Mittelpunkt zu stellen und seine Fähigkeiten zum bestimmenden Faktor zu machen, ihn zum selbständigen Handeln zu befähigen, statt ihn mit stereotypen Instrumenten und Maßnahmen zu „bearbeiten“. Es geht um Fragen der Gerechtigkeit. Wir brauchen konstruktiven Streit für einen Paradigmenwechsel! Der Referent stellt in seinem Vortrag durchaus provokante Thesen auf.

Finnlands Experiment mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Erste Ergebnisse der Evaluation

Herr Dr. Antti Kaski
Die Regierung Finnlands hat von Januar 2017 bis Ende Dezember 2018 ein Experiment zum bedingungslosen Grundeinkommen durchgeführt. Eine zufällig ausgewählte Testgruppe von 2000 Arbeitslosen zwischen 25 und 58 Jahren erhielt in dieser Zeit steuerfrei jeden Monat 560 Euro, ohne dass diese Zahlung an Bedingungen geknüpft war. Das Experiment wurde auf den Bedarf zurückgeführt, das finnische System der sozialen Sicherheit zu erneuern. Ziel war es gewesen, zu klären, wie Sozialleistungen geändert werden könnten, um besser dem heutigen Erwerbsleben zu entsprechen. Anknüpfend an den Vortrag der vorjährigen Tagung werden im Redebeitrag 2019 nunmehr die ersten Ergebnisse des Experiments erläutert.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Frau Dr. Elke Roos
Leistungen nach dem SGB XII für EU-Ausländer bei Leistungsausschluss nach dem SGB II, „Schlüssiges Konzept“ – Vergleichszeiträume, jährlicher Heizkostenzuschuss bei Hilfebedürftigkeit nur im Monat der Beschaffung, Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasserversorgung, Härtefallmehrbedarf bei Aufwendungen für Schulbücher, Härtefallmehrbedarf bei Besuch des im Ausland lebenden Ehegatten oder Kindes, Einkommen oder Vermögen bei Zufluss von Mitteln aus einer Erbschaft, Berücksichtigung des Kindergeldüberhangs als Einkommen des Kindergeldberechtigten, Aufrechnung mit Mietkautionsdarlehen, Vorläufige Bewilligung, Erstattungsforderung – Beschränkung auf Minderjährigenhaftung und natürlich das Dauerthema Sanktionen. Nichts davon ist neu und doch beschäftigen damit verbundene Fragen weiterhin die höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Vortrag zeigt Entwicklungstendenzen in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf, befasst sich mit den Gründen für die persistierende Aktualität der skizzierten Probleme und geht abschließend auf den aktuellen Stand zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionenregelung (BVerfG - 1 BvL 7/16) ein.

Der Einsatz der Künstlichen Intelligenz zum Aufspüren von Sozialmissbrauch – Pro und Contra. Ein Erfahrungsbericht aus den Niederlanden

Herr Dr. Mirko Tobias Schäfer
Neue Datenquellen und Möglichkeiten der Analyse sowie der algorithmisch gesteuerten Entscheidungsfindung stellen eine Herausforderung für öffentliche Verwaltung und die demokratische Zivilgesellschaft dar. Nicht alles, was durch eine Datenverknüpfung möglich ist, ist auch gewünscht. Oder doch? Die Versuchung, durch verfeinerte Algorithmen neue Erkenntnisse zu bekommen, sind groß. In den Niederlanden werden durch Organisationen der öffentlichen Verwaltung Daten ausgewertet, um unter anderem frühzeitige Schulabbrecher zu identifizieren oder kriminellen Aktivitäten vorzubeugen. Auch soll Sozialhilfebetrug erkannt und vorhergesagt werden, welche Personen zu welchem Zeitpunkt unter die Armutsgrenze fallen werden. Die Utrecht Data School der Universität Utrecht erforscht seit Jahren die Datenpraxen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und deren Konsequenzen für Bürgerschaft und Demokratie. In seinem Vortrag wird der Referent zu den Möglichkeiten und Herausforderungen datengesteuerter Verwaltung – und hier insbesondere mit Bezug zur Sozialverwaltung – sprechen. Dabei stellt er dar, wie Daten verwendet werden können, welche Risiken bestehen und welche Ergebnisse sich in der Praxis zeigen.

Die Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung in den Jobcentern auf dem Prüfstand – alter Wein in neuen Schläuchen oder eine Revolution?

Herr Dr. Dirk Bieresborn
Seit dem 25.05.2018 gilt nicht nur die viel diskutierte EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedstaaten, sondern auch in Deutschland das „neue“, daran angepasste SGB I und SGB X sowie das BDSG. Der unmittelbare Geltungsanspruch der DSGVO für sämtliche Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten – vorbehaltlich einiger weniger Ausnahmen – betrifft auch in besonderem Maße die Sozialleistungsträger, die in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten. Zwar sind die größten Befürchtungen in Hinblick auf eine Abmahnwelle oder Klageflut bis hin zur Lähmung von Verwaltung und Justiz bisher nicht eingetreten, dennoch lohnt es sich, nach ca. 1 1/2 Jahren einen Blick auf Veränderungen und sich nach wie vor stellende Problemkonstellationen – z. B. hinsichtlich der Einwilligung und der Auswirkungen der Betroffenenrechte – zu werfen.

Die Prüfung der Jobcenter durch den Bundesrechnungshof – Untersuchungsgegenstände, Untersuchungsmethodik und Ergebnisse

Herr Christian Ahrendt
Der Bundesrechnungshof prüfte schon 2017 die Erfassung von Langzeitarbeitslosen in der Arbeitslosenstatistik. Besucht wurden über 200 Jobcenter für die Prüfung einer Stichprobe. Hochgerechnet waren 290.000 Langzeitarbeitslose unzutreffend erfasst. Mehre Ursachen waren hierfür verantwortlich. Sie reichten von langen Unterbrechungszeiten in der Betreuung der Kunden bis hin zur automatisierten Zuweisung eines Status. Der Referent erläutert die Prüfung und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Ferner gibt der Referent einen weiteren Überblick über Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes aus der Prüfung von Jobcentern. Dieser wird dem Blick der Prüfer auf die Integrationsarbeit mit anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten gelten. Dieses Thema war wiederholt ein Untersuchungsschwerpunkt der Bonner Behörde.

Referentin und Referenten

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Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos ist Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht. Nach Studium, Promotion und Referendarzeit war sie zunächst als Verwaltungsrätin tätig, bevor sie 1991 in die hessische Sozialgerichtsbarkeit eintrat. 2003 erfolgte die Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Kassel. Seit 2006 ist Dr. Roos Richterin am Bundessozialgericht. Bis 2010 war sie Mitglied des für die Arbeitslosenversicherung und für Insolvenzgeldangelegenheiten zuständigen 11a./11. Senats, bis 2008 zudem Mitglied des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 11b. Senats. 2011 wechselte Dr. Roos in den für Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen 1. Senat, 2014 als stellvertretende Vorsitzende in den u. a. für das soziale Entschädigungsrecht, Familienleistungen und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senat, dessen Vorsitz sie 2016 übernahm. Dr. Roos ist daneben als Sponsoring- und Korruptionspräventionsbeauftragte sowie als Beschwerdestelle nach § 13 AGG tätig. Sie ist Vorsitzende der SGB III-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstags und Mitherausgeberin von/Mitautorin in diversen Kommentaren und Fachzeitschriften.
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Aussteller und Medienpartner

Erich Schmidt Verlag
Erich Schmidt Verlag Der Erich Schmidt Verlag zählt zu den führenden Fachverlagen im deutschen Sprachraum. 1924 gegründet, publiziert das Berliner Unternehmen heute crossmedial Fachinformationen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Arbeitsschutz und Philologie. Mehr als 2.300 Titel umfasst das aktuelle Gesamtprogramm, davon etwa 400 in Form von Datenbanken, Zeitschriften, eJournals, Loseblattwerken und CD-ROMs. Neben Fachmedien für die Berufspraxis erscheinen im ESV vielfältige Angebote für Forschung und Lehre – online auch über die eLibrary ESV-Campus. Unternehmen und Verwaltungen unterstützt der Verlag mit bedarfsgerecht zugeschnittenen Contentpaketen. Am Berliner Standort beschäftigt das Haus rund 120 Mitarbeiter.
prosozial GmbH
Die prosozial GmbH ist ein innovativer IT-Dienstleister im Sozial- und Bildungsbereich. Am Firmensitz in Koblenz arbeiten mehr als 130 qualifizierte Mitarbeiter aus unterschiedlichen Spezialgebieten kontinuierlich daran, das Unternehmen und die Kunden durch intelligente Software und Services voranzubringen. Vom Einzelprodukt bis zur komplexen Organisationslösung. Von selbst administrierten Client/Server-Lösungen über Cloudanwendungen bis hin zu webbasierten Apps. Als Microsoft Gold Certified-Partner entwickelt, vermarktet und implementiert prosozial quantitativ hochwertige IT-Lösungen für anspruchsvolle Kunden und Aufgabenbereiche. Ob in Jobcentern, Sozial- und Jugendämtern, in Beschäftigungsgesellschaften oder Bildungswerken, in Betreuungsbehörden oder Betreuerbüros - heute vertrauen mehr als 18.000 Anwender auf die Lösungen, Services und Beratungsleistungen.
L&D Support GmbH
Die Mess- und Beratungsmethoden von L&D Support unterstützen Menschen und Organisationen dabei, ihre Potenziale optimal zu nutzen. Für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen kann L&D Support die ABC-Methode und für die fundierte Erstanalyse in der Flüchtlingsarbeit InCheck anbieten. Die Grundlage der Methode bildet ein multipel skalierter Fragebogen, der einen objektiven Einblick in das zu erwartende Verhalten einer arbeitsuchenden Person mit Blick auf das angestrebte Veränderungsziel ermöglicht. Die wissenschaftlich validierten Messverfahren hat L&D Support in den letzten 25 Jahren zu einer modernen, ganzheitlichen Beratungsmethode weiterentwickelt.
PROSOZ Herten
Seit Beginn der kommunalen Trägerschaft unterstützt PROSOZ Herten die Aufgabenwahrnehmung im SGB II mit individueller Beratung und praxisgerechten IT-Lösungen. Die Jobcenter der Optionskommunen übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Sozialen Sicherung. Eine Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen in kommunaler Alleinregie stellt hohe Anforderungen an die Organisation und erfordert verlässliche Arbeitsinstrumente. OPEN/PROSOZ ist die führende Fachsoftware, die von der Mehrheit der Optionskommunen eingesetzt wird. Mit der Digitalisierung werden gestalterische und innovative Kräfte freigesetzt. PROSOZ Herten wandelt diese Energie in einen direkten Effekt auf die Arbeit in der Verwaltung und das Leben in Kommunen um. PROSOZ Herten bietet gezielt die Unterstützung, die den besonderen Anforderungen kommunaler Jobcenter gerecht wird. Das Unternehmen führt die rechtssichere Umsetzung, Arbeitsabläufe und zukunftsweisende Lösungen zusammen.

Rahmenprogramm

Der Tränenpalast - Alltag der deutschen Teilung
Das 1962 errichtete Gebäude am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin, im Volksmund „Tränenpalast“ genannt, diente der SED-Diktatur bis 1990 als Abfertigungshalle für die Ausreise aus der DDR nach West-Berlin. Wie kaum ein anderer Ort erinnert der Pavillon an die Teilung Deutschlands und die damit verbundenen Schicksale. Sie haben die Möglichkeit, den Ablauf der Grenzabfertigung nachzuvollziehen und durch eine Original-Passkontrollkabine zu gehen. Zeitzeugen schildern in Interviews, wie sie über Briefe und Pakete Kontakt zu ihren Familien im anderen Teil Deutschlands hielten, wie sie Dokumente und geheime Fotografien über die Grenze schmuggelten oder gegen das Reiseverbot in der DDR protestierten. Knapp 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung können Sie im Tränenpalast auf Spurensuche gehen.
Schifffahrt durch Berlins City
Wie in keiner anderen Metropole Europas können Sie in Berlin vom Wasser aus unmittelbar in das Herz der Stadt blicken. Große Teile der neuen und alten Architekturen wurden zum Wasser hin ausgerichtet, wobei weite Teile der Spreeufer nicht von begleitenden Straßen gesäumt werden. Insbesondere dieser Aspekt macht den Reiz einer Stadtkernfahrt per Schiff in Berlin aus. Viele der bekanntesten Berliner Sehenswürdigkeiten passieren Sie auf unserer 1-stündigen Schifffahrt über die Spree - darunter: die historische Mitte Berlins rund um die Museumsinsel und Berliner Dom, ehemaliger Grenzverlauf am Tränenpalast/Friedrichstraße, die „Berliner Machtzentrale“ mit dem Reichstagsgebäude und dem Regierungsviertel u.v.m.
Geländeführung Charité
Charité bedeutet nicht nur Barmherzigkeit, sondern dieser Name steht für moderne Medizin und Forschung aus Tradition. Die größte Klinik Europas schlägt nicht nur seit je her die Brücke in die Zukunft der medizinischen Versorgung, sondern steht auch für historische Meilensteine der Medizin, die uns heute selbstverständlich im Alltag begegnen: darunter der Schwangerschaftstest und die Immunisierung gegen tödliche Krankheiten. Schon seit 1710 vereint die Charité in der Bundeshauptstadt Tradition und Innovation. Wir möchten Ihnen die Klinik im historischen Gewand näherbringen und die Geschichte(n) um Forschung und Wissenschaft vermitteln. Unsere Tour bewegt sich auf dem Gelände der Charité hart an der Grenze zwischen Ost und West und zwischen Leben und Tod. Hier verbinden sich über 300 Jahre Architekturgeschichte, Medizingeschichte und Geschichten von und mit Menschen.
Spree-Chicago: Kommissar Rath im Neuen Westen
Der Schriftsteller Volker Kutscher beschreibt in seinen Kriminalromanen lebendig und sehr genau das Berlin am Ende der Weimarer Republik bis hinein in die erste Phase des Nationalsozialismus. Wir folgen dem Romanhelden Gereon Rath auf seinen Spuren und gehen der Frage nach: Wie kriminell und gewalttätig war das Berlin der 20er und 30er Jahre wirklich? Unsere Führung bringt Sie zum Sophie-Charlotte-Platz, über Steinplatz und Kurfürstendamm bis hin zum KaDeWe. Es geht auf der Tour um Mordfälle und Romanfiguren. Aber auch um geschichtliche Hintergründe wie den Mythos der wilden Zwanziger Jahre (Babylon Berlin), das organisierte Verbrechen, die wirtschaftlichen und politischen Krisen und um den verheerenden Aufstieg des Nationalsozialismus. Die Tour geht über 2 Stunden, Sie sollten gut zu Fuß sein.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website ABACUS Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

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