Fachtagung am 16. und 17. Mai 2019
Personalvertretungsrecht 2019
Das Personalvertretungsrecht in der Praxis. Probleme - Erfahrungen - Rechtsentwicklungen
Fachtagung für Personalräte, Personalratsmitglieder, Personalverantwortliche, Dienstellenleiter/innen, Personaldezernenten, Personalreferenten
Das war unsere Tagung "Personalvertretungsrecht 2019".
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Personalratsarbeit unterliegt einem ständigen Wandel. Um die Beteiligungsrechte rechtssicher und kompetent
ausüben zu können, benötigen die Personalvertretungen rechtlich fundierte Kenntnisse.
Im Rahmen unserer diesjährigen Fachtagung vermitteln erfahrene Experten das nötige Wissen und geben Antworten auf diese Fragen. Die Vorträge sollen die Teilnehmer/innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Urbich
Tagungsablauf
Donnerstag, 16. Mai 2019
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:15 Uhr
Die Beschäftigung über Altersgrenzen hinaus - Mitbestimmung des Personalrats
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Mittagspause
Fachforum 1: Personalvertretungsrecht für Personalräte in Jobcentern (gE)
13:00 Uhr
Das Auswahlverfahren im Jobcenter - wer ist zuständig?
Herr Sebastian Baunack
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Wann ist eine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich - Verfahren in der Praxis
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Fachforum 2: Personalvertretungsrecht für Personalräte außerhalb von Jobcentern
13:00 Uhr
Brückenteilzeit ab 01.01.2019 als Herausforderung für Personalräte
Herr Peter Plottner
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Schulungsansprüche und ihre Umsetzung - Streitpunkte in der Praxis
Herr Stefan Teichert
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
ab 16:00 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
ab 20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 17. Mai 2019
09:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht
Herr Jürgen Vormeier
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr
Kommunikationspause
Anfragen und Diskussion
11:00 Uhr
Ruhepausen, Mehr- und Überstunden - die Arbeitszeitgesetze im Blick der Personalratsarbeit
Frau Sandra Lucius
Anfragen und Diskussion
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen
Inhalte der Vorträge
Die Beschäftigung über Altersgrenzen hinaus - Mitbestimmung des Personalrats
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Die derzeitige Arbeitsmarktlage zeigt, dass es auch öffentlichen Arbeitgebern nicht mehr gelingt, die benötigten Fachkräfte so ohne weiteres auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren (human recruiting). Neben vielen anderen Möglichkeiten hier Abhilfe zu schaffen, erscheint es als ein probates Mittel, die
vorhandenen Fachkräfte nicht einfach gehen zu lassen, sondern sie über die geltende Regelaltersgrenze für den Bezug einer Regelaltersrente hinaus weiter zu beschäftigen. Das ist nach dem Prinzip
der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig. Überdies hat § 41 S. 3 SGB VI im Rahmen der sog. Flexirente einen Anreiz geschaffen, durch das Hinausschieben der Altersgrenze abwanderungswillige Beschäftigte doch zum Stopp zu bewegen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ist nach dem BPersVG wie auch nach einigen LPersVG ein beteiligungspflichtiger Vorgang,
so dass ohne Beteiligung des Personalrats eine wirksame Regelung nicht geschaffen werden kann. Der Personalrat muss sich im Vorfeld überlegen, ob es nicht ratsam ist, sich einerseits Kriterien für die Auswahl der dafür in Frage kommenden Beschäftigten zu überlegen oder sogar das gesamte Verfahren im Wege einer Dienstvereinbarung abzusichern.
Schwerpunkte des Vortrags
- Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze
- § 41 S. 3 SGB VI und die Flexi-Rente
- Tarifliche Auswirkungen und arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Beteiligung des Personalrats
Wann ist eine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich? - Verfahren in der Praxis
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Es ist nicht selten, dass im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens der Personalrat eines Jobcenters
mit seiner Verweigerung der Zustimmung zu personellen oder anderen Maßnahmen vorläufig scheitert,
weil die Dienststellenleitung kurzerhand die mitgeteilten Verweigerungsgründe als offensichtlich
unbeachtlich einstuft und „durchregiert“. Die Folge ist, dass die Maßnahme als gebilligt gilt, weil der
Personalrat eines Jobcenters die ihm zuständige Beteiligungsfrist mit unzutreffenden Gründen „vergeudet“
hat. Der BVerwG hat vielfach zu der Frage Stellung beziehen müssen, wann solche unbeachtlichen
Zustimmungsverweigerungen anzunehmen sind und wann nicht. Dabei spielt insbesondere
eine Rolle, ob die mitgeteilten Gründe für die Verweigerung außerhalb der Mitbestimmung liegen.
Hintergrund ist, dass mit der Anerkennung der außerhalb der Mitbestimmung liegenden Gründe eine
Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände an sich verbunden sein kann. Das gilt es einerseits zu
verhindern, andererseits darf damit aber auch nicht die Beschneidung bestehender Beteiligungsrechte
einhergehen. Der Vortrag zeigt auf, wann eine Zustimmungsverweigerung wirklich unbeachtlich
ist und zu einer Zustimmungsfiktion führt und in welchen Fällen bei der Trägerversammlung eine
Einigungsstelle durchzuführen ist.
Brückenteilzeit ab 01.01.2019 als Herausforderung für Personalräte
Herr Peter Plottner
Zum 01.01.2019 trat die Brückenteilzeit in § 9 a TzBfG in Kraft. Aber nicht alle profitieren davon. Das
Ziel des Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Der Anspruch auf
Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, nach einer Teilzeitphase zur alten Arbeitszeit zurückzukehren.
Der Anspruch auf Brückenteilzeit ist unabhängig vom Motiv. Das Gesetz und ist eine deutliche
Verbesserung gegenüber § 11 Abs. 3 TVöD, der Teilzeitrückkehrer nur dann bei Vollzeitstellen bevorzugt,
wenn sie gleich geeignet sind. Der Praktiker wird zunächst einmal eine Reihe von gewichtigen
Fragen zur Novelle haben, denn die Probleme der Brückenteilzeit liegen in der Anwendung. Nicht
zuletzt eröffnet das Gesetz auch Raum für recht abstruse Fälle. Die Auffassung, Personalräte können
bei Teilzeit wenig ausrichten, weil es sich um einen Individualrechtsanspruch handelt, ist ein Trugschluss.
Mit etwas Finesse können Personalräte bei Teilzeit aktiv mitgestalten und sind wieder mit an
Bord. Die Möglichkeiten werden im Vortrag dargestellt.
Schwerpunkte des Vortrags:
- Für welchen Arbeitgeber gilt diese neue gesetzliche Regelung und wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?
- In welchem Umfang ergänzen die Neuregelungen die bisherigen bestehenden Regelungen (TVöD/TV-L, TV-FlexAZ, BEEG, SGB IX, FPfZG, PflegeZG)?
- Wie oft und wie lange kann man Brückenteilzeit in Anspruch nehmen?
- Wie und zu welchem Zeitpunkt muss der Antrag auf Brückenteilzeit gestellt werden?
- Wann kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen und was bedeutet die Unzumutbarkeitsklausel?
- Wie funktioniert die Rückkehr in die Vollzeit bei zeitlich unbefristeter Teilzeit (§ 9 TzBfG)?
- Wie können Personalvertretungen Teilzeit mitgestalten und ihre Rechte ausschöpfen?
- Welche konkreten Gestaltungsmittel haben Personalräte im Rahmen von Arbeitszeitreduzierungen?
Schulungsansprüche und ihre Umsetzung - Streitpunkte in der Praxis
Herr Stefan Teichert
Personalratsmitglieder - egal ob erfahren oder neu im Amt - sehen sich im Laufe ihrer Tätigkeit etlichen
Rechtsfragen ausgesetzt. Um diese Herausforderung adäquat annehmen und Licht in den „Paragrafendschungel“
bringen zu können, bedarf es regelmäßiger Schulungsmaßnahmen. Diese stoßen aber
nicht immer auf Begeisterung beim Dienstherrn. „Zu teuer“, „zur Unzeit“ oder „brauchen Sie nicht“
sind Aussagen, die so manches Personalratsmitglied bereits gehört hat. Damit Personalratsmitglieder
zweifelsfrei wissen, ob und wann ihnen eine Schulung zu gewähren ist, sollen die wesentlichen
Fragen rund um die immer wieder anzutreffenden Streitigkeiten über Personalratsschulungen auf
unserer diesjährigen Fachtagung beantwortet werden.
Schwerpunkte des Vortrags:
- Wer hat Anspruch auf Grundlagenschulungen und wer hat Anspruch auf Spezialschulungen?
- Wer trägt die Kosten für solche Schulungen?
- Wer sucht den Schulungsanbieter aus: der Personalrat oder der Dienstherr?
- Darf ich als Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernachten? Gibt es einen Anspruch auf Socializing?
- Was ist, wenn das Schulungsbudget der Dienststelle erschöpft ist?
- Was muss ein Personalrat sonst noch beachten, wenn es eines seiner Mitglieder schulen lassen möchte?
Aktuelles aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht
Herr Jürgen Vormeier
Der Referent stellt anschaulich die neuesten, für die Praxis bedeutsamen personalvertretungsrechtlichen
Entscheidungen vor und erläutert diese mit Blick auf deren Auswirkungen für die tägliche Arbeit
in der Dienststelle. Im Sinne der Aktualität werden die Schwerpunkte des Vortrags erst kurzfristig
festgelegt.
Schwerpunkte:
- Das Personalvertretungsrecht in der Rechtsprechung des 5. Revisionssenats
- Das Recht des Personalrats auf Beteiligung
- Der allgemeine Unterrichtungs- und Informationsanspruch
- Das Recht auf Teilnahme an Vorstellungs- und Eignungsgesprächen
- Die Wahl zur Personalvertretung und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Wahlanfechtung
- Der Schutz von Ersatzmitgliedern des Personalrats
- Der Schutz von Auszubildenden
- Die Kostentragungspflicht der Dienststelle
Ruhepausen, Mehr- und Überstunden - die Arbeitszeitgesetze im Blick der Personalratsarbeit
Frau Sandra Lucius
Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Höchstgrenzen für die tägliche
Arbeitszeit, durch Mindestruhepausen während der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten zwischen Beendigung
und Wiederaufnahme der Arbeit und die festgesetzte Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.
Den dadurch auch für den Arbeitgeber geschaffenen Rahmen für intelligente und spezifische Arbeitszeitmodelle
gilt es einzuhalten. Mit zunehmendem Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst und den
drastisch steigenden Nachbesetzungserfordernissen sind Personalvertretungen gefordert, über die
Einhaltung der Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu
wachen und diese einzufordern. Der Vortrag zeigt auf, welche Möglichkeiten die Personalvertretung
hat, zur Einhaltung der Arbeitszeitgesetzte beizutragen. Die Referentin zeigt die Einflussmöglichkeiten
bei Anträgen auf Überschreitung der Höchstarbeitszeit auf und geht auf Verhandlungen von
Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit ein.
Schwerpunkte des Vortrags:
- Das Arbeitszeitgesetz im Überblick: Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit, Mindestruhepausen, Mindestruhezeiten, Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
- Stellschrauben der Personalvertretung über die Mitbestimmungsrechte zu Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschl. Pausen sowie zu Mehr- und Überstunden
- Wie sich Telearbeit und mobiles Arbeiten auf die Arbeitszeit auswirken – was gilt es zu beachten?
- Das Für und Wider der Ampelkonten – ein Praxisbericht
- Regelungen für die Dienstvereinbarung zur Vermeidung nicht abbaubarer Mehr- und Überstunden – ein Praxisbericht
Referentinnen und Referenten

Friedrich-Wilhelm Heumann
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann verfügt über eine sehr lange praktische Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Parallel zu seiner Anwaltstätigkeit war er stets als Dozent für verschiedene Bildungsträger tätig. Er hält eine Reihe von Seminaren in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht und begleitet als nebenberuflicher Dozent die Ausbildung von Personalmanagern und Berufsbetreuern an der Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht in Berlin.

Stefan Teichert
Stefan Teichert wurde 2009 zur Anwaltschaft zugelassen, nachdem er sein Studium und Referendariat in
Münster absolvierte. Seit August 2009 verstärkt er das Arbeitsrechtsteam in der Kanzlei Bergmann|Lappe
in Münster. Herr Teichert ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und widmet
sich individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seine Kenntnisse und Erfahrungen lässt
Herr Teichert verschiedentlich auch in Fachaufsätzen einfließen. Wenn sich Meinungsverschiedenheiten
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Personalrat nicht im Wege des kooperativen Dialogs beilegen
lassen, nimmt Herr Teichert Gerichtstermine in ganz Deutschland über den gesamten Instanzenzug wahr.
Aussteller und Medienpartner
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Wer in der öffentlichen Verwaltung die richtigen Entscheidungen treffen will, braucht rechtlich verlässlich die richtigen Antworten. Und die bekommen Sie bei der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm gedruckt oder digital. Mehr als 80 Kommentare sind online verfügbar, davon fast 50 speziell für Personaler. Rehm online ist ::rehm rechtssicher und vertrauenswürdig. Unser Anspruch ist, Ihnen dabei zu helfen, Tag für Tag die besten Entscheidungen zu treffen. Besuchen Sie den Verlag unter: www.rehm-verlag.de
Rahmenprogramm
Führung durch das Bundeskanzleramt
Das spektakuläre Gebäudeensemble des neuen Bundeskanzleramtes wurde von den Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank in Kanzler Helmut Kohls Amtszeit (1982–1998) entworfen. Es ist eines der imposantesten Bauwerke im neu entstandenen Regierungsviertel. Die gläsernen Fassaden des Bundeskanzleramtes vermitteln vor allem eines – Transparenz. Die Führung gibt Einblicke in die Architektur des Gebäudes, vermittelt Informationen zu den spezifischen Besonderheiten des Gebäudes und unterschiedlichen Bestimmungen der Räumlichkeiten.
Abfahrt: 18:10 Uhr am Abacus Hotel; Rückfahrt: 20:30 Uhr (ca. 21:15 Uhr am Hotel) (90 Minuten Führung)
Führung durch das Medizinhistorische Museum der Charité
Auf dem traditionsreichen Gelände der Charité (Campus Mitte) finden Sie das Berliner Medizinhistorische Museum. Bekommen Sie mit einem der besten Berliner Guides faszinierende Einblicke in die Entwicklung der Medizin der letzten 300 Jahre.
Abfahrt: 16:45 Uhr am ABACUS Hotel, Rückkehr: circa 20:00 Uhr am Hotel (90 Minuten Führung)
Schifffahrt durch Berlins City
Wie in keiner anderen Metropole Europas können Sie in Berlin vom Wasser aus unmittelbar in das Herz der Stadt blicken. Große Teile der neuen und alten Architekturen wurden zum Wasser hin ausgerichtet, wobei weite Teile der Spreeufer nicht von begleitenden Straßen gesäumt werden. Insbesondere dieser Aspekt macht den Reiz einer Stadtkernfahrt per Schiff in Berlin aus. Viele der bekanntesten Berliner Sehenswürdigkeiten passieren Sie auf unserer 1-stündigen Schifffahrt - darunter: Nikolaiviertel, Fernsehturm, Mühlendammschleuse, Schlossplatz, die historische Mitte rund um die Museumsinsel und Berliner Dom. Sie „überqueren“ die ehemalige Grenze am Tränenpalast, fahren entlang der Friedrichstraße in Richtung der „Berliner Machtzentrale“ mit Bundespresseamt, ARD-Hauptstadtstudio, Jakob-Kaiser-Haus, Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und enden am Berlin-Hauptbahnhof. Also steigen Sie ein und erleben Sie Berlins Mitte hautnah auf unserer Tour mit einem Panoramaschiff!
Tagungsort
Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
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Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400