Personalvertretungsrecht 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem grundlegenden Veränderungsprozess. Die knappen finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand haben in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen „Modernisierungsschub“ geführt, der u. a. gekennzeichnet ist durch die flächendeckende Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente in der Verwaltung und einen an die Privatwirtschaft angelehnten Aufbau eines unternehmensähnlichen Führungs- und Organisationssystems.
Zudem verändert der demografische Wandel die Beschäftigtenstruktur. Junge Mitarbeiter/innen strömen in die Verwaltung, erfahrene Mitarbeiter/innen scheiden aus. Neue Beschäftigungs- und Arbeitszeitmodelle halten auch in der Verwaltung Einzug. All das stellt die Personalvertretungen vor neue Herausforderungen.
Unsere diesjährige Tagung greift den Aspekt der sich ständig wandelnden Arbeitswelt auf und zeigt die neuen Entwicklungsrichtungen des Personalvertretungsrechts auf. Neben der aktuellen Rechtsprechung werden wichtige Themen wie die Eingruppierung, Flexibilisierung der Arbeitszeit und Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten sowie bei Umstrukturierungen behandelt.
Am zweiten Tagungstag besteht die Möglichkeit, eines von zwei parallelen Fachforen zu besuchen und in den intensiven Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmern zu treten. Ein Arbeitskreis richtet sich speziell an die Mitglieder der Personalvertretungen von Jobcentern, um deren spezifische Fragen zu erörtern.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.
Dr. Andreas Urbich - Geschäftsführer
Inhalte der Vorträge
Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Die Personalvertretung bei umfassender Neugliederung von Geschäftsbereichen
- Beteiligungsrechte bei organisatorischen Änderungen
- Beteiligungsrechte bei Neugestaltung der Arbeitsplätze
- Beteiligungsrechte bei Umsetzungen
- Beteiligungsrechte bei Veränderung von Arbeitsabläufen
- Beteiligungsrecht bei neuen Aufgabenbereichen
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung
- Einstellung: Mitbestimmung im PersVG und BetrVG
- Eingruppierung bei Einstellung: Mitbestimmung im PersVG und BetrVG
- Eingruppierung aus anderen Anlässen (Übertragung einer anderen Tätigkeit: Umsetzung, Versetzung)
- Sonderfall: korrigierende Rückgruppierung
- Einführung eines anderen Entgeltsystems nebst Überleitung
- Stufenzuordnung (§§ 16, 17 TVöD/TV-L)
- Stufenzuordnung: Kann- und Muss-Vorschriften
- Sonderfall: korrigierende Rückstufung
Eingruppierung von Beschäftigten der Jobcenter in die EG 9a, 9b, 9c der Entgeltordnung TVöD-VKA und deren Vergleichbarkeit mit Beschäftigten der Agentur für Arbeit bei gleicher Position
- Einschlägige Änderungen der neuen EntGO
- Überleitung der Beschäftigten der Kommunen, die dem Jobcenter schon vor der Änderung zugewiesen waren
- Eingruppierung der künftigen Beschäftigten
- Konkurrenz zu den Beschäftigten der Bundesagentur
Welchen Einfluss haben Jobcenter-Personalräte, um für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen?
- Die Beteiligungsrechte des Personalrats der Jobcenter in personellen und organisatorischen Angelegenheiten
- Effektive Mitwirkung bei der Personalplanung
- Stellenbewirtschaftung (44 k SGB II)
- Demographischer Wandel im Fokus der Personalentwicklung
- Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten
- Informationsrechte des Personalrats
- Personalauswahl im Jobcenter
Flexible Arbeitszeitregelungen des TVöD und die Mitbestimmung des Personalrats
- Was ist Arbeitszeit? - Umkleidezeit, Dienstreise, Ruhepausen
- Echte und unechte Gestaltungselemente aus Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz (Rahmenzeit und Arbeitszeitkorridor)
- Mitbestimmungsrechtliche Tatbestände bei Mehrarbeit, Überstunden, Dienstplänen, Rufbereitschaft, Schicht- und Wechselschicht,
- Abdingen der (zwingenden) Regelungen des Arbeitszeitgesetzes durch Dienstvereinbarungen über §§ 6, 9 und 10 TVöD/TV-L (Änderung der Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen)
- Sanktionen wegen Rechtsverletzungen aus dem ArbZG gegen Vorgesetzte
Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung oder: Welche Auswirkungen haben Fehler bei der Beteiligung an personellen Maßnahmen auf das individuelle Arbeitsverhältnis?
- Überblick über Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Handlungsalternativen des Personalrats im Rahmen der Mitbestimmung
- Auswirkungen der einzelnen Handlungsalternativen auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers
- Häufige Fehler im Mitbestimmungsverfahren
- Auswirkungen dieser Fehler auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers
Referenten
Herr Sebastian Günther
studierte Jura in Marburg und Bonn mit dem Wahlfach Arbeitsrecht. Danach absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Heidelberg, bevor er anschließend seine Tätigkeit in einer, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Heidelberger Kanzlei aufnahm. Im Jahr 2008 wechselte Rechtsanwalt Günther zur Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm und betreute im Produktmanagement den Sponer/Steinherr-Kommentar zum TVöD/TV-L, bevor er Anfang 2012 als Justiziar zum Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin ging. Er ist Partner der auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei HAHN | KROLL | GÜNTHER Rechtsanwälte und betreute im Verband (bis Februar 2016) als auch in der Kanzlei Mandanten überwiegend im Bereich des TVöD und TV-L. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Tarifrechts (Arbeitszeit und Eingruppierung), des Personalvertretungs-/Betriebsverfassungsrechts und im Kündigungsrecht.
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 1980 legte er in Heidelberg das erste juristische Staatsexamen ab. Nach dem Ende der Referendarzeit, die ihn zeitweise auch zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg führte, folgte 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Danach ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und arbeitet seitdem in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht. 1990 erfolgte die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1992 die Qualifikation zum Notar. Parallel zur Anwaltstätigkeit arbeitet Herr Heumann seit Jahren als freiberuflicher Dozent für verschiedene Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Die Neuerungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Leistungsvergütung, hat er ebenfalls in Seminaren und Abhandlungen dargestellt.
Frau Beate Kahl
ist Rechtsanwältin und Mitinhaberin einer Anwaltskanzlei mit vier Rechtsanwälten. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht und hat eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung und forensische Praxis im Arbeitsrecht, bis zum Bundesarbeitsgericht. Für die Rechtsanwaltskammer Berlin-Brandenburg prüft sie angehende Juristen im ersten und zweiten Staatsexamen und ist Schiedsgutachterin für Arbeits- und Versicherungsrecht. Frau Kahl ist seit 2011 Referentin beim Kommunalen Bildungswerk e. V. im Arbeitsrecht und Personalvertretungsrecht.
Herr Dirk Lechtermann
ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit mehreren Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht (Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW) und zum Beamtenrecht (Schütz/Maiwald, Beamtenrecht).
Herr Dirk Lenders
studierte in Passau und in Bonn Rechtswissenschaften und ist selbstständiger Rechtsanwalt in St. Augustin. Er hat sich auf den Bereich des öffentlichen Dienstrechts, also des Beamten- und Tarifrechts, sowie des Mitbestimmungsrechts spezialisiert. Seit über 20 Jahren ist er forensisch tätig. Weiterhin ist er Autor mehrerer Werke zum öffentlichen Dienstrecht, so zum Dienstrecht des Bundes, zum Beamtenstatusgesetz, zum Postpersonalrechtsgesetz und zum Landespersonalvertretungsgesetz Hessen sowie Nordrhein-Westfalen. Zum Kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz sowie zum Recht der Personalräte in den Jobcentern nach dem SGB II verfasste Herr Lenders ebenfalls mehrere Werke. Weiterhin ist er seit Jahren bundesweit Referent zu den oben genannten Themenbereichen.
Herr Peter Plottner
ist Diplom-Betriebswirt und Diplom-Ökonom. Er studierte Betriebs- und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Mit Lehrauftrag und als Rechtsbeistand konnte er sich mit vielschichtigen Fragen des Arbeits- und Beamtenrechts auseinandersetzen. Im Jahre 1994 wurde ihm eine Professur an der George-Washington-University übertragen und im Jahre 1998 der Grad eines Doctor of Philosophy (Ph.D). Herr Plottner unterrichtet in verschiedenen Akademien und Studieninstituten des öffentlichen Dienstes.
Frau Kathrin Schiersner
ist HPR-Vorsitzende im Ministerium des Innern und für Kommunales. Sie verfügt über eine bald zwanzigjährige Erfahrung in der Personalverwaltung, die sie in verschiedenen Bereichen der brandenburgischen Ministerialverwaltung erworben hat. Parallel zu ihrer Tätigkeit als Leiterin der Geschäftsstelle der Projektgruppe für Verwaltungsoptimierung war sie Vorsitzende im örtlichen Personalrat der Staatskanzlei, bevor sie 2003 in das dortige Personalreferat wechselte. Bis zu ihrer Versetzung in das Tarifrechtsreferat im Finanzministerium Ende 2007 oblag ihr die Sachbearbeitung sowohl für den Arbeitnehmer- als auch den Beamtenbereich. Ferner gehörte die Überleitung vom BAT-O auf den TV-L zu ihren Aufgaben. Im Tarifrechtsreferat war sie zuständig für Auslegungsfragen zum (neuen) Tarifrecht und Versorgungsrecht der Länder, um eine landesweit einheitliche Handhabung in gleichgelagerten Fällen sicherzustellen.
Rahmenprogramm
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