Fachtagung am 11. und 12. Mai 2017

Personalvertretungsrecht 2017

Das Personalvertretungsrecht in der Praxis: Probleme - Erfahrungen - Lösungen - Fachtagung mit mit zwei Fachforen: „Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen in Jobcentern“ und „Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen außerhalb von Jobcentern“

Fachtagung für Personalräte, Personalverantwortliche sowie andere Interessenten
Das war unsere Tagung "Personalvertretungsrecht 2017".

Sehr geehrte Damen und Herren,

die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem grundlegenden Veränderungsprozess. Die knappen finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand haben in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen „Modernisierungsschub“ geführt, der u. a. gekennzeichnet ist durch die flächendeckende Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente in der Verwaltung und einen an die Privatwirtschaft angelehnten Aufbau eines unternehmensähnlichen Führungs- und Organisationssystems.

Zudem verändert der demografische Wandel die Beschäftigtenstruktur. Junge Mitarbeiter/innen strömen in die Verwaltung, erfahrene Mitarbeiter/innen scheiden aus. Neue Beschäftigungs- und Arbeitszeitmodelle halten auch in der Verwaltung Einzug. All das stellt die Personalvertretungen vor neue Herausforderungen.

Unsere diesjährige Tagung greift den Aspekt der sich ständig wandelnden Arbeitswelt auf und zeigt die neuen Entwicklungsrichtungen des Personalvertretungsrechts auf. Neben der aktuellen Rechtsprechung werden wichtige Themen wie die Eingruppierung, Flexibilisierung der Arbeitszeit und Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten sowie bei Umstrukturierungen behandelt.

Am zweiten Tagungstag besteht die Möglichkeit, eines von zwei parallelen Fachforen zu besuchen und in den intensiven Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmern zu treten. Ein Arbeitskreis richtet sich speziell an die Mitglieder der Personalvertretungen von Jobcentern, um deren spezifische Fragen zu erörtern.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.

Dr. Andreas Urbich - Geschäftsführer

Donnerstag, 11. Mai 2017
10:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer des Kommunalen Bildungswerks e. V.
10:15 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am OVG Münster
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Die Personalvertretung bei umfassender Neugliederung von Geschäftsbereichen
Friedrich-Wilhelm Heumann, Ass. jur., Dozent für Arbeits-und Sozialrecht
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung
Sebastian Günther, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
gegen 16:00 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
Für Interessenten
16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 12. Mai 2017
Fachforum "Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen in Jobcentern als gE"
09:00 Uhr
Eingruppierung von Beschäftigten der Jobcenter in die EG 9a, 9b, 9c der Entgeltordnung TVöD-VKA und deren Vergleichbarkeit mit Beschäftigten der Agentur für Arbeit bei gleicher Position
Friedrich-Wilhelm Heumann, Ass. jur., Dozent für Arbeits-und Sozialrecht
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Welchen Einfluss haben Jobcenter-Personalräte, um für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen
Dirk Lenders, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachforum „Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen außerhalb von Jobcentern“
09:00 Uhr
Flexible Arbeitszeitregelungen des TVöD und die Mitbestimmung des Personalrats
Peter Plottner, Dipl.-Betriebswirt, Rechtsbeistand
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung oder: Welche Auswirkungen haben Fehler bei der Beteiligung an personellen Maßnahmen auf das individuelle Arbeitsverhältnis?
Beate Kahl, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
gg. 13 Uhr
Abschluss-Buffet oder Mittagessen
14:00 Uhr
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht

Herr Dirk Lechtermann
Die Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle wird nicht allein durch das jeweils einschlägige Personalvertretungsgesetz bestimmt. Wesentlichen Einfluss hat vielmehr auch die Rechtsprechung der besonderen personalvertretungsrechtlichen Spruchkörper bei den Verwaltungsgerichten. Der Referent stellt anschaulich die neusten, für die Praxis bedeutsamen personalvertretungsrechtlichen Entscheidungen vor und erläutert diese mit Blick auf deren Auswirkungen für die tägliche Arbeit in der Dienststelle. Im Sinne der Aktualität werden die Schwerpunkte des Vortrags erst kurzfristig festgelegt.

Die Personalvertretung bei umfassender Neugliederung von Geschäftsbereichen

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Bei der Neugliederung von Geschäftsbereichen, so ist vielfach zu lesen, handele es sich um einen wichtigen Teil des organisatorischen und personellen Hoheitsbereichs des Arbeitgebers. Eine Beteiligung des Personalrats sei deshalb nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Dies sei eine der wichtigsten Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig Holsteins vom 11.12.1990. Gerade aber bei der Neugliederung von Geschäftsbereichen sind grundsätzlich sehr viele Interessen der Beschäftigten betroffen. Es liegen in der Regel Maßnahmen vor, die nicht nur einen Mitbestimmungstatbestand der Personalvertretungsgesetze berühren, sondern gleich mehrere. Verschiedene Beteiligungsformen - Mitbestimmung und Mitwirkung - treffen aufeinander und es ist der Frage nachzugehen, wie man mit einer solchen „Konkurrenz“ der Beteiligungsrechte umgeht.
Schwerpunkte:
  • Beteiligungsrechte bei organisatorischen Änderungen
  • Beteiligungsrechte bei Neugestaltung der Arbeitsplätze
  • Beteiligungsrechte bei Umsetzungen
  • Beteiligungsrechte bei Veränderung von Arbeitsabläufen
  • Beteiligungsrecht bei neuen Aufgabenbereichen

Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung

Herr Sebastian Günther
Die Mitbestimmungstatbestände in den PersVG der Länder, im BPersVG sowie im BetrVG sind zwingend zu berücksichtigen. Hinzu kommt die Rechtsprechung der Gerichte, vor allem des BVerwG und des BAG, die gerade für den Bereich der Eingruppierung in den letzten Jahren einige Veränderungen für die Personalpraxis hervorgebracht hat. Sowohl die Personalstellen als auch die Personal- und Betriebsräte sollten hierzu die wichtigsten Punkte für die tägliche Arbeit kennen und anwenden können.
Schwerpunkte:
  • Einstellung: Mitbestimmung im PersVG und BetrVG
  • Eingruppierung bei Einstellung: Mitbestimmung im PersVG und BetrVG
  • Eingruppierung aus anderen Anlässen (Übertragung einer anderen Tätigkeit: Umsetzung, Versetzung)
  • Sonderfall: korrigierende Rückgruppierung
  • Einführung eines anderen Entgeltsystems nebst Überleitung
  • Stufenzuordnung (§§ 16, 17 TVöD/TV-L)
  • Stufenzuordnung: Kann- und Muss-Vorschriften
  • Sonderfall: korrigierende Rückstufung

Eingruppierung von Beschäftigten der Jobcenter in die EG 9a, 9b, 9c der Entgeltordnung TVöD-VKA und deren Vergleichbarkeit mit Beschäftigten der Agentur für Arbeit bei gleicher Position

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Zum 01.01.2017 ist die lang erwartete Entgeltordnung für die Beschäftigten der Kommunen in Kraft getreten. Eine weitreichende Änderung bedeutet die Abschaffung der bisherigen EG 9 und die Schaffung der drei Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c für die Beschäftigten der Kommunen in den Jobcentern. Die Änderung hat zunächst Auswirkungen auf diejenigen Beschäftigten der Kommunen, die einem Jobcenter schon vor der Änderung zugewiesen waren und dort weiterhin beschäftigt werden. Für sie stellt sich die Frage nach einer sachgerechten Überleitung in die neuen Entgeltgruppen. Für künftige Beschäftigte der Kommunen in den Jobcentern ist die Frage zu beantworten, wie sie von Anfang an zu gruppieren sind. Dabei stehen die genannten kommunalen Beschäftigten in Konkurrenz zu den Beschäftigten der Bundesagentur, die bislang bei gleicher Tätigkeit auf der Basis des TVBA besser gruppiert waren und deshalb besser verdient haben. Es ist die Frage zu beantworten, ob diese objektive Ungleichbehandlung mit Inkrafttreten der EntGO beseitigt wurde.
Schwerpunkte:
  • Einschlägige Änderungen der neuen EntGO
  • Überleitung der Beschäftigten der Kommunen, die dem Jobcenter schon vor der Änderung zugewiesen waren
  • Eingruppierung der künftigen Beschäftigten
  • Konkurrenz zu den Beschäftigten der Bundesagentur

Welchen Einfluss haben Jobcenter-Personalräte, um für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen?

Herr Dirk Lenders
Die Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung eines Jobcenters sowie die entsprechenden Beteiligungsrechte der Personalvertretung stehen seit Jahren im Fokus der Rechtsprechung. Hinzu tritt eine auffallend hohe Fluktuation bei den Beschäftigten, wofür vornehmlich die kommunalen Träger verantwortlich sind. Welche Möglichkeiten stehen der Personalvertretung zur Verfügung, um für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen? Welche Möglichkeiten stehen der Geschäftsführung diesbezüglich zur Verfügung, um die öffentlichen Aufgaben erfüllen zu können?
Schwerpunkte:
  • Die Beteiligungsrechte des Personalrats der Jobcenter in personellen und organisatorischen Angelegenheiten
  • Effektive Mitwirkung bei der Personalplanung
  • Stellenbewirtschaftung (44 k SGB II)
  • Demographischer Wandel im Fokus der Personalentwicklung
  • Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten
  • Informationsrechte des Personalrats
  • Personalauswahl im Jobcenter

Flexible Arbeitszeitregelungen des TVöD und die Mitbestimmung des Personalrats

Herr Peter Plottner
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer von Montag bis Freitag beschäftigt werden müsse. Soweit die Verteilung der Arbeitszeit arbeitsvertraglich nicht geregelt und auch kollektivrechtlich und gesetzlich nicht beschränkt ist, legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit durch Weisung kraft seines Direktionsrechts aus § 106 Satz 1 GewO fest. So kann die Ausübung des Direktionsrechts erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen oder jedenfalls die beruflichen Aufstiegschancen haben, sie kann aber ebenso erhebliche Auswirkungen auf das Privatleben haben. Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitflexibilität sind zudem tarifvertragliche Gestaltungselemente aus TVöD, TV-L und Arbeitszeitgesetz. Der TVöD eröffnet dem Personalrat Schlupflöcher für den Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit. In welchen Bereichen Personalräte Dienstvereinbarungen schließen dürfen, ergibt sich aus den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen. In § 94 und § 3 BPersVG steht, dass durch den Tarifvertrag keine abweichende Regelung des Personalvertretungsrechts vereinbart werden darf. Dann dürfte der TVöD eigentlich keine Ermächtigung zum Abschluss von Dienstvereinbarungen geben. Der TVöD weicht aber davon ab. Nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften aus den Landespersonalvertretungsgesetzen hat der Personalrat jedoch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Beginns und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Zudem sind offenbar zwingende Normen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Den öffentlichen Arbeitgebern sind damit Grenzen gesetzt.
Schwerpunkte:
  • Was ist Arbeitszeit? - Umkleidezeit, Dienstreise, Ruhepausen
  • Echte und unechte Gestaltungselemente aus Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz (Rahmenzeit und Arbeitszeitkorridor)
  • Mitbestimmungsrechtliche Tatbestände bei Mehrarbeit, Überstunden, Dienstplänen, Rufbereitschaft, Schicht- und Wechselschicht,
  • Abdingen der (zwingenden) Regelungen des Arbeitszeitgesetzes durch Dienstvereinbarungen über §§ 6, 9 und 10 TVöD/TV-L (Änderung der Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen)
  • Sanktionen wegen Rechtsverletzungen aus dem ArbZG gegen Vorgesetzte

Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung oder: Welche Auswirkungen haben Fehler bei der Beteiligung an personellen Maßnahmen auf das individuelle Arbeitsverhältnis?

Frau Beate Kahl
Der Personalrat hat im Mitbestimmungsverfahren verschiedene Handlungsalternativen. Bei der personellen Mitbestimmung hat die Entscheidung des Personalrats für eine dieser Alternativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers. Der Personalrat muss daher die Auswirkung seiner Entscheidung auf das individuelle Arbeitsverhältnis berücksichtigen.
Schwerpunkte:
  • Überblick über Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  • Handlungsalternativen des Personalrats im Rahmen der Mitbestimmung
  • Auswirkungen der einzelnen Handlungsalternativen auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers
  • Häufige Fehler im Mitbestimmungsverfahren
  • Auswirkungen dieser Fehler auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers

Referenten

Herr Sebastian Günther

studierte Jura in Marburg und Bonn mit dem Wahlfach Arbeitsrecht. Danach absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Heidelberg, bevor er anschließend seine Tätigkeit in einer, auf das Arbeitsrecht spezialisierten Heidelberger Kanzlei aufnahm. Im Jahr 2008 wechselte Rechtsanwalt Günther zur Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm und betreute im Produktmanagement den Sponer/Steinherr-Kommentar zum TVöD/TV-L, bevor er Anfang 2012 als Justiziar zum Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin ging. Er ist Partner der auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei HAHN | KROLL | GÜNTHER Rechtsanwälte und betreute im Verband (bis Februar 2016) als auch in der Kanzlei Mandanten überwiegend im Bereich des TVöD und TV-L. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Tarifrechts (Arbeitszeit und Eingruppierung), des Personalvertretungs-/Betriebsverfassungsrechts und im Kündigungsrecht.

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann

studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 1980 legte er in Heidelberg das erste juristische Staatsexamen ab. Nach dem Ende der Referendarzeit, die ihn zeitweise auch zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg führte, folgte 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Danach ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und arbeitet seitdem in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht. 1990 erfolgte die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1992 die Qualifikation zum Notar. Parallel zur Anwaltstätigkeit arbeitet Herr Heumann seit Jahren als freiberuflicher Dozent für verschiedene Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Die Neuerungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Leistungsvergütung, hat er ebenfalls in Seminaren und Abhandlungen dargestellt.

Frau Beate Kahl

ist Rechtsanwältin und Mitinhaberin einer Anwaltskanzlei mit vier Rechtsanwälten. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht und hat eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung und forensische Praxis im Arbeitsrecht, bis zum Bundesarbeitsgericht. Für die Rechtsanwaltskammer Berlin-Brandenburg prüft sie angehende Juristen im ersten und zweiten Staatsexamen und ist Schiedsgutachterin für Arbeits- und Versicherungsrecht. Frau Kahl ist seit 2011 Referentin beim Kommunalen Bildungswerk e. V. im Arbeitsrecht und Personalvertretungsrecht.

Herr Dirk Lechtermann

ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit mehreren Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht (Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW) und zum Beamtenrecht (Schütz/Maiwald, Beamtenrecht).

Herr Dirk Lenders

studierte in Passau und in Bonn Rechtswissenschaften und ist selbstständiger Rechtsanwalt in St. Augustin. Er hat sich auf den Bereich des öffentlichen Dienstrechts, also des Beamten- und Tarifrechts, sowie des Mitbestimmungsrechts spezialisiert. Seit über 20 Jahren ist er forensisch tätig. Weiterhin ist er Autor mehrerer Werke zum öffentlichen Dienstrecht, so zum Dienstrecht des Bundes, zum Beamtenstatusgesetz, zum Postpersonalrechtsgesetz und zum Landespersonalvertretungsgesetz Hessen sowie Nordrhein-Westfalen. Zum Kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz sowie zum Recht der Personalräte in den Jobcentern nach dem SGB II verfasste Herr Lenders ebenfalls mehrere Werke. Weiterhin ist er seit Jahren bundesweit Referent zu den oben genannten Themenbereichen.

Herr Peter Plottner

ist Diplom-Betriebswirt und Diplom-Ökonom. Er studierte Betriebs- und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Mit Lehrauftrag und als Rechtsbeistand konnte er sich mit vielschichtigen Fragen des Arbeits- und Beamtenrechts auseinandersetzen. Im Jahre 1994 wurde ihm eine Professur an der George-Washington-University übertragen und im Jahre 1998 der Grad eines Doctor of Philosophy (Ph.D). Herr Plottner unterrichtet in verschiedenen Akademien und Studieninstituten des öffentlichen Dienstes.

Frau Kathrin Schiersner

ist HPR-Vorsitzende im Ministerium des Innern und für Kommunales. Sie verfügt über eine bald zwanzigjährige Erfahrung in der Personalverwaltung, die sie in verschiedenen Bereichen der brandenburgischen Ministerialverwaltung erworben hat. Parallel zu ihrer Tätigkeit als Leiterin der Geschäftsstelle der Projektgruppe für Verwaltungsoptimierung war sie Vorsitzende im örtlichen Personalrat der Staatskanzlei, bevor sie 2003 in das dortige Personalreferat wechselte. Bis zu ihrer Versetzung in das Tarifrechtsreferat im Finanzministerium Ende 2007 oblag ihr die Sachbearbeitung sowohl für den Arbeitnehmer- als auch den Beamtenbereich. Ferner gehörte die Überleitung vom BAT-O auf den TV-L zu ihren Aufgaben. Im Tarifrechtsreferat war sie zuständig für Auslegungsfragen zum (neuen) Tarifrecht und Versorgungsrecht der Länder, um eine landesweit einheitliche Handhabung in gleichgelagerten Fällen sicherzustellen.

Rahmenprogramm

Der Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz festgelegt.

Aussteller und Medienpartner

GFOP
Die GfOP Neumann & Partner mbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Michendorf bei Potsdam. Seit über 25 Jahren entwickelt die GfOP mit der Produktfamilie KOMMBOSS® Softwarelösungen, die speziell auf die Anforderungen der Öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind. KOMMBOSS® ist ein Fachverfahren, das die behördlichen Personal- und Organisationsprozesse unterstützt. Durch den modularen Aufbau ist das Verfahren KOMMBOSS® individuell an die Bedürfnisse der einzelnen öffentlichen Verwaltungen anpassbar. Durch den ausschließlichen behördlichen Fokus sind die gesetzlichen und tariflichen Besonderheiten bereits im Standard umgesetzt. Sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen werden stets zeitnah realisiert.
Verlag Hüthig Jehle Rehm
Die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH – HJR gehört zur Mediengruppe des Süddeutschen Verlages und zählt zu den führenden Anbietern von Fachmedien in Deutschland. Zusammen mit den Tochtergesellschaften C.F. Müller GmbH, DATAKONTEXT GmbH und ecomed-Storck GmbH liegen die Schwerpunkte des Angebots in den Bereichen öffentliche Verwaltung, juristische Ausbildung, Rechtspraxis, Entgeltabrechnung und Datenschutz. Die Buchreihe PÖS „Personalmanagement im Öffentlichen Sektor“ greift die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft rund um Human Ressources auf und überträgt diese auf die Personalarbeit im öffentlichen Dienst. Webbasierte Nachschlagewerke und Fachportale, zum Beispiel zum TVöD oder zum Personalvertretungsrecht, unterstützen die Praktiker und Personalexperten zudem in ihrer täglichen Arbeit. Ihr Start in das Expertennetz für Fach- und Führungskräfte:

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagung in Bild und Ton

Tagungsorganisation

Seminare zum Thema

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Festsetzung der Beschäftigungszeit nach TVöD/TV L
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Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung Personalrat

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Beteiligungsrechte (Information, Mitbestimmung, Mitwirkung) des Personalrats
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