Personalvertretungsrecht 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
der öffentliche Dienst hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Umstrukturierungen, Organisationsveränderungen, Arbeitsverdichtungen und auch neue technischen Entwicklungen sowie veränderte Arbeitsabläufe stellen Personalräte vor neue Herausforderungen.
Ihre Arbeit wird zunehmend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrechts bestimmt. Neben der aktuellen Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht zeigt unsere diesjährige Fachtagung die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf und gibt wertvolle praktische Hinweise für die anspruchsvolle Personalvertretungsrechtsarbeit. Die Vorträge sollen die Teilnehmer/innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.
Am zweiten Tagungstag besteht die Möglichkeit, eines von zwei parallelen Fachforen zu besuchen und in den intensiven Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmern zu treten. Ein Arbeitskreis richtet sich speziell an die Mitglieder der Personalvertretungen von Jobcentern, um deren spezifische Fragen zu erörtern.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Aktuelles aus der Rechtsprechung des BVerwG zum Personalvertretungsrecht
- Auswirkungen der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD auf die Wahlberechtigung zum Personalrat bei der gestellenden Dienststelle
- Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit
- Mitbestimmungsrecht bei Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen
- Merkmal der „in der Regel Beschäftigten
- Begriff der Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinn
- Ausschluss des Mitbestimmungs- und Initiativrechts bei fehlenden Mitteln zum Nachteilsausgleich im Haushaltsplan
- Anforderungen an die Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung
- Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 SGB II
Beteiligung des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aus
Aktuelle Herausforderung Flüchtlingsbetreuung: Möglichkeiten der Träger mittels
Die essentiellen Grundsätze für die Beförderungs- und die Personalauswahlent-scheidungen im Jobcenter im Fokus der Beteiligungsrechte der Jobcenter-Personalräte
- Die Grundsätze des Personalauswahlverfahrens nach der Rechtsprechung des BAG
- Die Grundsätze des Beförderungsauswahlverfahrens nach dem BVerwG
- Die Befugnisse der Geschäftsführung des JC im Zusammenhang mit Beurteilungs-, Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen
- Die Befugnisse der Personalvertretung
Auch Personalräte können gefeuert werden - (Kein) Kündigungsschutz
- Unterschied zwischen dem gesetzlichen Sonderkündigungsschutz und Unkündbarkeit
- Beginn und Ende des Kündigungsschutzes bei Wahlbewerbern, Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern
- These: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder
- Können Personalräte wegen Pflichtverletzungen aus dem Personalratsamt abgemahnt werden
- Rolle der Versetzung, Abordnung und Umsetzung beim Kündigungsschutz für Personalräte
- Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Personalratsmitglieds
- Wann darf das Kollegialorgan Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds verweigern und wann sind diese Gründe rechtlich beachtlich?
- Welche Rechtsfolgen sind zu beachten, wenn ein Personalrat die erforderliche Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds verweigert?
Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Bildung der Einigungsstelle
- Zusammensetzung und Vorsitz
- Anträge, Begründung und Fristen
- Kostentragung
- Beispiele aus der Praxis
Referenten
Herr Dr. Magnus Bergmann
Dr. Magnus Bergmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahre 2000 promovierte er zum Dr. jur. lernte das Anwaltsgeschäft in einer Großkanzlei in Essen und Düsseldorf, bevor er sich 2005 bereits als Fachanwalt für Arbeitsrecht selbständig machte. Mittlerweile leitet er ein Arbeitsrechtsteam. Dr. Bergmann berät und vertritt mit seinem Team bei der Umsetzung von Änderungsprozessen in Behörden bis hin zu Bundesministerien. Dabei agiert er deutschlandweit. Er hat bereits zahlreiche Personalräte bei der Ausgründung von AöR beraten oder bei (geplanten) Privatisierungen, Dr. Bergmann hat bereits zahlreiche innerbetriebliche Streitigkeiten durch vermittelnde Tätigkeiten geschlichtet, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten.
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Friedrich-Wilhelm Heumann studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 1980 legte er in Heidelberg das erste juristische Staatsexamen ab. Nach dem Ende der Referendarzeit, die ihn zeitweise auch zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg führte, folgte 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Danach ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und arbeitet seitdem in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht. 1990 erfolgte die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1992 die Qualifikation zum Notar. Parallel zur Anwaltstätigkeit arbeitet Herr Heumann seit Jahren als freiberuflicher Dozent für verschiedene Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Die Neuerungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Leistungsvergütung, hat er ebenfalls in Seminaren und Abhandlungen dargestellt.
Herr Dirk Lechtermann
Dirk Lechtermann ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit mehreren Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht (Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW) und zum Beamtenrecht (Schütz/Maiwald, Beamtenrecht).
Herr Dirk Lenders
Dirk Lenders studierte in Passau und in Bonn Rechtswissenschaften und ist selbst-ständiger Rechtsanwalt in St. Augustin. Er hat sich auf den Bereich des öffentlichen Dienstrechts, also des Beamten- und Tarifrechts sowie des Mitbestimmungsrechts spezialisiert. Seit über 20 Jahren ist er forensisch tätig. Weiterhin ist er Autor mehrerer Werke zum öffentlichen Dienstrecht, so zum Dienstrecht des Bundes, zum Beamtenstatusgesetz, zum Postpersonalrechtsgesetz und zum Landespersonalvertretungsgesetz Hessen sowie Nordrhein-Westfalen. Zum Kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz sowie zum Recht der Personalräte in den Jobcentern nach dem SGB II verfasste Herr Lenders ebenfalls mehrere Werke. Weiterhin ist er seit Jahren bundesweit Referent zu den oben genannten Themenbereichen.
Frau Brigitte Meisinger
Herr Peter Plottner
Peter Plottner ist Diplom-Betriebswirt und Diplom-Oeconom. Er studierte Betriebs- und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Mit Lehrauftrag und als Rechtsbeistand konnte er sich mit vielschichtigen Fragen des Arbeits- und Beamtenrechts auseinandersetzen. Im Jahre 1994 wurde ihm eine Professur an der George-Washington-University übertragen und im Jahre 1998 der Grad eines Doctor of Philosophy (Ph.D). Herr Plottner unterrichtet in verschiedenen Akademien und Studieninstituten des öffentlichen Dienstes.
Rahmenprogramm
Aussteller und Medienpartner
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Tagungsvideo
Seminare für Personalräte
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