Fachtagung am 15. und 16. September 2016

Personalvertretungsrecht 2016

Brennpunkt Personalvertretungsrecht. Das Personalvertretungsrecht in der Praxis. Probleme - Erfahrungen - Lösungen

Arbeitstagung für Personalräte, Personalverantwortliche sowie andere Interessenten
Das war unsere Tagung "Personalvertretungsrecht 2016".

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der öffentliche Dienst hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Umstrukturierungen, Organisationsveränderungen, Arbeitsverdichtungen und auch neue technischen Entwicklungen sowie veränderte Arbeitsabläufe stellen Personalräte vor neue Herausforderungen.

 

Ihre Arbeit wird zunehmend durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrechts bestimmt. Neben der aktuellen Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht zeigt unsere diesjährige Fachtagung die aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf und gibt wertvolle praktische Hinweise für die anspruchsvolle Personalvertretungsrechtsarbeit. Die Vorträge sollen die Teilnehmer/innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.

 

Am zweiten Tagungstag besteht die Möglichkeit, eines von zwei parallelen Fachforen zu besuchen und in den intensiven Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmern zu treten. Ein Arbeitskreis richtet sich speziell an die Mitglieder der Personalvertretungen von Jobcentern, um deren spezifische Fragen zu erörtern.

 

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie auf der Fachtagung begrüßen zu können.

Tagungsablauf

Donnerstag, 15.09.2016
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e.V.
10:15 Uhr
Aktuelles aus der Rechtsprechung des BVerwG zum Personalvertretungsrecht
Herr Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am OVG Münster
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Beteiligung des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann, Assessor jur, Referent für Arbeits- und Sozialrecht, Mediator
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aus der Sicht des Personalrats
Herr Dr. Magnus Bergmann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
ab 16:00 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 16.09.2016
Fachforum "Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen in Jobcentern als gE"
09:00 Uhr
Aktuelle Herausforderung Flüchtlingsbetreuung: Möglichkeiten der Träger mittels Beendigung der Zuweisungen zum Jobcenter den ei-genen Personalbedarf zu decken
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann, Assessor jur, Referent für Arbeits- und Sozialrecht, Mediator
Anfragen und Diskussion
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Die essentiellen Grundsätze für die Beförderungs- und die Personal-auswahlentscheidungen im Jobcenter im Fokus der Beteiligungs-rechte der Jobcenter-Personalräte
Herr Dirk Lenders, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anfragen und Diskussion
Fachforum "Personalvertretungsrecht für Mitglieder aus Personalvertretungen außerhalb von Jobcentern"
09:00 Uhr
Auch Personalräte können gefeuert werden - (Kein) Kündigungs-schutz von Personalratsmitgliedern
Herr Peter Plottner, Dipl.-Betriebswirt, Rechtsbeistand
Anfragen und Diskussion
10:30
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Das Verfahren vor der Einigungsstelle
Frau Brigitte Meisinger, Personalratsvorsitzende
Anfragen und Diskussion
gegen 13:00
Abschluss-Buffet

Inhalte der Vorträge

Aktuelles aus der Rechtsprechung des BVerwG zum Personalvertretungsrecht

Herr Dirk Lechtermann
Der Referent stellt anschaulich die neue, zum Teil noch nicht veröffentlichte, für die Praxis bedeutsame personalvertretungsrechtliche Rechtsprechung (insbesondere des Bun-desverwaltungsgerichts) vor. Zugleich gibt er einen Ausblick auf anstehende Entschei-dungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Angesprochen werden sollen voraussichtlich folgende Fragen:
Schwerpunkte:
  • Auswirkungen der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD auf die Wahlberechtigung zum Personalrat bei der gestellenden Dienststelle
  • Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Befangenheit
  • Mitbestimmungsrecht bei Erstfestsetzung von Erfahrungsstufen
  • Merkmal der „in der Regel Beschäftigten
  • Begriff der Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinn
  • Ausschluss des Mitbestimmungs- und Initiativrechts bei fehlenden Mitteln zum Nachteilsausgleich im Haushaltsplan
  • Anforderungen an die Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung
  • Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 SGB II

Beteiligung des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Am 22.3.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass das Mitbestim-mungsrecht des Betriebsrats (BR) beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) sich lediglich auf die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen erstreckt. Damit kann die Klärung von Möglichkeiten vorgenommen werden, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Be-schäftigten überwunden wird. Gleiches gilt für das Ziel erneuter Arbeitsunfähigkeit vor-zubeugen. Nicht umfasst ist nach der neuen Rechtsprechung des BAG die Durchführung des bEM selbst, so dass eine Vereinbarung, dass ein Integrationsteam auch bei der Umsetzung des bEM eingesetzt wird, nicht vom Mitbestimmungsrecht umfasst ist. Die Umsetzung des bEM ist danach allein Sache des Arbeitgebers. Diese Rechtsprechung ist für die Mitbestimmung des Personalrats von großer Bedeutung, da sie letztlich zu-rückgeführt wird auf § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Diese Bestimmung gilt aber auch für das bEM in den Dienststellen, so dass evtl. schon geschlossene Dienstvereinbarungen einer Revision unterzogen werden müssen. Es gilt auch nach dem Personalvertretungsrecht der Grundsatz, dass Mitbestimmungsrechte nicht beliebig erweitert werden können, sondern die vorgegebenen Grenzen einzuhalten sind. Die Grenzen werden unter Berücksichtigung der neuen Entscheidung vorgestellt. Die Möglichkeiten des Arbeitgebers bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu helfen, werden eingehend erörtert. Schwerpunkte: Inhalt und Grenzen des bEM, Verfahrensgrundsätze, beteiligte Personen, Inhalt von Dienstvereinbarungen zum bEM, die Grundsätze des Mitbestimmungsverfahrens.

Arbeits- und Gesundheitsschutz – Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aus

Herr Dr. Magnus Bergmann
Schwerpunkte:

Aktuelle Herausforderung Flüchtlingsbetreuung: Möglichkeiten der Träger mittels

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Im Zuge der Migrationsbewegung in die Bundesrepublik Deutschland werden diverse Behörden vor große Herausforderungen gestellt. Es ist absehbar, dass ein erheblicher Teil der Zuwanderer die Leistungen der Jugendämter, der Jobcenter, der Sozialämter etc. in Anspruch nehmen können und dies auch tun. Dafür brauchen die Behörden mehr Personal, dass sie nicht so ohne weiteres auf dem Arbeitsmarkt finden. Sie greifen deshalb vermehrt auf Personal zurück, dass sie im Zuge der Entwicklung in früheren Zeiten an die Jobcenter zugewiesen haben. Die rechtlichen Möglichkeiten bietet ihnen hierfür § 44g Abs. 5 SGB II, der die Beendigung der Zuweisungen regelt. Es besteht die Gefahr, dass die Jobcenter nicht mehr genügend Personal haben, um die von ihnen zu erledigenden Aufgaben zu erfüllen bzw. werden Leistungsträger des Jobcenters zu ihren Stammdienststellen zurückgerufen, so dass die Qualität der Arbeit abnimmt. Den Geschäftsführungen der Jobcenter sind vom Gesetzgeber keine Möglichkeiten eingeräumt worden, sich gegen die Beendigung der Zuweisung zur Wehr zu setzen. Sie können allenfalls auf die Einhaltung von Fristen bestehen, wobei ihnen auch dabei keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Seite stehen. Schwerpunkte: Beendigung der Zuweisung, Abwehrstrategien der Geschäftsführung, Beteiligungsrechte des Personalrats wegen Verdichtung der Arbeitsleistungen und wegen Gefährdung des Gesundheitsschutzes, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Die essentiellen Grundsätze für die Beförderungs- und die Personalauswahlent-scheidungen im Jobcenter im Fokus der Beteiligungsrechte der Jobcenter-Personalräte

Herr Dirk Lenders
Das Personal der Jobcenter setzt sich überwiegend aus zugewiesenen Beschäftigten aus der Bundesagentur bzw. den Kommunen zusammen. Es handelt sich somit um Beschäftigte der Träger. Geht es um Beförderungs- und andere Personalauswahlentscheidungen, so stellt sich die Frage, welche Befugnisse die Geschäftsführung des Jobcenters in diesem Zusammenhang nach dem SGB II zusteht. Daraus leiten sich zugleich die Beteiligungsrechte der Personalvertretung des JC ab. Das Seminar befasst sich überdies mit der Frage, inwieweit ein einheitliches Beurteilungssystem innerhalb des Jobcenters eingeführt werden kann.
Schwerpunkte:
  • Die Grundsätze des Personalauswahlverfahrens nach der Rechtsprechung des BAG
  • Die Grundsätze des Beförderungsauswahlverfahrens nach dem BVerwG
  • Die Befugnisse der Geschäftsführung des JC im Zusammenhang mit Beurteilungs-, Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen
  • Die Befugnisse der Personalvertretung

Auch Personalräte können gefeuert werden - (Kein) Kündigungsschutz

Herr Peter Plottner
Über die Unkündbarkeit von Personalräten kursieren viele Mythen. Ein Mythos aus dem Arbeitsrecht ist, dass Personalräte in jedem Fall unkündbar seien. Das stimmt nicht. Wohl aber genießen die Arbeitnehmervertreter einen besonderen Kündigungsschutz, geregelt in § 15 KSchG und ergänzend in verschiedenen LPersVG. Personalräte können außerordentlich und fristlos nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Dafür müssen sich die Arbeitnehmervertreter allerdings schon sehr viel zuschulden kommen lassen. Sind außerordentliche Kündigungen schon im Allgemeinen bei Mitarbeitern sehr schwer, liegen die Hürden für Arbeitnehmervertreter noch einmal höher. Zudem muss der Arbeitgeber ein besonderes Zustimmungsverfahren beachten, das ebenfalls konkrete und formale Inhalte aufweist. Im Vortrag werden die kündigungsrechtlichen Besonderheiten und die verschiedenen Einzelfälle aus der Rechtsprechung angesprochen.
Schwerpunkte
  • Unterschied zwischen dem gesetzlichen Sonderkündigungsschutz und Unkündbarkeit
  • Beginn und Ende des Kündigungsschutzes bei Wahlbewerbern, Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern
  • These: Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder
  • Können Personalräte wegen Pflichtverletzungen aus dem Personalratsamt abgemahnt werden
  • Rolle der Versetzung, Abordnung und Umsetzung beim Kündigungsschutz für Personalräte
  • Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Personalratsmitglieds
  • Wann darf das Kollegialorgan Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds verweigern und wann sind diese Gründe rechtlich beachtlich?
  • Welche Rechtsfolgen sind zu beachten, wenn ein Personalrat die erforderliche Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds verweigert?

Das Verfahren vor der Einigungsstelle

Frau Brigitte Meisinger
Die Einigungsstelle ist eine personalvertretungsrechtliche Institution der besonderen Art im Rahmen der Beteiligung des Personalrats. Im Vortrag werden die verschiedenen Beteiligungs-fälle beleuchtet, bei denen eine Einigungsstelle gebildet werden kann, wenn es bei Konflikten mit der Dienststelle zu keiner Einigung kommt. Es wird dargestellt, welche Fallstricke im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens vermieden werden können, damit die Entscheidung zu einem bestmöglichsten Ergebnis führt. Auch wenn die oberste Dienststelle in einigen Fällen von Beschlüssen abweichen kann, ist ein gut geführtes Einigungsstellenverfahren ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Beteiligungsrechte des Personalrats.
Schwerpunkte:
  • Bildung der Einigungsstelle
  • Zusammensetzung und Vorsitz
  • Anträge, Begründung und Fristen
  • Kostentragung
  • Beispiele aus der Praxis

Referenten

Herr Dr. Magnus Bergmann

Dr. Magnus Bergmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahre 2000 promovierte er zum Dr. jur. lernte das Anwaltsgeschäft in einer Großkanzlei in Essen und Düsseldorf, bevor er sich 2005 bereits als Fachanwalt für Arbeitsrecht selbständig machte. Mittlerweile leitet er ein Arbeitsrechtsteam. Dr. Bergmann berät und vertritt mit seinem Team bei der Umsetzung von Änderungsprozessen in Behörden bis hin zu Bundesministerien. Dabei agiert er deutschlandweit. Er hat bereits zahlreiche Personalräte bei der Ausgründung von AöR beraten oder bei (geplanten) Privatisierungen, Dr. Bergmann hat bereits zahlreiche innerbetriebliche Streitigkeiten durch vermittelnde Tätigkeiten geschlichtet, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten.

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann

Friedrich-Wilhelm Heumann studierte in Saarbrücken und Heidelberg Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. 1980 legte er in Heidelberg das erste juristische Staatsexamen ab. Nach dem Ende der Referendarzeit, die ihn zeitweise auch zum Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg führte, folgte 1982 die zweite juristische Staatsprüfung. Danach ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und arbeitet seitdem in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht. 1990 erfolgte die Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und 1992 die Qualifikation zum Notar. Parallel zur Anwaltstätigkeit arbeitet Herr Heumann seit Jahren als freiberuflicher Dozent für verschiedene Weiterbildungsträger mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Die Neuerungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Leistungsvergütung, hat er ebenfalls in Seminaren und Abhandlungen dargestellt.

Herr Dirk Lechtermann

Dirk Lechtermann ist Vorsitzender Richter am OVG NRW in Münster und leitet seit mehreren Jahren die dortigen Fachsenate für Personalvertretungssachen. Er ist Mitautor von Kommentaren zum Personalvertretungsrecht (Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW) und zum Beamtenrecht (Schütz/Maiwald, Beamtenrecht).

Herr Dirk Lenders

Dirk Lenders studierte in Passau und in Bonn Rechtswissenschaften und ist selbst-ständiger Rechtsanwalt in St. Augustin. Er hat sich auf den Bereich des öffentlichen Dienstrechts, also des Beamten- und Tarifrechts sowie des Mitbestimmungsrechts spezialisiert. Seit über 20 Jahren ist er forensisch tätig. Weiterhin ist er Autor mehrerer Werke zum öffentlichen Dienstrecht, so zum Dienstrecht des Bundes, zum Beamtenstatusgesetz, zum Postpersonalrechtsgesetz und zum Landespersonalvertretungsgesetz Hessen sowie Nordrhein-Westfalen. Zum Kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetz sowie zum Recht der Personalräte in den Jobcentern nach dem SGB II verfasste Herr Lenders ebenfalls mehrere Werke. Weiterhin ist er seit Jahren bundesweit Referent zu den oben genannten Themenbereichen.

Frau Brigitte Meisinger

Herr Peter Plottner

Peter Plottner ist Diplom-Betriebswirt und Diplom-Oeconom. Er studierte Betriebs- und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Mit Lehrauftrag und als Rechtsbeistand konnte er sich mit vielschichtigen Fragen des Arbeits- und Beamtenrechts auseinandersetzen. Im Jahre 1994 wurde ihm eine Professur an der George-Washington-University übertragen und im Jahre 1998 der Grad eines Doctor of Philosophy (Ph.D). Herr Plottner unterrichtet in verschiedenen Akademien und Studieninstituten des öffentlichen Dienstes.

Rahmenprogramm

Besichtigung des Bundeskanzleramts
Das spektakuläre Gebäudeensemble des neuen Bundeskanzleramtes wurde von den Berliner Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank in Kanzler Helmut Kohls Amtszeit (1982–1998) entworfen. Es ist eines der imposantesten Bauwerke im neu entstandenen Regierungsviertel. Die gläsernen Fassaden des Bundeskanzleramts vermitteln vor allem eines – Transparenz. Abfahrt 18:15 Uhr vom ABACUS Hotel. Die Führung beginnt um 19:00 Uhr und dauert ca. 2 Stunden. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt (Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs). Die Teilnehmerliste muss mit dem Geburtsdatum und dem Geburtsort versehen werden und bis zum 18. August 2016 vorliegen. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren muss ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um 21:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Da die Führung im Bundeskanzleramt erst um 19.00 Uhr beginnt, ist eine Teilnahme an der Abendveranstaltung (Beginn 20.00 Uhr) leider nicht möglich.
Dunkle Welten“ in der Luftschutzanlage Gesundbrunnen
Hunderte von Menschen laufen täglich an einer grünen Tür im U-Bahnhof Gesundbrunnen vorbei, ohne zu ahnen, dass sich dahinter ausgedehnte, authentische und geschichtsträchtige Räume verbergen. Noch heute ist in der unterirdischen Luftschutzanlage zu spüren, wie unangenehm es einst gewesen sein muss, in den engen Räumen der Bunkeranlage eingezwängt zu sein – im Hintergrund das Surren der Lüftungsanlagen und das Dröhnen der Bomber am Himmel. Während der Führung werden Ihnen die Funktionen einzelner Räume und die Geschichten rund um die Anlage näher gebracht. Abfahrt 17:00 Uhr vom ABACUS Hotel. Die Führung beginnt 18:00 Uhr und dauert ca. 90 Minuten. Bitte achten Sie auf festes und geschlossenes Schuhwerk und warme Kleidung. Foto- und Filmaufnahmen sind während der Führungen nicht gestattet. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um ca. 19:30 Uhr.
Führung durch das Deutsch-Russische Museum Berlin-Karlshorst
Am historischen Ort der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 erinnert das Museum insbesondere an den Deutsch-Sowjetischen Krieg 1941-45, eingebettet in die deutsch-sowjetischen Beziehungen von 1917 bis 1990. Die Führung verläuft durch ausgewählte Teile der ständigen Ausstellung. Behandelte Themen sind unter anderem die Konstruktion nationalsozialistischer Feindbilder gegen die Sowjetunion, Kriegsplanung und -verlauf, Soldatenalltag, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. Abfahrt 16:15 vom ABACUS Hotel. Die Führung beginnt um 16:30 und dauert ca. 90 Minuten. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um ca.18:15.

Aussteller und Medienpartner

GfOP Neumann & PArtner mbH
Die GfOP Neumann & Partner mbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Michendorf bei Potsdam. Seit über 25 Jahren entwickelt die GfOP mit der Produktfamilie KOMMBOSS® Softwarelösungen, die speziell auf die Anforderungen der Öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind. KOMMBOSS® ist ein Fachverfahren, das die behördlichen Personal- und Organisationsprozesse unterstützt. Durch den modularen Aufbau ist das Verfahren KOMMBOSS® individuell an die Bedürfnisse der einzelnen öffentlichen Verwaltungen anpassbar. Durch den ausschließlichen behördlichen Fokus sind die gesetzlichen und tariflichen Besonderheiten bereits im Standard umgesetzt. Sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen werden stets zeitnah realisiert.
GIBT Colleg e.V
Der Fernlehrgang „Aufstiegsfortbildung Verwaltungsfachwirt/-in“ erfolgt seit mehr als 20 Jahren in privater Trägerschaft durch GIBT Colleg e.V. (www.gibt.de) auf der Grundlage eines staatlichen Rahmenplans für die Fortbildung.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagungsvideo

Tagungsorganisation

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