Fachtagung am 18. und 19. Mai 2017

Kommunalfinanzen 2017

Aktuelle Entwicklungsprobleme der Kommunalfinanzen - Fachtagung mit zwei parallelen Fachforen „Strategisches Finanzmanagement“ und „Neues Kommunales Rechnungswesen in der Praxis“

Für Mitarbeiter/innen aus Kämmereien, dem Finanz- und Rechnungswesen, dem Controlling, für Mandatsträger in Städten, Gemeinden und Kreisen sowie für weitere Interessenten (z. B. Rechnungsprüfer/innen)
Das war unsere Tagung "Kommunalfinanzen 2017".

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bund, Länder und Gemeinden können nach der Prognose des „Arbeitskreises Steuerschätzung“ vom November 2016 auch in den nächsten Jahren mit soliden Steuereinnahmen rechnen. Nach der Prognose werden die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat im laufenden Jahr 695,5 Mrd. Euro betragen. Sind die Finanzkrisen vergessen? Ist alles im grünen Bereich? Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) betrachtet die finanzielle Situation der öffentlichen Hand durchaus mit Vorsicht. Im Jahr 2018 ergäbe sich, so das DIW, für den Gesamtstaat sogar ein leichtes Defizit. Und ohne die milliardenschweren Rücklagen im Bundeshaushalt könnte die von der Bundesregierung als so wichtig angesehene „Schwarze Null“ wohl nur sehr knapp gehalten werden. Die Finanzlage ist nicht bundesweit einheitlich positiv. Mit Sorge bewertet der Deutsche Städtetag insbesondere, dass die Unterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Kommunen immer gravierender werden. Unklar ist auch noch weitgehend, welche Auswirkungen die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen auf die öffentlichen Finanzen haben wird.
Diese aktuellen Fragen und Entwicklungen werden in unserer Fachtagung aufgegriffen und im Kreise der anwesenden Praktiker/innen diskutiert. In bewährter Weise findet die Fachtagung in zwei parallelen Fachforen statt. In einem Forum werden den Teilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen der Kommunalfinanzen und -finanzierung aufgezeigt. Ein zweites Forum hat spezielle Fragen der Umsetzung der kommunalen Doppik zum Gegenstand.
Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen Fragen der Praxis zu beantworten. Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Beschäftigte. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Wir freuen uns, Sie zu dieser Tagung zu begrüßen.

Dr. Andreas Urbich

Geschäftsführer
Kommunales Bildungswerk e. V.

Für die Tagung wurde ein Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung zur Gewährung von Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 gestellt.

Tagungsablauf

Donnerstag, 18. Mai 2017
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e.V.
10:15 Uhr
Neuer bundesstaatlicher Finanzausgleich ab 2020 – worauf sich Bund, Länder und Kommunen einstellen müssen
Herr Prof. Dr. Thomas Lenk
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Arbeitsessen
Ab 13:00 Uhr Fortsetzung der Tagung in zwei parallelen Fachforen
Fachforum „Strategisches Finanzmanagement“
13:00 Uhr
Negative Zinsen und kommunale Kredite – Unsichere Rechtslage für Kämmerer
Ekkehard Grunwald
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Erfolgsfaktoren der Haushaltskonsolidierung – Wirkung im kameralen und doppischen Haushalts- und Rechnungswesen
Dr. Andreas Hartung
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Fachforum „Neues Kommunales Rechnungswesen“
13:00 Uhr
Den kommunalen Jahresabschluss erfolgreich erstellen
Kathrin Graf
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:30Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Rückstellungen im kommunalen Jahresabschluss – rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisprobleme
Sabine Tischendorf
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 19. Mai 2017
Fachforum „Strategisches Finanzmanagement“
9:00 Uhr
Strategisches Verwaltungshandeln: Entwicklung und Einsatz einer neuen Methode zur strategischen (Finanz)-Planung und -Steuerung für die Verwaltungsspitze und die Politik
Carmen Möller
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Kommunale Kennzahlen – Bringen wir das Ergebnis auf den Punkt!
Nadja Schüllermann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Fachforum „Neues Kommunales Rechnungswesen“
9:00 Uhr
Fallstricke der Anlagenbuchhaltung
Nadja Schüllermann
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Der optimale Weg zum kommunalen Gesamtabschluss
Christoph Lehmitz
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:30 Uhr
Arbeitsessen
14:00 Uhr
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Neuer bundesstaatlicher Finanzausgleich ab 2020 – worauf sich Bund, Länder und Kommunen einstellen müssen

Prof. Dr. Thomas Lenk
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich am 14. Oktober 2016 überraschend auf eine Form der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Diese Grundsatzeinigung wurde im Dezember 2016 durch Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zu den erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes sowie den Neugestaltungen der relevanten Einzelgesetze konkretisiert. Damit steht ein wesentliches politisches Vorhaben der laufenden Legislaturperiode vor der gesetzlichen Umsetzung. Während die Einigung aus politischer Perspektive ein großer Erfolg ist, geben die Einigungsdetails Anlass zur kritischen Analyse. Denn mit dem entworfenen Reformpaket kann es zu weitreichenden Kräfteverschiebungen innerhalb des föderalen Gefüges kommen. Der Bund gewinnt im Reformsystem des bundesstaatlichen Finanzausgleichs an finanziellem Gewicht und trägt zur Einnahmenausstattung der Länder wesentlich mehr Mittel bei als im bestehenden System. Zwar ist er dadurch finanziell stärker belastet, doch auch seine Stellung gegenüber den Ländern wird gestärkt. Für die Länder gilt der umgekehrte Fall: Sie verzeichnen im neuen System höhere Einnahmen, begeben sich aber zugleich in eine neue Form der Abhängigkeit vom Bund. Diese Tendenz wird durch weitere getroffene Vereinbarungen zusätzlich befördert, etwa durch die beschlossenen Kompetenzverlagerungen in der Aufgabenwahrnehmung von den Ländern zum Bund. Die Kommunen sind keine unmittelbar Beteiligten im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Zu erwarten ist jedoch, dass ihre Finanzkraft gestärkt wird. Der Referent wird in seinem Vortrag die politische Einigung aus finanzwissenschaftlicher Perspektive bewerten und die finanziellen und systemisch zu erwartenden Folgen für die einzelnen föderalen Ebenen aufzeigen.

Negative Zinsen und kommunale Kredite – Unsichere Rechtslage für Kämmerer

Ekkehard Grunwald
Seit einigen Jahren sind negative Referenzzinsen ökonomische Realität, und vor dem Hintergrund der weiterhin expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) erscheint es unwahrscheinlich, dass sich dies (zumindest kurz- bis mittelfristig) ändern wird. Aus dieser Situation ergeben sich für Kommunen ebenso wie für deren Finanzverantwortliche signifikante rechtliche Risiken. Von besonderer Relevanz ist dies im Zusammenhang mit den sogenannten synthetischen Festzinskrediten. Für variable Kredite (das sog. Grundgeschäft) wurden in der vergangenen Zeit zur Zinssicherung sog. Payer-Swaps angeschlossen. Die Zahlungsströme glichen sich bis zum Auftreten negativer Zinsen und ermöglichten einen Festzins. Mit negativen Zinsen funktioniert diese Zinssicherung zum Nachteil der Kommune nicht mehr. Eine Zinssicherung findet im Ergebnis nicht statt, vielmehr kommt es zu einer Mehrbelastung der Kommunen. Negative Zinsen werfen komplexe rechtliche Fragestellungen auf. Die Kernfragen lauten:
  • 1. Sind Banken verpflichtet, negative Zinsen an die Kommunen auszuzahlen? und
  • 2. Kann die sog. Swap-Gegenpartei negative Zinsen von der Kommune verlangen?
  • Kämmerer sollten diese rechtlichen Unsicherheiten auch aus persönlichem Interesse klären. Denn leistet eine Kommune etwaige ungerechtfertigte Zahlungen, kann dies einen Verstoß gegen die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit darstellen. Ferner könnten sich die Kämmerer und Kämmereiamtsleiter auch einer Untreuehandlung nach § 266 StGB strafbar machen, wenn sie ohne Rechtsgrund erhöhte Zinszahlungen leisten. Hier spielen auch Verjährungsfristen schnell eine bedeutende Rolle. In seinem Vortrag wird der Referent die gesamte Breite dieses komplexen Themas erörtern.

Erfolgsfaktoren der Haushaltskonsolidierung – Wirkung im kameralen und doppischen Haushalts- und Rechnungswesen

Dr. Andreas Hartung
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wirkten im kameralen Haushaltsrecht direkt auf der Einzahlungs- und Auszahlungsebene. Im doppischen Rechnungswesen wirkt neben der Zahlungsebene auch die Ergebnis- und die Bilanzebene. Unabhängig vom Rechnungswesen ist die Grundvoraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Haushaltskonsolidierung:
  • 1. Ziele klar zu definieren,
  • 2. Haushaltskonsolidierung als langfristiges Projekt zu führen,
  • 3. Werkzeuge und Fertigkeiten in der Kommune vorzuhalten.
Innerhalb eines Erfahrungsberichtes soll im ersten Vortragsteil die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung der Landeshauptstadt Magdeburg (2002 bis 2012) bezüglich der oben genannten Erfolgskriterien erläutert werden. Im zweiten Teil des Vortrages sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Wirkungen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im kameralen und doppischen Haushaltswesen dargestellt werden. Welche Auswirklungen haben beispielsweise effizienz- und effektivitätserhöhende Maßnahmen in den beiden Rechnungswesen? Weiterhin soll auf die Wirkung von sogenannten „Erleichterungserlassen“ der Aufsichtsbehörden eingegangen werden. Ist die Buchung von doppischen Fehlbeträgen gegen das Eigenkapital wirklich eine Erleichterung für die Kommunen und wie wirkt so etwas langfristig? Wo stehen die kameralen Altfehlbeträge im doppischen Rechnungswesen - müssen diese in der Doppik weiterhin konsolidiert werden?

Den kommunalen Jahresabschluss erfolgreich erstellen

Kathrin Graf
Seit sich die Bundesinnenministerkonferenz im Juni 1999 für eine grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts ausgesprochen hat, ist in den meisten Bundesländern nunmehr das System der doppelten Buchführung eingeführt. Nachdem der erste Schritt - nämlich die Aufstellung und Feststellung der Eröffnungsbilanz - gemeistert ist, folgte eine neue Herausforderung: der Jahresabschluss. Unter das Schlagwort „erfolgreich“ fallen Eigenschaften wie richtig, wirtschaftlich und vor allem fristgerecht. Dies kann in der Praxis nur gelingen, wenn der Haushaltsplan bereits „erfolgreich“ erstellt, aber auch der erste Geschäftsvorfall des Haushaltsjahres richtig verbucht worden ist. Die Qualität der laufenden Finanzbuchhaltung ist bereits ein Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen Jahresabschluss. Der Vortrag wird auf die folgenden Fragen eingehen:
  • Standardisierung von Buchungs- und Abstimmungsarbeiten
  • Zeitliche Organisation der Jahresabschlusserstellung
  • Personelle Organisation der Jahresabschlusserstellung
  • Outsourcen von Erstellungsarbeiten
  • Zuverlässigkeit der IT-Systeme

Rückstellungen im kommunalen Jahresabschluss – rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisprobleme

Sabine Tischendorf
Im Mittelpunkt des Vortrages stehen die Rückstellungen der Kommunen in ihren Bilanzen und deren Auswirkungen auf den kommunalen Jahresabschluss. Beginnend beim rechtlichen Rahmen, den die Bundesländer in unterschiedlicher Weise vorgegeben haben, wird die Referentin verschiedene Fallkonstellationen, aber auch die Fragwürdigkeit bestimmter Rückstellungen erläutern. Hierzu gehören sowohl die Rückstellungen für Altersteilzeit und Urlaub genauso wie die viel diskutierten Pensionsrückstellungen. Auch Rückstellungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Rückstellungen für Gerichtsverfahren werden besprochen.

Strategisches Verwaltungshandeln: Entwicklung und Einsatz einer neuen Methode zur strategischen (Finanz-) Planung und Steuerung für die Verwaltungsspitze und die Politik

Carmen Möller
Strategische Ziele werden über die Produkte in die kommunalen Haushalte und damit in das Verwaltungshandeln eingebunden. Erst so werden sie für die Politik und Verwaltung beeinflussbar. Es fehlen jedoch Instrumente, mit deren Hilfe die strategische Finanzplanung und -steuerung unterstützt werden kann. Oft hilft ein Wechsel des Blickwinkels, um neue Möglichkeiten zu erkennen. Hier setzt die Matrix zur Strategie an. Sie stellt die vielschichtige Situation einer Gebietskörperschaft als Portfolio dar. Hierbei werden haushaltsbezogene Daten auf Produkt-, Produktgruppen-, Produktbereichs- oder Handlungsfeldebene entsprechend ihrem Aufwand im Verhältnis visuell abgebildet. Auf den Achsen werden Wirkung und Beeinflussbarkeit abgebildet. Das Portfolio ermöglicht so den Blick auf die gesamte derzeitige Ergebnissituation der Kommune und kann aufgrund der Durchgängigkeit auch zur verwaltungsinternen, dezentralen Steuerung genutzt werden. Diese kompakte Methode bietet einen sachorientierten Einstieg in die Zukunftsdebatte und eignet sich u.a. auch zur strategischen Haushaltskonsolidierung.

Kommunale Kennzahlen – Bringen wir das Ergebnis auf den Punkt!

Nadja Schüllermann
Auch wenn viele Jahresabschlussprüfungen noch nicht abgeschlossen sind, wird dennoch immer mehr nach verbalen Bewertungen und Vergleichen der eigenen mit anderen Kommunen gefragt. Insbesondere aus dem politischen Raum ist die Frage zu hören, wie die finanzwirtschaftliche Lage der eigenen Kommune nun tatsächlich sei. Aber woran ist zu erkennen, ob die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit noch gewahrt ist? Wann sind die Kommunalfinanzen gesund? Welche Kennzahlen eignen sich für den interkommunalen Vergleich und welche nur für den eigenen Zeitreihenvergleich? Warum sind privatwirtschaftliche Kennzahlen nicht immer geeignet? Auf diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Vortrags Antworten gegeben. Ziel soll die Vorstellung und Bestimmung von leicht verständlichen, angemessenen und sinnstiftenden Kennzahlen bzw. Kenngrößen sein, die eine zeitgemäße Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der dauernden Leistungsfähigkeit von Kommunen ermöglichen.

Fallstricke der Anlagenbuchhaltung

Nadja Schüllermann
Für eine reibungslose Aufstellung des Jahresabschlusses im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf Basis der doppelten Buchführung kommt der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenbuchhaltung eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere der Dokumentation der Anlagenzu- und -abgänge ist eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. Ebenso spielt hierbei die sachgerechte Inventur eine größere Rolle. Daneben sind auch die Auswirkungen von Planabschreibungen auf die Haushaltsplanung zu beachten. In ihrem Vortrag behandelt die Referentin typische in der Praxis auftretende Probleme und zeichnet deren sachgerechte Lösung auf.

Der optimale Weg zum kommunalen Gesamtabschluss

Christoph Lehmitz
Die erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses und die anschließenden jährlichen Konsolidierungsarbeiten sind pflichtgemäßer und finaler Bestandteil kommunaler Rechnungslegung. Kommunale Finanzbereiche stehen vor der besonderen Herausforderung, den Gesamtabschluss in angemessener Zeit in enger Abstimmung mit ihren Beteiligungen und mit vertretbarem Aufwand zu erstellen. Der Gesamtabschluss soll zudem als brauchbares Informationsinstrument zur Steuerung kommunaler Konzerne beitragen. Der Referent betrachtet in seinem Vortrag die Möglichkeiten der Kommunen, den Prozess der Konsolidierung zu optimieren und die Informationen des Gesamtabschlusses adäquat zu nutzen.

Referenten

Herr Prof. Dr. Thomas Lenk

ist Lehrstuhlinhaber Finanzwissenschaft und Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen und Public Management der Universität Leipzig. Ferner ist er Vorstand des Kompetenzzentrums Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. sowie Prorektor für Entwicklung und Transfer der Universität Leipzig. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Darmstadt und promovierte und habilitierte bei Prof. Dr. Bert Rürup in Darmstadt. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Kommunalfinanzen sowie Öffentliche Wirtschaft.

Herr Ekkehard Grunwald

ist seit dem Jahr 2015 Stadtkämmerer und Beigeordneter der Stadt Recklinghausen, nachdem er zuvor seit 2000 Stadtkämmerer in Salzgitter war. Er ist Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Städtetages und des Städtetages NRW sowie im Verwaltungsrat der KGSt. Nach einer Ausbildung bei der Stadtsparkasse Kassel hat er Rechtswissenschaft in Göttingen studiert und das 2. Staatsexamen beim OLG Celle abgelegt.

Herr Dr. Andreas Hartung

ist in der Landeshauptstadt Magdeburg als Fachbereichsleiter Finanzservice verantwortlich für das Haushalts- und Rechnungswesen. Seit dem Jahr 2001 arbeitet Herr Dr. Hartung im Finanzbereich einer der größten Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt. Dort entwickelte er das Controlling der Landeshauptstadt maßgeblich und überführte dieses Wissen zuerst in das kamerale und ab dem Jahr 2010 in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen. Er studierte Betriebs- und Volkswirtschaft an der Universität Magdeburg und promovierte zum Thema „Strategisches Controlling kreisfreier Kommunen“ im Jahr 2008 an der Freien Universität Hamburg.

Frau Kathrin Graf

ist bei der Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft GmbH in Münster als verantwortliche Wirtschaftsprüferin und Prokuristin angestellt und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich öffentliches Rechnungswesen sowie Entsorgungswirtschaft. Sie hat Betriebswirtschaft in Dresden studiert.

Frau Sabine Tischendorf

hat in den 1990er Jahren das Thema Doppik als Sparkassenbetriebswirtin kennengelernt. Ihre weiteren beruflichen Tätigkeiten und ihr Studium der Wirtschaftsinformatik haben sie dann in Nordrhein-Westfalen mit Beginn der Doppik-Projekte an konkrete Umsetzungsthemen herangeführt. Die dort gefertigten Konzeptionen und erste Praxiserfahrungen konnte sie nach ihrem Umzug nach Brandenburg anwenden und weiterentwickeln. Heute berät sie mit ihrem Team Brandenburger Kommunen und deren Gesellschaften.

Frau Carmen Möller

ist studierte Betriebswirtin (FH) mit Verwaltungsausbildung. Sie war vor ihrer Selbstständigkeit 30 Jahre im öffentlichen Dienst tätig, davon 20 Jahre auf der kommunalen Ebene. In den letzten 15 Jahren hat sie als Leiterin der Abteilung Controlling einer nordhessischen mittelgroßen Kommune federführend die Prozesse um die Doppik und insbesondere zur Steuerung konzipiert und umgesetzt. Seit vielen Jahren unterrichtet Frau Möller bei verschiedenen Bildungsträgern zu Fragen des Controllings.

Frau Nadja Schüllermann

erlernte den Beruf der Steuerfachangestellten und legte anschließend die Bilanzbuchhalterprüfung (IHK) ab. Seit mehr als drei Jahrzehnten arbeitet sie für Kommunen in allen Bereichen des Rechnungswesens. Insbesondere die Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen, die Entwicklung und Durchführung von Schulungsveranstaltungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sowie die Konzeption und Implementierung von Rechnungs- und Steuerungsinstrumenten im Non- Profit- und im kommunalen Bereich sind ihre Tätigkeitsfelder.

Herr Christoph Lehmitz

studierte an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) im Studiengang Public Management (Öffentliches Dienstleitungsmanagement). Seit dem Abschluss seines Studiums ist er am Institut für Public Management der IPO-IT GmbH mit den Schwerpunkten Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, Buchhaltung, Jahresabschluss und Konzernabschluss im öffentlichen und dritten Sektor sowie Investitions- und Finanzmanagement tätig.

Rahmenprogramm

Besuch des Berliner Fernsehturms am Alexanderplatz
Siegessäule, Reichstag, Hauptbahnhof, Rotes Rathaus - nirgendwo bekommen Sie so schnell einen Gesamtüberblick über die deutsche Hauptstadt wie im Berliner Fernsehturm. In nur 40 Sekunden bringen die Aufzüge Sie auf 203 Meter Höhe auf die Panorama-Etage mit Berlins höchster Bar. Genießen Sie die fantastische Aussicht in jede Richtung - bei guter Sicht bis zu 80 km weit.
Führung durch die Archenhold-Sternwarte im Treptower Park
Die Archenhold-Sternwarte liegt inmitten des Treptower Parks. Sie ist die älteste und größte Volkssternwarte in Deutschland. Ihr Mittelpunkt ist das 1896 gebaute Riesenfernrohr, das mit 21 m Brennweite das längste der Welt ist. In den Ausstellungsräumen erhält man einen Überblick über die Geschichte der Astronomie von ihren frühen Anfängen im alten Babylon bis in unsere Zeit.
Historische Schiffsrundfahrt
Die Historische Schiffsrundfahrt ist genau das Richtige, um den Herzschlag der pulsierenden City zu spüren. Sie fahren vorbei am Reichstag und durch das neue Regierungsviertel bis zum Haus der Kulturen der Welt. Nach dem Wendemanöver vor der Lutherbrücke, mit Blick auf das Schloss Bellevue, die "Beamtenschlange" und die Siegessäule, grüßen weitere Zeitzeugen wie der neue Hauptbahnhof, der Berliner Dom, die Museumsinsel und das älteste Wohngebiet Berlins, das Nikolaiviertel.

Aussteller und Medienpartner

W. Kohlhammer Verlag GmbH
Die Unternehmensgruppe Kohlhammer umfasst ein breites Buch- und Zeitschriftenprogramm von den Rechts- und Verwaltungswissenschaften bis hin zu den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und zur Medizin, von der Fachliteratur für die öffentliche Verwaltung bis hin zur Spezialliteratur für Ärzte, Gesundheitswesen, Brandschutz/ Feuerwehr und Architektur. Daneben ist der Formularverlag seit 150 Jahren bewährter Partner von Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Neben weiteren Schwerpunkten im Rechtsbereich präsentiert der Verlag umfangreiche Literatur zum Gemeindewirtschafts- und –finanzrecht mit ausführlicher Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung.
ab-data GmbH & Co.KG
ab-data bietet deutschlandweit führende Marken und Webtechnologien für Kommunen an. Das Leistungsspektrum umfasst die drei Geschäftsfelder Finanzsoftware/Entwicklungen, Systemlösungen und Services. ab-data kombiniert über 40 Jahre Kommunalerfahrung mit innovativen Ideen und Lösungen. ab-data ist der bundesweite Marktführer für webbasierte Finanzsoftware. Das Verfahren wird von Kleinstverwaltungen bis zu Landeshauptstädten eingesetzt. Die ab-data-Systemlösungen bieten ganzheitliche Ansätze für ergänzende Kommunalbereiche wie Melde- und Vollstreckungswesen. Sie werden mit einem kundenorientierten Serviceangebot abgerundet. Kommen Sie vorbei, gerne informieren wir Sie über unsere Produkte.
KfW Bankengruppe
Als Förderbank des Bundes unterstützt die KfW Bankengruppe den Wandel in Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft und treibt zukunftsweisende Ideen voran - in Deutschland, in Europa und in der Welt. Der Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute vergibt bundesweit Zuschüsse und Förderdarlehen an Kommunen sowie kommunale und soziale Unternehmen. Dabei ist ein breites Spektrum an Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur förderfähig. Besonders zinsgünstig sind die Darlehen für Investitionsmaßnahmen in die energetische Gebäudesanierung, den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden sowie in die Quartiersversorgung. Auch Maßnahmen zum Barriereabbau in Gebäuden und dem öffentlichen Raum werden gefördert. Kommunen und kommunale Unternehmen werden persönlich zu passenden KfW-Fördermitteln für ihre Infrastrukturvorhaben beraten.
d.velop AG
Die 1992 gegründete d.velop AG mit Hauptsitz in Gescher entwickelt und vermarktet Software zur durchgängigen Digitalisierung von Geschäftsprozessen und branchenspezifischen Fachverfahren. Mit der Ausweitung des etablierten ECM-Portfolios rund um Dokumentenmanagement, Archivierung und Workflows auf mobile Apps sowie standardisierte und Cloud-Lösungen bietet der Software-Hersteller auch Managed Services an. Dabei sind auch die Rechtssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dank eines ausgereiften Compliance Managements gewährleistet.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagungsvideo

Tagungsorganisation

Seminare für Mitarbeiter/innen aus Kämmereien, dem Finanz- und Rechnungswesen

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