Fachtagung am 07. und 08. Mai 2015 in Berlin

Kommunalfinanzen 2015

Aktuelle Entwicklungsprobleme der Kommunalfinanzen (Fachtagung mit zwei parallelen Fachforen „Strategisches Finanzmanagement“ und „Neues Kommunales Rechnungswesen in der Praxis“)

Zielgruppe

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die nach wie vor stabile Konjunktur hat sich die finanzielle Lage der deutschen Kommunen insgesamt etwas entspannt. Für die nächsten Jahre werden weitere Steuermehreinnahmen vorhergesagt. Die strukturelle Unterfinanzierung bleibt für viele Städte und Gemeinden gleichwohl ein weiterhin ungelöstes Problem. Auch die kommunale Verschuldungssituation ist besorgniserregend. Die Ausweitung der Kassenkreditbestände setzt sich unvermindert fort, insbesondere in finanzschwachen Kommunen. Zudem weist die gemeindliche Kassenkreditverschuldung eine hohe regionale Konzentration auf. Die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen öffnet sich weiter. Hinzu kommt die seit Jahren schwächelnde Investitionstätigkeit. Diese Probleme werden in unserer Fachtagung aufgegriffen und im Kreise der anwesenden Praktiker/innen diskutiert. In bewährter Weise findet die Fachtagung in zwei parallelen Fachforen statt. In einem Forum werden den Teilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen der Kommunalfinanzen und -finanzierung aufgezeigt. Ein zweites Forum hat spezielle Fragen der Umsetzung der kommunalen Doppik zum Gegenstand. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen Fragen der Praxis zu beantworten. Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen. Wir freuen uns, Sie zu dieser Tagung zu begrüßen.

Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.

Tagungsablauf

Donnerstag, 07. Mai 2015
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer des Kommunalen Bildungswerks e.V.
10:15 Uhr
Einführungsvortrag: Kommunale Haushaltsdefizite - Ursachen, Tendenzen, Handlungsalternativen
Herr Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Arbeitsessen
Fachforum „Strategisches Finanzmanagement“
13:00 Uhr
Die bankseitigen Transparenzanforderungen an Kommunen - worauf Banken bei der kommunalen Kreditvergabe achten
Herr Stefan Becker, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Berlin
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Kommunale Wirtschaftstätigkeit und der Trend zur Rekommunalisierung. Rekommunalisierung und unternehmerische Tätigkeit der kommunalen Hand
Herr Marc Bataille, Monopolkommission, Bonn
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Fachforum „Neues Kommunales Rechnungswesen in der Praxis“
13:00 Uhr
IPSAS, EPSAS und kommunales Rechnungswesen - Anpassungsbedarf und Umstellungsaufwand für die Kommunen
Frau Prof. Dr. Berit Adam, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Haushaltsausgleich und strategische Liquiditätsplanung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrecht
Herr Prof. Johann Horstmann, Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung und kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Hannover
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
16:00 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Fachforum „Strategisches Finanzmanagement“
09:00 Uhr
Haushaltskonsolidierung in der Praxis - Stellschrauben, Wirkungspotenziale und Grenzen
Herr Christoph Hänel, Schüllermann Consulting GmbH, Dreieich
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Bürge nie (!?) - Rechtliche Risiken und Vorgaben bei Kommunalbürgschaften und anderen Sicherheiten
Herr Dirk Schartow, Leiter Fachdienst Finanzen, Landkreis Ludwigslust-Parchim
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:45 Uhr
Riskante Finanzgeschäfte - Haftungsrisiken für kommunale Funktionsträger
Herr Clemens J. Jobe, Rechtsanwalt, München
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Fachforum „Neues Kommunales Rechnungswesen in der Praxis“
09:00 Uhr
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Rückstellungen im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht
Herr Dr. Marc-Alexander Vaubel, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Köln
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:45 Uhr
Stellenbeschreibung und Stellenbewertung im Finanzbereich unter den Bedingungen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens
Herr Ludger Küstermeier, Leiter Fachbereich Finanzen, Hamm
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
gg. 13:15 Uhr
Arbeitsessen
gg. 14:00 Uhr
Ende der Tagung

Kurze Inhaltsangabe zu den Vorträgen

Kommunale Haushaltsdefizite - Ursachen, Tendenzen, Handlungsalternativen

Herr Prof. Dr. Martin Junkernheinrich
Die kommunalen Schulden sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Insbesondere die Kassenkredite weisen - hoch konzentriert in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen - extrem hohe Merkmalsausprägungen auf. Der Referent verdeutlicht in seinem Vortrag, dass sich als Ursachen der Verschuldung Faktoren, wie sozioökonomische und demografische Variablen, aber auch endogene Faktoren bestätigen lassen. Es zeigt sich aber auch, dass die institutionalisierte Stärke und Gestaltungsmacht des Bürgermeisters / des Landrats eine entscheidende Rolle für die Situation der kommunalen Finanzen darstellt. Zudem zeigt sich, dass lokale Konkordanzpolitik bessere Finanzergebnisse hervorbringt als ein konfliktreicher Parteienwettbewerb. Schließlich kommt der Kommunalaufsicht eine bedeutsame Rolle zu.

Die bankseitigen Transparenzanforderungen an Kommunen -

Herr Stefan Becker
Die neue Bankenregulierung stellt die Kreditwirtschaft vor große Herausforderungen. Von den Banken wird mehr Eigenkapital und mehr Liquidität verlangt, Risiken sind künftig umfangreicher abzusichern. Diese eigentlich vernünftigen Vorgaben können in einigen Fällen den Spielraum für Kreditvergaben aber auch verringern. Einige Kommunen sorgen sich, ob ihre Finanzierungen durch die Regulierung auch beeinträchtigt werden oder sich massiv verteuern könnten. Einen Ausweg könnte der Schritt auf den Kapitalmarkt bieten. Einige Städte haben diesen Schritt bereits vollzogen und sich Kapital über Emissionen von Kommunalanleihen beschafft. Parallel zu den kommunalen Anleihen hat sich zuletzt auch das Schuldscheindarlehen als hilfreiches Instrument zwischen der Anleihe und dem klassischen Kommunalkredit als mögliche Perspektive für die Zukunft erwiesen. Beim derzeitigen Zinsniveau und dem hohen Anlagedruck der institutionellen Anleger lässt sich auf diese Weise Kapital über lange Laufzeiten zu attraktiven Konditionen erzielen. Für die kommunale Berichterstattung gegenüber den Investoren ergeben sich daraus aber neue Anforderungen an die Transparenz. Mit höheren Transparenzanforderungen der Banken müssen auch die Kommunen rechnen, die Kredite im eigenen Namen bei der Bank aufnehmen und diese gegen ein Entgelt an ihre Beteiligungsgesellschaften weiterleiten. Der Referent präsentiert die aktuellen Entwicklungen der Kommunalfinanzierung aus der Perspektive der öffentlichen Banken und erläutert die Transparenzanforderungen von Banken und Investoren bei der kommunalen Kapitalbeschaffung, wobei er sich folgenden Schwerpunkten zuwendet:
  • Wie wirkt die Bankenregulierung auf die Kommunalfinanzierung?
  • Welche Perspektiven bietet der Kapitalmarkt?
  • Sind Anleihen und Schuldscheindarlehen hilfreiche Optionen?
  • Mit welchen Transparenzanforderungen müssen Kommunen künftig rechnen?
  • Wer finanziert öffentliche Daseinsvorsorge und kommunale Infrastruktur?

Kommunale Wirtschaftstätigkeit und der Trend zur Rekommunalisierung.

Herr Marc Bataille
Kommunen betätigen sich nicht nur in der Verwaltung des Gemeinwesens, sondern produzieren auch verschiedene eigene Leistungen durch kommunale Unternehmen. Nachdem sich in den 1990er Jahren in Deutschland und anderen europäischen Ländern ein Trend zur zunehmenden Einbindung privater Unternehmen in die kommunale Aufgabenerbringung entwickelt hat, wird seit einigen Jahren unter dem Schlagwort der „Rekommunalisierung“ eine umgekehrte Entwicklung beschrieben. In Ihrem jüngsten Hauptgutachten hat die Monopolkommission diesen Trend untersucht und die kommunale Wirtschaftstätigkeit nach ökonomischen Kriterien bewertet. So lassen sich systematisch solche Fälle aufzeigen, nach denen die wirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen ökonomisch günstig einzuschätzen ist und solche, in denen eine privatwirtschaftliche Einbindung vorzuziehen ist. Die Schlussfolgerungen lassen sich am Beispiel einzelner untersuchter kommunaler Tätigkeitsfelder wie Energie, Wasser und Abfallentsorgung, konkret aufzeigen.

IPSAS, EPSAS und kommunales Rechnungswesen - Anpassungsbedarf und Umstellungsaufwand für die Kommunen

Frau Prof. Dr. Berit Adam
Im Jahr 2014 wurde im Auftrag der Kommunalen Spitzenverbände, der KGSt und der Bertelsmann Stiftung (Financier) ein Gutachten erstellt, welches in Bezug auf ausgewählte Themenbereiche die Abweichungen des kommunalen Rechnungswesens in Deutschland von den IPSAS analysiert und beispielhaft den Umstellungsaufwand in zwei Gebietskörperschaften erhoben hat. Der Vortrag stellt die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens vor und beinhaltet Empfehlungen zur Ausgestaltung künftiger EPSAS aus wissenschaftlicher Sicht.

Haushaltsausgleich und strategische Liquiditätsplanung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Kassenrecht

Herr Prof. Johann Horstmann
Nach den Gemeindeordnungen der Länder soll/muss der kommunale Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dies gilt aber nur für den Ergebnishaushalt (Ergebnisplan) bzw. die Ergebnisrechnung. Sie sind ausgeglichen, wenn die ordentlichen Erträge mindestens so hoch sind wie die ordentlichen Aufwendungen. Entsprechendes gilt für den außerordentlichen Teil. Aber: Rechnungen werden nicht aus Erträgen bezahlt, sondern aus Einzahlungen. Insofern muss die Kommune auf Dauer für die Sicherstellung der Liquidität ohne Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten sorgen und darüber hinaus die Finanzierung der Investitionen und der Investitions¬för¬derungs¬ma߬nahmen sicherstellen. Im Finanzhaushalt (Finanzplan) bzw. in der Finanzrechnung gilt bezogen auf das Haushaltsjahr nicht der zwingende jährliche Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben. Um die Liquidität einer Kommune zu gewährleisten, wird die Zahlungsfähigkeit durch die strategische Liquiditätsplanung gesteuert.

Haushaltskonsolidierung in der Praxis - Stellschrauben, Wirkungspotenziale und Grenzen

Herr Christoph Hänel
Mit der Einführung der kommunalen Doppik und der damit verbundene Offenlegung der Vermögensrechnungen (Bilanzen) wurde deutlich, wie es um die Vermögens- und Finanzlage der Kommunen bestellt ist. Die tatsächliche Ertragslage hat zusätzlich für Zündstoff gesorgt, werden in den Ergebnisrechnungen nun auch die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen, allen voran die Abschreibungen, dargestellt. Damit wurde auch der faktische Druck der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung erhöht. Eine deutliche Zahl der kommunalen Verwaltungen ist verpflichtet, ein Konsolidierungskonzept aufzustellen bzw. fortzuführen. Und damit stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Können sich die Kommunen leisten, was sie sich leisten? Wie werden die erforderlichen Maßnahmen vermittelt? Welche Alternativen bestehen? Der Referent stellt hierzu seine praktischen Erfahrungen aus kommunalen Haushaltskonsolidierungsprojekten dar und verdeutlicht, wie der Spagat zwischen „theoretisch Machbaren“ zum Ende des Projektes auch das „politisch Umsetzbare“ wird.

Bürge nie (!?) - Rechtliche Risiken und Vorgaben bei Kommunalbürgschaften

Herr Dirk Schartow
Der Referent wird in seinem Vortrag folgende Themenschwerpunkte aufgreifen und erörtern:
  • Warum das Instrument Bürgschaft einsetzen?
  • Formen der Bürgschaft in der kommunalen Praxis (Kreditausfallbürgschaft,
  • Kommunalrechtlicher Rahmen (Einsatz für kommunale Aufgabenerfüllung,
  • EU-Beihilferecht einhalten, aber wie?
  • Kommunalwirtschaftliche Aspekte (Finanzlage der Kommune, Bonität des
  • Rechtsaufsichtliche Genehmigungsverfahren erfolgreich gestalten
  • Instrumente des Risikomanagements bei Bürgschaften

Riskante Finanzgeschäfte - Haftungsrisiken für kommunale Funktionsträger

Herr Clemens J. Jobe
Die Hilferufe sind unüberhörbar. Deutschlands Kommunen befinden sich nach wie vor in Geldnot und sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft. Trotz Aufschwungs ist ein Ende der leeren Kassen nicht absehbar. Sogar Insolvenzen in kommunalen Betrieben sind nicht mehr auszuschließen, wie der Fall des vor kurzem eingeleiteten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stadtwerke Gera zeigt. Auf der anderen Seite verschärfen sich die von kommunaler Aufsicht und Rechtsprechung geforderten Anforderungen an kommunale Funktionsträger. Fälle, in denen sich Aufsichts- und Verwaltungsräte in Sparkassen und kommunalen Betrieben zivil- und manchmal sogar strafrechtlich verantworten müssen, nehmen zu. Vor diesem Hintergrund befasst sich der Referent anhand von Praxisbeispielen mit den Risiken, die kommunale Funktionsträger bei ihrer Tätigkeit zu gegenwärtigen haben und zeigt Strategien zur Haftungsprävention auf.

Praxisprobleme bei der Erstellung des Gesamtabschlusses in kleinen Städten und Gemeinden - Lösungsmöglichkeiten

Herr Frank Liedtke
Der Referent benutzt für seinen Vortrag als Referenzsystem das des doppischen Gesamtabschlusses in Brandenburg. Er macht deutlich, dass im Gegensatz zum kommunalen Einzelabschluss mit dem Gesamtabschluss keine materiellen Wirkungen wie die der eventuellen Einführung des Haushaltssicherungskonzepts als Folge des mehrstufigen Haushaltsausgleichkonzeptes im Sinne des § 26 KomHKV verknüpft sind. An die Prüfung des Gesamtabschlusses ist aber die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten gekoppelt. Zentrales Konzept der Erstellung des Gesamtabschlusses ist die Kapitalkonsolidierung im Sinne des § 301 HGB, die mit der Neubewertungsmethode verbunden ist. Der Leitfaden hingegen knüpft als Empfehlung an die Buchwertmethode an, die aber seit der Reformierung des HGB durch das BilMoG aufgegeben wurde. Beide Methoden sollen somit nach der Intention des Leitfadens zulässig sein. Nur durch die Anwendung der Buchwertmethode wird es den Kommunen in der Regel möglich sein, die Aufgabe der Kapitalkonsolidierung zu bewältigen. Für alle Konsolidierungsschritte im Sinne der §§ 300 - 309 gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit, der deren Anwendung stark erleichtert. Ziel des Vortrages ist es, die möglichen Vereinfachungswege aufzuzeigen.

Rückstellungen im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht

Herr Dr. Marc-Alexander Vaubel
Durch den Übergang auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht hat sich die wirtschaftliche Situation einer Kommune dem Grunde nach nicht geändert. Durch die Doppik wurden keine neuen Geldquellen erschlossen oder finanziellen Belastungen beseitigt. Gleichwohl ergibt sich ein neues Bild einer Kommune, und zwar von ihrer Vermögens-, (Schulden-), Ertrags- und Finanzlage und damit eine möglicherweise geänderte Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Kommune. Hierfür sind unter anderem die im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht zu bildenden Rückstellungen verantwortlich. Der Referent wird in seinem Beitrag die Bedeutung der Rückstellungen für den kommunalen Abschluss und Haushalt und eine geänderte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage klar herausarbeiten und anhand von Beispielen darlegen.

Stellenbeschreibung und Stellenbewertung im Finanzbereich unter den

Herr Ludger Küstermeier
Mit der Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens werden den Beschäftigten im Finanzbereich zusätzliches Know-how sowie veränderte Standards und Arbeitsmethoden abverlangt. Die gestiegenen Anforderungen vor dem Hintergrund der Einführung der Doppik, einhergehend mit internen und externen Erwartungen an ein neues Rollenverständnis des Finanzbereichs, müssen langfristig Auswirkungen auf die Stellenbewertung und auch auf das Stellenprofil haben. Im Rahmen des Vortrages werden veränderte und erhöhte Anforderungsmerkmale an eine Tätigkeit im Finanzbereich und bewertungsrelevante Perspektiven durch den Referenten zur anschließenden Diskussion vorgestellt.

Referentin und Referenten

Frau Prof. Dr. Berit Adam

Frau Prof. Dr. Berit Adam ist Professorin für Public Management, insbesondere Controlling und Finanzmanagement im öffentlichen Sektor, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Sie hat zum Thema Internationale Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Verwaltung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer promoviert und 2012 einen kommunalen Gesamtabschluss aus Nordrhein-Westfalen auf IPSAS umgerechnet. Vor ihrer Berufung an die HWR Berlin hat sie in zahlreichen Projekten zur Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik mitgearbeitet. Zudem ist sie Autorin diverser Beiträge zur Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik.

Herr Marc Bataille

Herr Marc Bataille ist Senior Economist im wissenschaftlichen Stab der Monopolkommission. Nach seinem Studium der Ökonomie in Duisburg und Hong Kong arbeitete er seit 2007 für die Monopolkommission an der Begutachtung von Wettbewerbsproblemen, insbesondere im Bereich der regulierten Industrien. Derzeit ist er unter anderem verantwortlich für den Energiesektor und die Wasserwirtschaft. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig wissenschaftliche Beiträge zu Wettbewerbsfragen. In seiner Dissertation hat er ökonomische Aspekte des Wettbewerbs in Versorgungsbranchen analysiert.

Herr Stefan Becker

Herr Stefan Becker ist Abteilungsdirektor im Bereich Public Finance und Fördergeschäft beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in Berlin und hat dort die Kommunalfinanzierung zu seinem Schwerpunktthema gemacht. Vor seiner Tätigkeit beim VÖB wurde er bei der Städtischen Sparkasse Bremerhaven zum Bankkaufmann ausgebildet und hat an der Universität Regensburg mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und dem juristischen Zusatzstudiengang Unternehmenssanierung den Abschluss Diplom-Kaufmann erworben. Herr Becker war an der Akademie des Ostdeutschen Sparkassenverbandes als Studienfachleiter und Dozent für kommunales Finanzmanagement tätig und hat in der Ostsee Sparkasse Rostock das Kommunalkundengeschäft geleitet. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zur nationalen und internationalen Kommunal¬finanzierung. Als Dozent lehrt er an verschiedenen Bildungseinrichtungen und ist an der Aus- und Fortbildung von Sparkassenbetriebswirten, Bank- und Verwaltungsfachwirten beteiligt.

Herr Christoph Hänel

Herr Christoph Hänel ist Prokurist der Schüllermann Consulting GmbH, einem Unternehmen der Schüllermann Unternehmensgruppe. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von kommunalen Gebietskörperschaften zu Fragen des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Dabei geht es sowohl um die Beratung der politischen Entscheidungsträger in strategischen Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung als auch um Fragestellungen aus der laufenden Buchhaltung sowie um die Erstellung von kommunalen Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen. Nicht zuletzt konzipiert und leitet Herr Hänel Lehrveranstaltungen zu den o.g. Themengebieten. Unter dem Dach der Schüllermann Unternehmensgruppe kooperieren über 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Steuerberatung. Seit mehr als vierzig Jahren berät die Unternehmensgruppe neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen in unterschiedlichsten Rechtsformen gemeinnützige Organisationen sowie kirchliche Einrichtungen. Die laufende steuerliche, betriebswirtschaftliche und (kommunalwirtschafts-)rechtliche Beratung einer Vielzahl von Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Durchführung von Jahresabschlusserstellungen bzw. -prüfungen ist ein Schwerpunkt der Dienstleistungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die umfassende Beratung und Betreuung in EU-beihilferechtlichen Fragestellungen.

Herr Prof. Johann Horstmann

Herr Prof. Johann Horstmann war Hochschullehrer in den Lehrgebieten Öffentliche Finanzwirtschaft (kommunales Haushalts- und Kassenrecht, Finanz- und Abgabenrecht), Buchführung und Kommunalrecht an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. In zahlreichen Arbeitsgruppen wirkte er bei der niedersächsischen Haushaltsreform zum „Neuen Kommunalen Rechnungswesen“, insbesondere an der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung, mit und führt seit Jahren Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum NKR durch. Außerdem berät er die Kommunen bei Fragen zum NKR.

Herr Clemens J. Jobe

Herr Clemens J. Jobe ist Rechtsanwalt und Partner der bundesweit tätigen Sozietät hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er ist seit vielen Jahren in der Beratung von Entscheidungsträgern bei Haftungsfällen, insbesondere im öffentlich-rechtlichen Sektor sowie bei der Erarbeitung von Haftungspräventionsstrategien und Compliance-Strukturen tätig. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden die Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzberatung. Rechtsanwalt Clemens Jobe ist Dozent bei mehreren Akademien sowie Autor und Herausgeber mehrerer Bücher, unter anderem der soeben erschienenen Publikation „Riskante Bankgeschäfte: Haftungsrisiken & Strafverfolgung“.

Herr Prof. Dr. rer. oec. Martin Junkernheinrich

Herr Prof. Dr. rer. oec. Martin Junkernheinrich ist Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, die ihn vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) an die Universitäten Trier, Cottbus, Münster und Kaiserslautern führte, hat er sich immer wieder intensiv mit regional- und finanzwissenschaftlichen Fragen befasst. Die Kommunalfinanzen gehören seit Jahren zu seinen bevorzugten Forschungsschwerpunkten. Prof. Junkernheinrich ist Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, der Gesellschaft für Regionalforschung, des Arbeitskreises Regionaltheorie und -politik im Verein für Sozialpolitik sowie diverser Enquete- und Sachverständigenkommissionen sowie wissenschaftlicher Beiräte. Er ist Mitherausgeber des „Jahrbuchs für Öffentliche Finanzen“ und der Schriftenreihe “Forum Öffentliche Finanzen”.

Herr Ludger Küstermeier

Herr Ludger Küstermeier, Leitender Städtischer Verwaltungsdirektor, ist Fachbereichsleiter Finanzen bei der Stadtverwaltung Hamm. Sein Verantwortungsbereich umfasst das Amt für Finanzen und Steuern, die Stadtkasse und das Controllingamt. Davor war er Leiter des Bereichs Personal im Zentralen Dienst und Leiter des Rechnungsprüfungsamts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Fragen einer ganzheitlichen und nachhaltigen Haushaltskonsolidierung, Arbeiten mit Zielsystemen, Prozesssteuerung, Fragen des Personalmanagements. Aktuell ist die ADV-gestützte Einführung eines Risikomanagementsystems von hoher Bedeutung. Er ist als Referent für verschiedene Fortbildungsträger tätig, sowie Mitglied in mehreren überregionalen Arbeitsgruppen. Auf Fachtagungen hat er des Öfteren zu seinen beruflichen Themenstellungen Vorträge gehalten und ist Autor verschiedener Aufsätze in Fachzeitschriften. Herr Küstermeier ist seit 2007 als Referent für das Kommunale Bildungswerk e.V. tätig.

Herr Frank Liedtke

Herr Frank Liedtke, Dipl.-Vw, Dipl.-Bw. (FH), ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Seit 1988 arbeitet er vornehmlich als Prüfer und Berater kommunaler Einrichtungen und Gesellschaften. Der Referent ist Mitkommentator des Eigenbetriebsrechts und des KAG in Brandenburg sowie Autor von Werken zur Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz der Kommunen und des kommunalen Gesamtabschlusses.

Herr Dirk Schartow

Herr Dirk Schartow studierte Verwaltungswissenschaften an der FHöVPR Gütrow (Abschluss als Dipl. Verwaltungswirt FH) und Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen (Abschluss als Dipl. Kaufmann). Im Zeitraum von 05/2001 - 04/2011 war er in der Kommunalabteilung des Innenministeriums des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für Grundsatzfragen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen und der Rechtsaufsicht in diesem Bereich über Landkreise und kreisfreie Städte tätig. Weiterhin war er an der Einführung der kommunalen Doppik beteiligt und hier zuständig für die Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte in M-V. In diesen Tätigkeiten war Herr Schartow für Bürgschaftsgenehmigungsverfahren verantwortlich. Seit Mai 2011 ist er beim Landkreis Ludwigslust-Parchim als Leiter des Fachdienstes Finanzen für den Haushalt und die Beteiligungen verantwortlich. Nebenberuflich arbeitet er als Dozent in der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst in den Bereichen Öffentliche Finanzwirtschaft, Kommunalrecht und wirtschaftliche Betätigung.

Herr Dr. Marc Alexander Vaubel

Herr Dr. Marc-Alexander Vaubel, LL.M., hat über viele Jahre als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gebietskörperschaften bei der Umstellung ihrer Verwaltung auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen begleitet und beraten. Ein wesentlicher Fokus seiner Tätigkeiten war dabei stets die aus der Umstellung resultierenden Effekte auf künftige Haushalte zu antizipieren und dies in der Umstellung, soweit möglich, zu berücksichtigen. Aktuell unterstützt er Kommunen unter anderem bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses und der Strukturierung ihres Beteiligungsportfolios und prüft und berät darüber hinaus kommunale Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens. Herr Dr. Vaubel vermittelt sein Know-how seit vielen Jahren sowohl im Rahmen von Beratungsprojekten als auch in Vorträgen und Schulungen bei diversen kommunalen Fortbildungsträgern mit Führungskräften und fachlich verantwortlichen Mitarbeiter/innen von Kommunen und kommunalen Unternehmen.

Rahmenprogramm

Besuch des Bundesfinanzministeriums
Abfahrt 16:15 Uhr vom ABACUS Hotel. Die Führung durch das Bundesfinanzministerium beginnt um 17:00 Uhr und dauert ca. 1,5 Stunden und umfasst eine geschichtliche Einführung in das Detlev-Rohwedder-Haus sowie eine anschließende Diskussion zum Thema Kommunalfinanzen. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 be-grenzt. Die Teilnehmerliste muss mit dem Geburtsdatum versehen werden und bis zum 15. April 2015 vorlie-gen. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um 18:45 Uhr.
Besuch des Bundeskanzleramts
Abfahrt 16:15 Uhr vom ABACUS Hotel. Die Führung beginnt um 17:00 Uhr und dauert ca. 2 Stunden. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt und wird entsprechend des Posteingangs zusammengestellt. Die Teilnehmerliste muss mit dem Geburtsdatum und dem Geburtsort versehen werden und bis zum 15. April 2015 vorliegen. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren muss ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) mitgeführt werden. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um 19:00 Uhr.
Besichtigung des Stasi-Museums
Abfahrt 16:20 Uhr vom Tagungshotel ABACUS. Die Führung beginnt um 16:45 Uhr und endet ca. 18:00 Uhr. Seit 2012 befindet sich das Stasimuseum wieder an seinem ursprünglichen Standort, dem ehemaligen Sitz des Ministers für Staatssicherheit Erich Mielke. Der ASTAK e.V., der das Museum seit 1990 betreibt, präsentiert die Ausstellung in einer ca. 90-minütigen Führung. Die Rückfahrt zum ABACUS Hotel erfolgt um 18:10 Uhr.

Aussteller und Medienpartner

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagungs-organisation

Seminare zum Thema

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