Fachtagung am 19. und 20. September 2019
Insolvenzrecht Berlin 2019
Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen
Führungskräfte und Mitarbeiter/innen, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeiter/innen der Finanzämter, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter/innen und Mitarbeiter/innen in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen
Das war unsere Tagung "Insolvenzrecht Berlin 2019".
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Tagung zum Insolvenzrecht findet in diesem Jahr zum siebten Mal in Folge statt. 2019 werden wir einen Blick zurück auf die Wirksamkeit der Reformen der vergangenen Jahre werfen und die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht aufzeigen. Zudem erhalten die Teilnehmer der Tagung einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Darüber hinaus stehen wie in jedem Jahr praktische Fragen der Anwendung des Insolvenzrechts in der behördlichen Praxis im Mittelpunkt. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmern Rede und Antwort.
Wir freuen uns, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Urbich
Tagungsorganisation
Donnerstag, 19. September 2019
10:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Prof. Ulrich Keller, HWR Berlin, Vorsitzender IWVR e.V.
10:15 Uhr
Öffentlich-rechtliche Ansprüche bei vorläufiger Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – was brachte die Evaluierung des ESUG?
Prof. Ulrich Keller, HWR Berlin
Anschließend Fragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Vollstreckung von Geldbußen, Verfahrenskosten und Kostenbescheiden in der Insolvenz – Auswirkungen der Restschuldbefreiung
Peter Rothfuss, Stadtrechtsdirektor a. D.
Anschließend Fragen und Diskussion zum Vortrag
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Folgen der Masseunzulänglichkeit
Frank Frind, Richter am Amtsgericht
Anschließend Fragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 20. September 2019
09:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
Dr. Volker Schultz, Richter am OLG
Anschließend Fragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Immobilien in der Insolvenz – Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Forderungen
Uta Schneider, Dipl.-Rechtspflegerin
Anschließend Fragen und Diskussion
12:30 Uhr
Abschlussbuffet
gegen 13:30 Uhr
Ende der Tagung
Tagungsvorträge
Öffentlich-rechtliche Ansprüche bei vorläufiger Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – was brachte die Evaluierung des ESUG?
Prof. Ulrich Keller
Die vorläufige Eigenverwaltung und vor allem das sogenannte Schutzschirmverfahren sind in aller Munde. Viele insolvente Unternehmen glauben, sich mit diesen besonderen insolvenzrechtlichen Verfahren selbst sanieren zu können. Einen besonderen Sanierungsbeitrag sollen dabei öffentliche Kassen und der Fiskus leisten. Fraglich ist dabei, unter welchen Voraussetzungen während der Untenehmensfortführung im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren die Ansprüche öffentlich-rechtlicher Gläubiger bedient werden müssen. Für Steueransprüche ist die Anwendung oder Nicht-Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO umstritten. Der Vortrag zeigt die Problemstellungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung auf und stellt auch die Ergebnisse der Evaluation der Verfahrensarten dar, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahre 2018 erarbeitet und vorgelegt wurde.
Vollstreckung von Geldbußen, Verfahrenskosten und Kostenbescheiden in der Insolvenz – Auswirkungen der Restschuldbefreiung
Peter Rothfuss
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wird die Möglichkeit der Vollstreckung von Geldbußen während eines Insolvenzverfahrens heftig diskutiert. Obergerichtliche Entscheidungen des BVerfG und des BGH konnten letztendlich nur zur Sensibilisierung für dieses Thema beitragen, nicht aber zu dessen umfassender Lösung. Landgerichtliche Entscheidungen zur Möglichkeit einer Erzwingungshaft während eines Insolvenzverfahrens heizen die Diskussion mit kontroversen Ergebnissen weiter an. Ein Ende ist nicht in Sicht. Für die unterschiedlichen Konstellationen
und deren gesetzeskonforme Lösung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fehlt es daher bisher an tragfähigen Grundlagen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung, die rechtlichen Möglichkeiten der Bußgeldbehörde und Vollstreckungsbehörde und geht auch auf die – durchaus beachtenswerte – Konfliktsituation des Betroffenen ein. Das Thema versteht sich daher als Beitrag für weitere Diskussionsansätze. Vorderstes Ziel ist aber, den Praktikern auf der Grundlage des jetzigen Sachstandes Hilfestellung für die tägliche Praxis bei der Durchsetzung von Bußgeldern und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren zu bieten.
Schwerpunkte des Vortrags:
- Problemstellung
- Funktionale Zuständigkeit innerhalb der Behörde bei Vollstreckung, Erzwingungshaft, beim außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuch und beim Verzicht auf die Forderung
- Abgrenzung Insolvenzforderung und Neuforderung bei Bußgeldern
- Möglichkeiten der Anmeldung im Insolvenzverfahren, der Kosten und der Vollstreckung der Geldbuße, „alte Geldbußen, neue Geldbußen“
- Erzwingungshaft und Arbeitsauflage
- Verjährungsfragen
- Gebühren und Kosten
- Kostenbescheide
Folgen der Masseunzulänglichkeit
Frank Frind
Sehr häufig werden Insolvenzverfahren bei sehr knapper Deckung der Verfahrenskosten eröffnet. Es kommt dann im weiteren Fortgang des Verfahrens nicht selten zur „Anzeige der Masseunzulänglichkeit“ durch den Insolvenzverwalter (§ 208 InsO). Der Vortrag beleuchtet die verschieden Erscheinungsvarianten einer Masseunzulänglichkeit und die Folgen für Gläubiger und Insolvenzverwalter anhand praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung. Das richtige Verhalten der Gläubiger bei diesem Verfahrenszustand wird erörtert.
Schwerpunkte des Vortrags
- Ursachen für Masseunzulänglichkeit
- Die verschiedenen Erscheinungsformen der Masseunzulänglichkeit / Abgrenzung zur Masseunzulänglichkeit
- Rechtsfolgen für die Gläubiger bei Masseunzulänglichkeit
- Verhalten der Gläubiger bei Masseunzulänglichkeit: Verfahrensinformationen, Haftungsprüfung
- Exkurs: Haftung des Verwalters als „Betreiber“ gegenüber öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflichten bei Masseunzulänglichkeit
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
Dr. Volker Schultz
Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs prägt durch seine Rechtsprechung das gesamte Insolvenzrecht. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist Voraussetzung für eine korrekte Rechtsanwendung. Zum Auftakt des 2. Tages vermittelt der Referent einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen des Senats.
Schwerpunkte des Vortags
- Insolvenzanfechtungsrecht mit Vorsatz- und Schenkungsanfechtung
- Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren
- Freigabe der selbständigen (ärztlichen) Tätigkeit
Immobilien in der Insolvenz – Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Forderungen
Uta Schneider
In vielen Insolvenzverfahren ist die Immobilie des Schuldners der wertvollste Massegegenstand. Für grundstücksbezogene Forderungen besteht ein Absonderungsrecht, um dessen Durchsetzung sich die kommunalen Kassen aktiv bemühen müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Forderungen der Kommunen im größtmöglichen Umfang befriedigt werden und keinen Ausfall erleiden. Die Verwertung von Immobilien in der Insolvenz erfolgt entweder durch einen freihändigen Verkauf oder durch Zwangsversteigerung. Der Vortrag erläutert das Absonderungsrecht der Kommunen für ihre grundstücksbezogenen Forderungen und erörtert die Handlungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Forderungen praxisnah. Es werden Möglichkeiten vorgestellt, wie die kommunale Kasse ihre Forderungen erfolgreich beitreiben kann.
Schwerpunkte des Vortrags
- Die Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren
- Welche kommunalen Forderungen sind absonderungsberechtigt?
- Wie wird das Absonderungsrecht in der Praxis durchgesetzt?
Referentinnen und Referenten

Prof. Ulrich Keller
Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht und ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege. Er ist im Insolvenzrecht und im Vollstreckungsrecht durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind unter anderem Keller, Lehrbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2020; Keller, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren, 2020; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl. 2021; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 9. Aufl. 2022; Mitautorschaft in Kommentaren zur Insolvenzordnung und zum Zwangsversteigerungsgesetz Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit. Die Fachtagung zum Insolvenzrecht begleitet er als Referent und Moderator seit rund zehn Jahren.

Peter Rothfuss
Herr Stadtrechtsdirektor a.D., Ass.jur. Peter Rothfuss war über 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher und seit 1997 Referent beim Kommunalen Bildungswerk.

Frank Frind
Herr RiAG Frank Frind hat über 20 Jahre gerichtliche Erfahrung im Insolvenzrecht und publiziert fortlaufend zu dessen Problemen. Er ist Mitglied des Vorstandes des "Bundesarbeitskreises der Insolvenzgerichte e.V.", Beiratsmitglied des "Norddeutschen Insolvenzforums e.V.", sowie Herausgeber und Mitverfasser von Lehrbüchern zum Insolvenzrecht, ist Mitherausgeber der "ZInsO" und war Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. In seinen Fortbildungsvorträgen beschäftigt er sich mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen.

Dr. Volker Schultz
Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Volker Schultz ist seit Anfang 2020 Mitglied des für das gesamte Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Er ist daher ein ausgewiesener Kenner der Materie und weiß um die Hintergründe der getroffenen Entscheidungen. Vor seinem Eintritt in die Justiz im Jahre 2005 war Herr Dr. Schultz einige Jahre als Rechtsanwalt tätig.

Uta Goldbach
Frau Uta Goldbach ist Diplom-Rechtspflegerin (FH), sie arbeitet beim Bundesministerium der Justiz in Berlin. Zuvor war sie zunächst bei einer Immobilienbank in Frankfurt, dann als Insolvenzverwalterin und Betreuerin sowie als Schuldnerberaterin tätig. Nebenberuflich wird sie als Referentin vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, dem Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt und von namhaften Banken, großen Sparkassen sowie anderen Finanzdienstleistern im gesamten Bundesgebiet engagiert. In dieser Eigenschaft leitet sie Seminare zu zahlreichen Themen aus den Rechtsgebieten Grundbuch, Vollstreckung, Insolvenzverfahren und Nachlass. Sie ist Mitautorin bei mehreren Fachbüchern und hat Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften zu vollstreckungsrechtlichen Themen veröffentlicht.
Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
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Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400