Insolvenzrecht 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Änderungen zur Privatinsolvenz zum 1. Juli 2014 haben im Vorfeld heftige Diskussionen ausgelöst. Wie würden sie sich in der Praxis auswirken? Welche Folgen würden sie für die öffentlichen Kassen haben? Unsere Tagung wird nach einem Jahr eine Zwischenbilanz ziehen und Antworten auf die Fragen der Praxis geben. Zugleich werden wir in bewährter Weise die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht aufzeigen und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH vorstellen. Besonders heftig wird bereits ein Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung diskutiert, der für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen erhebliche Verbesserungen bringen soll. Darüber hinaus stehen wie in jedem Jahr Fragen der Anwendung des Insolvenzrechts in der behördlichen Praxis im Mittelpunkt. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rede und Antwort.
Wir freuen uns, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Aktuelle Rechtsentwicklungen: Was hat die Reform des Privatinsolvenzrechts für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen gebracht? Was bringen mögliche Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht? Wohin entwickelt sich das Insolvenzrecht?
- Insolvenzanfechtung: Verhalten bei drohender Krise des Gläubigers
- Einbringung öffentlicher Interessen in der Krise
- Insolvenzplan oder verkürztes Restschuldverfahren - Wahl zwischen zwei Erfolgsmodellen?
- Wohin bewegt sich das Insolvenzrecht?
Insolvenz in England als Alternative? Voraussetzungen, Verfahren, Wirksamkeit in Deutschland
- Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung in England
- Verfahrensablauf
- Wirksamkeit einer in England erlangten Restschuldbefreiung in Deutschland
- Reaktion deutscher Gerichte und Abwehrmöglichkeiten deutscher Gläubiger
Die Forderungsfeststellungsklage im Insolvenzverfahren - Bedeutung, Ablauf, Fallstricke
- Bedeutung sowie richtige Erhebung einer Feststellungsklage
- Richtiger Antragsgegner nach dem Bestreiten einer Tabellenanmeldung
- Verfahrensweise im lfd. Gerichtsverfahren
- Die Attributfeststellungsklage nach § 302 InsO, Vortrag, Klagantrag
- Verjährung und Fristen für die Feststellungsklage
- Vollstreckung mittels Tabellenauszug, Streitwert und richtige Zuständigkeit des Gerichtes
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzanfechtungsrecht
- Restschuldbefreiung
- Nachtragsverteilung
Vollstreckung von Geldbußen, Verfahrenskosten und Kostenbescheiden in der Insolvenz, Auswirkungen der Restschuldbefreiung
- Die Problemstellung
- Funktionale Zuständigkeit innerhalb der Behörde bei Vollstreckung, Erzwingungshaft beim außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuch und beim Verzicht
- Abgrenzung Insolvenzforderung und Neuforderung bei Bußgeldern
- Möglichkeiten der Anmeldung im Insolvenzverfahren, der Kosten und der Vollstreckung der Geldbuße, „alte Geldbußen, neue Geldbußen“
- Erzwingungshaft und Arbeitsauflage
- Verjährungsfragen
- Gebühren und Kosten
- Kostenbescheide
Referenten
Herr Frank Beck
Herr Frank Beck ist seit 1989 Rechtsanwalt und seit 2014 Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz in Mainz. Er ist nicht in der Insolvenzverwaltung tätig, sondern berät ausschließlich Schuldner, hauptsächlich bei der Vermeidung und Abkürzung von Insolvenzverfahren. Ein Schwerpunkt ist die Begleitung deutscher Schuldner beim Insolvenzverfahren in England.
Herr Frank Frind
Herr Frank Frind ist seit fast 20 Jahren Insolvenzrichter beim Amtsgericht Hamburg. Der Referent ist Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte e.V.“, Beiratsmitglied des „Norddeutschen Insolvenzforums e.V.“ und Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Er ist Herausgeber und Mitverfasser von vielen Fachzeitschriftenbeiträgen und Lehrbüchern zum Insolvenzrecht. In seinen Fortbildungsveranstaltungen beschäftigt sich Herr Frind mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen
Herr Peter Rothfuss
Herr Peter Rothfuss war etwa 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Er befindet sich nun in der Beurlaubungsphase bis zum Eintritt in den Ruhestand. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher.
Herr Mathias Schallnus
Herr Mathias Schallnus, Rechtsanwalt, studierte in Berlin, Paris und Oxford und wurde nach seinem 2. Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heribert Hirte an der Universität Hamburg, dessen Bundestagsabgeordnetenbüro er seit der Wahl 2013 zusätzlich leitet. In dieser Position ist er in sämtliche aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Insolvenzrechts eingebunden, für die Professor Hirte MdB als zuständiger Berichterstatter für die CDU/CSU-Fraktion verantwortlich zeichnet.
Herr Dr. Volker Schultz
Herr Dr. Volker Schultz, Richter am Amtsgericht, war einige Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2005 als Richter in den höheren Justizdienst des Saarlands trat. Nach einer Abordnung an das dortige Justizministerium erfolgte 2008 der Wechsel nach Schleswig-Holstein. Seit Oktober 2012 ist Herr Dr. Schultz an den für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet.
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
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