Fachtagung am 17. und 18. September 2015

Insolvenzrecht 2015

Aktuelle Rechtsentwicklung - Rechtsprechung – Praxis Was hat die Reform des Privatinsolvenzrechts zum 1. Juli 2014 gebracht? Was bringt die geplante Reform des Insolvenzanfechtungsrechts? Wohin entwickelt sich das Insolvenzrecht?

Führungskräfte und Mitarbeiter/innen, die mit der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren befasst sind, Mitarbeiter/innen der Finanzämter, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter/innen und Mitarbeiter/innen in Inkassounternehmen sowie in Vollstreckungsabteilungen von Banken und Versicherungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Änderungen zur Privatinsolvenz zum 1. Juli 2014 haben im Vorfeld heftige Diskussionen ausgelöst. Wie würden sie sich in der Praxis auswirken? Welche Folgen würden sie für die öffentlichen Kassen haben? Unsere Tagung wird nach einem Jahr eine Zwischenbilanz ziehen und Antworten auf die Fragen der Praxis geben. Zugleich werden wir in bewährter Weise die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht aufzeigen und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH vorstellen. Besonders heftig wird bereits ein Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung diskutiert, der für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen erhebliche Verbesserungen bringen soll. Darüber hinaus stehen wie in jedem Jahr Fragen der Anwendung des Insolvenzrechts in der behördlichen Praxis im Mittelpunkt. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rede und Antwort.

 Wir freuen uns, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu dürfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.

Tagungsablauf

Donnerstag, 17. September 2015
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Prof. Ulrich Keller, Vorsitzender IWVR e.V.
10:15 Uhr
Aktuelle Rechtsentwicklungen: Was hat die Reform des Privatinsolvenzrechts für Gläubiger öffentlich-rechtlicherForderungen gebracht? Was bringen mögliche Änderungenim Insolvenzanfechtungsrecht? Wohin entwickelt sich das Insolvenzrecht?
Herr Mathias Schallnus
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:00 Uhr
Insolvenz in England als Alternative? Voraussetzungen, Verfahren, Wirksamkeit in Deutschland
Herr Frank Beck
Anfragen und Diskussion
12:30 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
Die Forderungsfeststellungsklage im Insolvenzverfahren - Bedeutung, Ablauf, Fallstricke
Herr Frank Frind
Anfragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Podiumsdiskussion
Ihre Fragen - Antworten der Referenten
Freitag , 18. September 2015
09:00 Uhr
Die aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
Herr Dr. Volker Schultz
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Vollstreckung von Geldbußen, Verfahrenskosten und Kostenbescheiden in der Insolvenz, Auswirkungen der Restschuldbefreiung
Herr Peter Rothfuss
Anschließend Podiumsdiskussion
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen

Inhalte der Vorträge

Aktuelle Rechtsentwicklungen: Was hat die Reform des Privatinsolvenzrechts für Gläubiger öffentlich-rechtlicher Forderungen gebracht? Was bringen mögliche Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht? Wohin entwickelt sich das Insolvenzrecht?

Herr Mathias Schallnus
Gerade für den Rechtsanwender ist es stets von Interesse zu wissen, welche Gedankengänge den Gesetzgeber bei der Einführung neuer Normen geleitet haben. Daher ist es auch unabdingbar, die rechtspolitischen Entwicklungen im Blick zu haben, um von Neuerungen nicht „überfahren“ zu werden. Neben Handlungsempfehlungen vermittelt dieser Vortrag aus erster Hand einen Einblick in die aktuelle Gesetzgebung, insbesondere zu möglichen Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts oder des Konzerninsolvenzrechts.
Schwerpunkte:
  • Insolvenzanfechtung: Verhalten bei drohender Krise des Gläubigers
  • Einbringung öffentlicher Interessen in der Krise
  • Insolvenzplan oder verkürztes Restschuldverfahren - Wahl zwischen zwei Erfolgsmodellen?
  • Wohin bewegt sich das Insolvenzrecht?

Insolvenz in England als Alternative? Voraussetzungen, Verfahren, Wirksamkeit in Deutschland

Herr Frank Beck
Für Schuldner (die noch Geld haben) ist die Erlangung der Restschuldbefreiung nach englischem Recht nach wie vor attraktiv, da dort die Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr erlangt wird. Die ursprüngliche Absicht des deutschen Gesetzgebers, durch die zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Insolvenzrechtsreform eine spürbare Abkürzung der Verfahrensdauer und Verbesserung der Insolvenzkultur zu bewirken, hat bislang wenig Erfolg gezeigt. Im Vortrag wird aufgezeigt, ob die Restschuldbefreiung nach englischem Recht eine Alternative darstellt.
Schwerpunkte:
  • Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung in England
  • Verfahrensablauf
  • Wirksamkeit einer in England erlangten Restschuldbefreiung in Deutschland
  • Reaktion deutscher Gerichte und Abwehrmöglichkeiten deutscher Gläubiger

Die Forderungsfeststellungsklage im Insolvenzverfahren - Bedeutung, Ablauf, Fallstricke

Herr Frank Frind
Der Vortrag erläutert, wie und gegen wen im Insolvenzverfahren nach dem Bestreiten einer Forderungsanmeldung vom Gläubiger vorzugehen ist, welche Bedeutung die richtige und rechtzeitige Erhebung einer Feststellungsklage hat und wie ggfs. in einem laufenden Gerichtsverfahren in diese überzugehen ist. Für öffentlich-rechtliche Forderungen stellen sich gleiche Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass eines Bescheides nach § 251 Abs. 3 AO. Für das Insolvenzverfahren natürlicher Personen wird die „Attributfeststellungsklage“ im Sinne von § 302 InsO für Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen aufgezeigt und die Folgen für die Restschuldbefreiung. Abgerundet wird der Vortrag mit Hinweisen zur Verjährung, Vollstreckung mittels Tabellenauszug, zu Streitwert und richtiger Zuständigkeit des Gerichtes.
Schwerpunkte:
  • Bedeutung sowie richtige Erhebung einer Feststellungsklage
  • Richtiger Antragsgegner nach dem Bestreiten einer Tabellenanmeldung
  • Verfahrensweise im lfd. Gerichtsverfahren
  • Die Attributfeststellungsklage nach § 302 InsO, Vortrag, Klagantrag
  • Verjährung und Fristen für die Feststellungsklage
  • Vollstreckung mittels Tabellenauszug, Streitwert und richtige Zuständigkeit des Gerichtes

Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht

Herr Dr. Volker Schultz
Das Insolvenzrecht ist eine komplexe Materie, die den Rechtsanwender vor Herausforderungen stellt. Um diese zu meistern, ist die Kenntnis der Rechtsprechung des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs von großer Bedeutung. Seine Rechtsprechung ist deshalb „Pflichtlektüre“ für alle Rechtsanwender.
Schwerpunkte:
  • Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Insolvenzanfechtungsrecht
  • Restschuldbefreiung
  • Nachtragsverteilung

Vollstreckung von Geldbußen, Verfahrenskosten und Kostenbescheiden in der Insolvenz, Auswirkungen der Restschuldbefreiung

Herr Peter Rothfuss
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wird die Möglichkeit der Vollstreckung von Geldbußen heftig diskutiert. Obergerichtliche Entscheidungen des BVerfG und des BGH konnten letztendlich nur zur Sensibilisierung für dieses Thema beitragen, nicht aber zu dessen umfassender Lösung. Landgerichtliche Entscheidungen aus neuerer Zeit mit kontroversem Ergebnis heizen die Diskussion weiter an. Für die unterschiedlichen Konstellationen und deren gesetzeskonforme Lösung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fehlt es daher bisher an tragfähigen Grundlagen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung, die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsbehörde und geht auch auf die – durchaus auch berechtige – Konfliktsituation des Betroffenen ein. Das Thema versteht sich daher als Beitrag für weitere Diskussionsansätze. Vorderstes Ziel ist aber, den Praktikern auf der Grundlage des jetzigen Sachstandes Hilfestellung für die tägliche Praxis zu bieten.
Schwerpunkte:
  • Die Problemstellung
  • Funktionale Zuständigkeit innerhalb der Behörde bei Vollstreckung, Erzwingungshaft beim außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuch und beim Verzicht
  • Abgrenzung Insolvenzforderung und Neuforderung bei Bußgeldern
  • Möglichkeiten der Anmeldung im Insolvenzverfahren, der Kosten und der Vollstreckung der Geldbuße, „alte Geldbußen, neue Geldbußen“
  • Erzwingungshaft und Arbeitsauflage
  • Verjährungsfragen
  • Gebühren und Kosten
  • Kostenbescheide

Referenten

Herr Frank Beck

Herr Frank Beck ist seit 1989 Rechtsanwalt und seit 2014 Fachanwalt für Insolvenzrecht mit Kanzleisitz in Mainz. Er ist nicht in der Insolvenzverwaltung tätig, sondern berät ausschließlich Schuldner, hauptsächlich bei der Vermeidung und Abkürzung von Insolvenzverfahren. Ein Schwerpunkt ist die Begleitung deutscher Schuldner beim Insolvenzverfahren in England.

Herr Frank Frind

Herr Frank Frind ist seit fast 20 Jahren Insolvenzrichter beim Amtsgericht Hamburg. Der Referent ist Mitglied des Vorstandes des „Bundesarbeitskreis der Insolvenzgerichte e.V.“, Beiratsmitglied des „Norddeutschen Insolvenzforums e.V.“ und Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Er ist Herausgeber und Mitverfasser von vielen Fachzeitschriftenbeiträgen und Lehrbüchern zum Insolvenzrecht. In seinen Fortbildungsveranstaltungen beschäftigt sich Herr Frind mit allen Facetten des Insolvenzrechts, insbesondere mit der Rezeption aktueller praktischer insolvenzrechtlicher Fragen

Herr Peter Rothfuss

Herr Peter Rothfuss war etwa 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Er befindet sich nun in der Beurlaubungsphase bis zum Eintritt in den Ruhestand. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher.

Herr Mathias Schallnus

Herr Mathias Schallnus, Rechtsanwalt, studierte in Berlin, Paris und Oxford und wurde nach seinem 2. Staatsexamen wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heribert Hirte an der Universität Hamburg, dessen Bundestagsabgeordnetenbüro er seit der Wahl 2013 zusätzlich leitet. In dieser Position ist er in sämtliche aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Insolvenzrechts eingebunden, für die Professor Hirte MdB als zuständiger Berichterstatter für die CDU/CSU-Fraktion verantwortlich zeichnet.

Herr Dr. Volker Schultz

Herr Dr. Volker Schultz, Richter am Amtsgericht, war einige Jahre als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2005 als Richter in den höheren Justizdienst des Saarlands trat. Nach einer Abordnung an das dortige Justizministerium erfolgte 2008 der Wechsel nach Schleswig-Holstein. Seit Oktober 2012 ist Herr Dr. Schultz an den für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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