Fachtagung am 11. Dezember 2019

Gleichstellungsrecht

Gleichstellungsrecht in der Praxis

Fachtag für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Personalentwickler; Personalverantwortliche aller Ebenen der Bundes- und Landesverwaltungen; Personalräte
Das war unsere Tagung "Gleichstellungsrecht ".

Sehr geehrte Damen und Herren,
Gleichstellungsfragen sind mit vielen Herausforderungen verbunden. Unterschiedliche Sichtweisen und auch Emotionen sind dabei ständig in Einklang zu bringen. Dabei ist auch stets der rechtliche Rahmen zu beachten, den die Gleichstellungsgesetze und das AGG vorgibt. In unserer Fachtagung Gleichstellungsrecht vermitteln Ihnen erfahrene Experten aktuelle Informationen über die sich abzeichnende Rechtsentwicklungen im Gleichstellungsrecht sowie die täglichen Herausforderungen,
die zu bewältigen sind. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen Hinweise und Arbeitshilfen an die Hand, die sich speziell für die Praxis der Gleichstellungsbeauftragten und Personalverwaltungen eignen.

Die Vorträge sollen die Teilnehmer zu einem intensiven fachlichen Austausch anregen. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.

Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.

 

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 11. Dezember 2019
09:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer des KBW e. V.
09:15 Uhr
Aktuelle Rechtsprobleme im Gleichstellungsrecht
Herr Dr. Thorsten von Roetteken
anschließend Diskussionen zum Vortrag
10:45 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Die Gleichstellungsbeauftragte – das unbekannte Wesen?
Frau Petra Wallner-Rübeling
anschließend Diskussionen zum Vortrag
12:30 Uhr
Mittagessen
13:30 Uhr
Die Dienststelle und die Anforderungen an einen Gleichstellungsplan
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
anschließend Diskussionen zum Vortrag
15:00 Uhr
Kommunikationspause
15:15 Uhr
Bei Diskriminierung und Grenzüberschreitungen im Arbeitsalltag rechtssicher und souverän handeln
Frau Petra Woocker
anschließend Diskussionen zum Vortrag
gg. 16:45
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Aktuelle Rechtsprobleme im Gleichstellungsrecht

Herr Dr. Thorsten von Roetteken
Das Gleichstellungsrecht hat neue Fragen zu beantworten, die sich aus der Rechtsprechung des BVerfG zum sog. dritten Geschlecht ergeben. Die derzeitigen Gesetze berücksichtigen dies weitgehend nicht. Das gilt auch für das BGleiG und die Landesgleichstellungsgesetze. Neue Fragen stellen sich ferner bei der Umsetzung des EntgeltTranspG, in den Ländern jedenfalls bezüglich der im Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten. Diese und weitere Fragen des Gleichstellungsrechts wird der Referent in seinem Vortrag ausführlich behandeln.

Die Gleichstellungsbeauftragte – das unbekannte Wesen?

Frau Petra Wallner-Rübeling
Seit mehr als 20 Jahren gelten für den öffentlichen Dienst des Bundes gesetzliche Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen. Das II. Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) wurde am 14. April 2015 beschlossen und ist am 15. Mai 2015 in Kraft getreten. In den Bundesländern gelten im öffentlichen Dienst der Kommunen und Landkreise die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze. In der Praxis zeigt sich, dass – trotz gesetzlicher Vorgaben – die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen und Organisationen nicht immer umfänglich bekannt, gewollt und als wirkliche Chance gesehen wird. Außerdem hat nicht jede Gleichstellungsbeauftragte das gleiche Selbstverständnis. Dies bedeutet für die Gleichstellungsbeauftragten, dass sie bei der Erfüllung ihrer Funktion, Aufgabe und Rolle leider noch oft mit Widerständen, Ignoranz und Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Die Möglichkeiten und Grenzen für das Handeln der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben werden im Vortrag erläutert und diskutiert.
Schwerpunkte:
  • Von der „Emanze“ zur Gleichstellungsbeauftragten – unterschiedliche Wahrnehmung und Anforderungen verschiedener Generationen
  • GleiB – Last oder Chance? (aus Sicht der Dienststellenleitung)
  • Kooperation oder Konkurrenz? – Zusammenwirken mit Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, AGG Beauftragtem
  • Was kann getan werden, um gemeinsam an der Gleichstellung von Frauen und Männern zu arbeiten?
  • Freistellung der GleiB gemessen an der Zahl der Mitarbeiter

Die Dienststelle und die Anforderungen an einen Gleichstellungsplan

Herr Friedrich-Wilhelm Heumann
Die §§ 11 bis 14 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) beschäftigen sich mit dem Zweck, der Erstellung, dem Inhalt und dem Zustandekommen des Gleichstellungsplans. In den Landesgleichstellungsgesetzen finden sich ebenfalls Vorschriften, die aber generell hinter den Anforderungen des Bundesgesetzes zurückbleiben. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in vielen Dienststellen dem Gleichstellungsplan nicht die Aufmerksamkeit gezollt wird, die ihm von Rechts wegen zukommt. Auch gibt es noch Dienststellen die keinen Gleichstellungsplan haben, obwohl sie einen solchen haben müssen. Daher wird in diesem Vortrag dargestellt, warum ein Gleichstellungsplan ein willkommenes Instrument zur Personalentwicklung und Personalplanung ist, auch wenn einzelne Landesbestimmungen das so nicht ausdrücklich anordnen. Die Vorteile eines Gleichstellungsplans und seiner Fortschreibung werden viel stärker als bisher bekannt gemacht. Dabei ist deutlich zu betonen, dass ein Gleichstellungsplan nicht der Beschäftigung einer unterforderten Gleichstellungsbeauftragten dient, sondern die Dienststellenleitung vor schwerwiegenden Fehlern bei der Personalbewirtschaftung schützt.

Bei Diskriminierung und Grenzüberschreitungen im Arbeitsalltag rechtssicher und souverän handeln

Frau Petra Woocker
Nicht selten werden Gleichstellungsbeauftragte von Behördenleitungen als Beschwerdestelle nach dem AGG benannt. Dass dies nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört, ist den meisten Gleichstellungsbeauftragten durchaus bewusst. Gleichzeitig sehen sie sich in der Rolle und Verantwortung, bei Grenzüberschreitungen, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unterstützend tätig zu werden.
Schwerpunkte:
  • Gesetzliche Regelungen zu Grenzüberschreitungen im Arbeitsverhältnis
  • - Mobbing und seine Abgrenzung zu anderen Formen der Grenzüberschreitung
  • - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • • Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
  • Fazit und Handlungsempfehlungen

Referentin und Referenten

Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Friedrich-Wilhelm Heumann
Friedrich-Wilhelm Heumann
Friedrich-Wilhelm Heumann
Herr Friedrich-Wilhelm Heumann verfügt über eine sehr lange praktische Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Parallel zu seiner Anwaltstätigkeit war er stets als Dozent für verschiedene Bildungsträger tätig. Er hält eine Reihe von Seminaren in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht und begleitet als nebenberuflicher Dozent die Ausbildung von Personalmanagern und Berufsbetreuern an der Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht in Berlin.
Petra Woocker
Petra Woocker
Petra Woocker
Petra Woocker ist seit 1992 in Bonn als Rechtsanwältin in Bereich des Arbeitsrechts tätig, nachdem sie zuvor in Köln studiert und das Referendariat absolviert hatte. Seit 1995 ist sie berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu tragen. Frau Woocker vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht sowie Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftragte. Ein besonderes Anliegen ist es für sie, sich um die rechtlichen Belange von Frauen im Arbeitsleben zu kümmern. Viele Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte suchen daher immer wieder ihren Rat. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Woocker seit dem Jahr 2012 als Mediatorin tätig, vornehmlich zur Klärung von innerbetrieblichen Konflikten. Während der gesamten Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit ist Frau Woocker zusätzlich als Referentin zu arbeits- und gleichstellungsrechtlichen Themen für unterschiedliche Bildungsträger tätig. Die als Anwältin und Mediatorin erworbenen praktischen und methodischen Kompetenzen lässt sie stets in ihre Seminare und Workshops einfließen.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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Zertifizierte/r Vergabemanager/in (Auftraggeberseite) für Bau- sowie Dienst- und Lieferleistungen - Modul 6: Korruptionsprävention und -bekämpfung - Rechtsschutzmöglichkeiten unter- und oberhalb des Schwellenwertes
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