Fachtagung am 30. November und 01. Dezember 2017

Gemeinnützigkeitsrecht Berlin

Gemeinnützige Körperschaften erfolgreich und rechtssicher führen. Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fachtagung für Vorstände, Geschäftsführer, Personal- und Finanzverantwortliche in gemeinnützigen Körperschaften, für Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Interessenten
Das war unsere Tagung "Gemeinnützigkeitsrecht Berlin".

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften bleibt in Bewegung. Vorstände und Geschäftsführungen müssen die Rechtsprechung des BFH, des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH im Blick behalten, um die Klippen des Gemeinnützigkeits- und Arbeitsrechts zu umschiffen und ihre Organisation auf Kurs zu halten. Das Zusammentreffen und Zusammenwirken gemeinnütziger und wirtschaftsorientierter Bereiche erfordert immer wieder die richtige Beantwortung steuerlicher und juristischer Abgrenzungs- und Bewertungsfragen. Nicht zuletzt wirft die 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung ihre Schatten voraus und erfordert zügig vorbereitende Handlungen der Führungskräfte.

In unserer Tagung erfahren die Teilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht.

Wie in jedem Jahr stehen keine theoretischen Probleme, sondern unmittelbare Praxisfragen der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen im Mittelpunkt der Vorträge.

Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen Fragen der Praxis zu beantworten.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andreas Urbich

Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.

Tagungsablauf

Donnerstag, 30.11.2017
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e. V.
10:15 Uhr
Wirtschaftliche Aktivitäten der gemeinnützigen Körperschaft - Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Herr Ulrich Goetze, Steuerberater
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:45 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Aktuelles Arbeitsrecht für Non-Profit-Organisationen
Herr Michael Röcken, Rechtsanwalt
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
15:00 Uhr
Kommunikationspause
15:30 Uhr
Podiumsdiskussion
gegen 16:30 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 01.12.2017
09:00 Uhr
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 - neue Anforderungen an Non-Profit-Organisationen
Herr Gerfried Riekewolt, Dipl.-Ing (FH), Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11:30 Uhr
Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Frau Carina Leichinger, Dipl.-Fw. (FH), MBA
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen

Inhalte der Vorträge

Wirtschaftliche Aktivitäten der gemeinnützigen Körperschaft - Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Herr Ulrich Goetze
Gemeinnützige Kindergartenvereine sind nicht mehr von der Löschung aus dem Vereinsregister bedroht. Dieses Verfahren hatte vielen Vereinsvorständen den Schlaf geraubt. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs trat wieder Ruhe ein. Dennoch hat diese Entscheidung den Fokus auf die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten gerichtet: Welche Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt? Diese Frage betrifft gleichermaßen alle gemeinnützigen Organisationen wie Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH. Das Gemeinnützigkeitsrecht lässt ausdrücklich wirtschaftliche Aktivitäten zu. Abgegrenzt werden steuerfreie Zweckbetriebe von den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Hier sind die Grenzen teilweise fließend. Ist beispielsweise im Wohlfahrtsbereich die Verpflegung der betreuten Personen dem Zweckbetrieb zugeordnet, müssen andere Organisationen die Erlöse aus Verpflegungsleistungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfassen. Und bei Sportvereinen oder Bildungsinstituten kommt es darauf an, ob ein Zusammenhang mit den eigenen begünstigten Tätigkeiten besteht. Der Referent gibt einen Überblick über die gemeinnützigkeitsrechtliche Abgrenzung von wirtschaftlichen Tätigkeiten, erläutert die Auswirkungen bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer und gibt Gestaltungsempfehlungen. Die Rechtsprechung des abgelaufenen Jahres wird vorgestellt, und es wird auf mögliche Auswirkungen der anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof hingewiesen.

Aktuelles Arbeitsrecht für Non-Profit-Organisationen

Herr Michael Röcken
Auch Non-Profit-Organisationen nehmen als Arbeitgeber am Wirtschaftsleben teil und müssen die aktuelle Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH im Blick behalten, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Teilweise sind hier auch die Besonderheiten des Non-Profit-Rechts zu beachten. Der Vortrag zeigt die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung von Non-Profit-Organisationen auf.
Schwerpunkte des Vortrags
  • Rechtsstellung der leitenden Mitarbeiter
  • Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
  • Aktuelle Rechtsprechung zu: -Arbeitnehmereigenschaft von Helfern in Non-Profit-Organisationen; -Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; -Mindestlohngesetz; -Personalgestellung durch Non-Profit-Organisationen

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 - neue Anforderungen an Non-Profit-Organisationen

Herr Gerfried Riekewolt
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ändern sich die gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz in allen Mitgliedsstaaten der EU. Dies hat auch organisatorische Auswirkungen auf Non-Profit-Organisationen. Neben einem geforderten nachweislichen Datenschutzmanagement bestehen zusätzliche konkrete Anforderungen bzgl. der Erlaubnis einer Datenverarbeitung mit personenbezogenen Daten, der Einwilligung mit Widerruf und insbesondere die Sicherstellung der „Rechte der Betroffenen“, inkl. Transparenz, Informations- und Auskunftspflichten sowie Meldepflichten von Datenschutzpannen. Die Übergangs- und Vorbereitungszeit läuft bereits; eine weitere Toleranzzeit ist nicht vorgesehen, weswegen meist ein aktueller Handlungsbedarf besteht. In seinem Vortrag erläutert der Referent die neuen gesetzlichen Vorgaben und gibt Praxishinweise für die Umsetzung.

Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Frau Carina Leichinger
Gemeinnützige Einrichtungen können als „Spiegel der Gesellschaft“ beschrieben werden. Die Aufgaben, denen sich gemeinnützige Körperschaften mit großem Engagement widmen, sind Ausdruck einer umfassenden Daseinsvorsorge und ein Indikator dafür, an welchen Stellen die Maßnahmen und Mittel der öffentlichen Haushalte den Bedürfnissen unserer Gesellschaft nicht in ausreichendem Maße gerecht werden. Ebenso vielfältig zeigt sich auch die aktuelle obergerichtliche sowie höchstrichterliche Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht: So stellen sich beispielhaft Fragen nach der Zulässigkeit politischer Betätigungen durch gemeinnützige Einrichtungen oder nach einer Aufrechterhaltung der Werte traditionellen Brauchtums unter Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht und kommentiert diese aus Sicht der Verwaltung.

Referenten

Herr Ulrich Goetze

Herr Ulrich Goetze ist Steuerberater und hat sich auf das Vereins- und Stiftungsrecht spezialisiert. Er berät Vereine und deren Berater zu Einzelfragen und erstellt gutachtliche Stellungnahmen hierzu. Er schreibt regelmäßig Beiträge für mehrere Fachzeitschriften zu dieser Thematik. Von ihm sind mehrere Bücher erschienen, unter anderem die Ratgeber „Der Verein“ (Linde-Verlag), „Umsatzsteuer im Verein“ (Verlag Haufe-Lexware) und „Die Besteuerung der Golfanlagen“ (Köllen Verlag). Anfang des kommenden Jahres erscheint ein Ratgeber mit den Inhalten Jahresabschluss und Steuererklärungen. Herr Goetze ist Steuerreferent des Landessportbunds Niedersachsen. Als Dozent ist er zu Themen des Gemeinnützigkeitsrechts bundesweit tätig.

Herr Michael Röcken

Herr Michael Röcken ist Rechtsanwalt in Bonn. Seine Schwerpunkte liegen im Vereins- und Verbandsrecht sowie dem Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Referent in diesem Bereich tätig. Er ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen“ und hat auf dem Gebiet des Vereinsrechts zahlreiche Publikationen erstellt. Zuletzt erschien sein Buch „Vereinssatzungen“ (Erich-Schmidt-Verlag). Ehrenamtlich ist er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vereine und Verbände (bdvv e. V.).

Herr Gerfried Riekewolt

Herr Gerfried Riekewolt, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Soz.-Päd. (FH), ist Datenschutzbeauftragter (Ulmer Modell) und zertifizierter Datenschutzauditor (pers.cert.TÜV und GDD/BvD) sowie DSZ-Datenschutzauditor, selbständig seit 2003 in den Bereichen Datenschutz, Sozialdatenschutz und Projektmanagement. Er begleitet Projekte in mittelständischen, international tätigen Unternehmen und Konzernen. Passend zur Qualifikation und Berufserfahrung berät er Non-Profit-Organisationen, Organisationen im Sozialwesen, Bildungseinrichtungen, Privatschulen sowie Einrichtungen kirchlicher Träger. Er ist Dozent bei verschiedenen Bildungsträgern im Sozialmanagement. Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. sowie in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. arbeitet er aktiv in verschiedenen Gremien mit.

Frau Carina Leichinger

Frau Carina Leichinger, Dipl.-Fw. (FH), MBA, ist Bedienstete der Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Nachdem sie zwischen 2007 und 2011 auf Ebene eines Festsetzungsfinanzamtes bereits Erfahrungen im Bereich der Besteuerung der öffentlichen Hand sowie gemeinnütziger Körperschaften sammeln konnte, war sie von 2012 bis 2016 innerhalb der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Münster für diesen ätigkeitsbereich verantwortlich. Seit November 2016 ist sie an das Bundesministerium der Finanzen in Berlin abgeordnet und dort im Gemeinnützigkeitsreferat tätig. Frau Leichinger ist Mitkommentatorin des Standardwerks „Gemeinnützigkeit im Steuerrecht“ (Erich Fleischer Verlag, Achim) und Verfasserin diverser Aufsätze im Bereich des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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