Fachtagung am 07. und 08. Dezember 2015

Gemeinnützigkeitsrecht 2015

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fachtagung für Vorstände sowie leitende Mitarbeiter/innen aus gemeinnützigen Einrichtungen, für Zuwendungsempfänger sowie für Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Interessenten.
Das war unsere Tagung "Gemeinnützigkeitsrecht 2015".

Sehr geehrte Damen und Herren,

der gemeinnützige Bereich in Deutschland ist mit geringen Blessuren durch die Finanzkrise der vergangenen Jahre gekommen. Doch selbst in Zeiten einer gut laufenden Konjunktur werden die finanziellen Rahmenbedingungen enger. Zuwendungen und Zuschüsse an Non-Profit-Organisationen werden gekürzt, arbeitsmarktpolitische Instrumente eingedampft, Umsatzsteuern nacherhoben und Vorsteuererstattungen zurückgefordert. Viele gemeinnützige Träger und Projekte stehen vor dem Aus oder müssen ihre Tätigkeit einschränken. Der gemeinnützige Bereich steht vor großen Herausforderungen. Langjährig gewachsene Strukturen müssen neuen Bedingungen angepasst, neue Geschäftsfelder erschlossen und der demografische Wandel gemeistert werden.

In unserer Tagung erfahren die Teilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen des Gemeinnützigkeits-/Umsatzsteuerrechts und der Finanzierung der Non-Profit-Organisationen.

Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und Fragen der Praxis zu beantworten.

 Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

 Dr. Andreas Urbich

Geschäftsführer

Tagungsablauf

Montag, 07.12.2015
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e.V.
10:15 Uhr
Blick zurück und Blick voraus: Ein Jahr Mindestlohn - außer Spesen nichts gewesen? Was hat das MiLoG in der Praxis gebracht? Droht ein böses Erwachen?
Herr Ulrich Goetze, Steuerberater
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:45 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht
Herr Thomas von Holt, Rechtsanwalt und Steuerberater
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
15:00 Uhr
Kommunikationspause
15:30 Uhr
Dauerbrennpunkt Mittelverwendung und Rücklagenbildung. So kann der Spagat gelingen!
Herr Christian Mahlow, Sachgebietsleiter im Finanzamt
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
gegen 16:30 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Dienstag, 08.12.2015
09:00 Uhr
Umgang mit rechtlichen Risiken in Nonprofit-Organisationen - Corporate Compliance
Herr Thomas von Holt, Rechtsanwalt und Steuerberater
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr
Kommunikationspause
11:00 Uhr
Arbeitsrecht konkret: Sich von Mitarbeitern trennen (müssen). Rechtliche Regelungen und Risiken in der Praxis
Herr Michael Röcken, Rechtsanwalt
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen

Inhalte der Vorträge

Blick zurück und Blick voraus: Ein Jahr Mindestlohn - außer Spesen nichts gewesen? Was hat das MiLoG in der Praxis gebracht? Droht ein böses Erwachen?

Herr Ulrich Goetze
Nach einem Jahr Mindestlohn ist eine wesentliche Frage noch immer nicht beantwortet: Wann sind die Grenzen der Ehrenamtlichkeit überschritten? Deren Beantwortung ist für gemeinnützige Organisationen existenziell. Reicht die Bestätigung eines Mitarbeiters aus, trotz Zahlung einer Aufwandsentschädigung würde er sich ehrenamtlich engagieren? Immerhin ist in § 3 des Mindestlohngesetzes verankert, dass Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, insoweit unwirksam sind. Unterliegen gezahlte Vergütungen an ehrenamtliche Tätigkeiten der Anwendung der pauschalen Beitrags- und Steuererhebung für Mini-Jobs? Fällt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an? Ist Urlaub zu gewähren? Das sind Praxisfragen, die sich bisher im Ehrenamtsbereich nicht stellten. Nach Einführung des MoLoG werden sich nicht nur die Arbeitsgerichte mit diesen Fragen beschäftigen, sondern auch die Sozialgerichte, denn es ist zu befürchten, dass die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung gerade die nicht ausbezahlten Ansprüche von Ehrenamtlichen daraufhin überprüfen, ob es sich um sozialversicherungspflichtige Entgelte handelt. Es werden auch dann Beitragsnachforderungen festgesetzt werden, wenn der Beschäftigte selbst diesen Lohnanspruch gar nicht anfordert. Und da die Prüfer mindestens 4 Jahre zurück die Sachverhalte aufrollen werden, kann es tatsächlich für die betroffenen gemeinnützigen Organisationen ein böses Erwachen geben. In seinem Vortrag zeigt der Referent die gesamte Spannbreite und die Brisanz der gesetzlichen Neuregelung auf und wird die möglichen Fallstricke benennen. Zugleich wird er Hinweise zur praktischen Durchführung der Aufzeichnungspflichten geben.

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung im Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht

Herr Thomas von Holt
Während die Politik von verbesserten Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeitsrechts spricht, registrieren die gemeinnützigen Organisationen eine zunehmend restriktivere Betriebsprüfungspraxis der Finanzämter. In deren Focus stehen neben einer Beanstandung unzureichender satzungsrechtlicher Vorgaben insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen gemeinnützigen Organisationen im Konzernverbund und bei Kooperationen - Stichwort „verdeckte Gewinnausschüttungen“ - die Rücklagenbildung und Mittelverwendung, Voraussetzungen und Grenzen der Zweckbetriebstätigkeit sowie vor allem der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % und erhebliche Restriktionen bei anrechenbaren Vorsteuern. Erfreulich sind dagegen die Erleichterungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft. Der Referent gibt einen Überblick über die jüngste Rechtsentwicklung und die aktuelle Betriebsprüfungspraxis, stellt neue Urteile vor und geht auch auf erkennbaren Trends und Empfehlungen zur Risikobegrenzung ein.

Dauerbrennpunkt Mittelverwendung und Rücklagenbildung. So kann der Spagat gelingen!

Herr Christian Mahlow
Eine wichtige Säule des Gemeinnützigkeitsrechts ist das nicht abdingbare Verlangen des Gesetzgebers, dass gemeinnützig gebundene Mittel zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke ausgegeben werden, denn nur so werden steuerbegünstigte Zwecke auch tatsächlich gefördert. Das Ansparen von Geld, d.h. die zulässige Rücklagenbildung ist schon die Ausnahme von diesem Gebot, die demzufolge jedoch gesetzlichen Schranken unterliegt. In der Regel werden gemeinnützige Organisationen nicht an die Grenzen einer zulässigen Rücklagenbildung stoßen; im Einzelfall kann es indessen geboten sein, die Möglichkeiten der Rücklagenbildung auszureizen. Der Vortrag wird dieses Spannungsfeld ausleuchten.

Umgang mit rechtlichen Risiken in Nonprofit-Organisationen - Corporate Compliance

Herr Thomas von Holt
Ziel jeder Organisation muss die Vorbeugung gegen Schadensfälle, eine Schadensbegrenzung durch frühzeitiges Aufdeckung von Rechtsverstößen sowie die Absicherung schadensträchtiger Organisationspflichten sein und damit eine Begrenzung von Rechts- und auch persönlicher Haftungsrisiken. Einleitend wird im Vortrag die schwierige Grenzziehung zwischen der Vernachlässigung unwesentlicher Ordnungsvorschriften und der Konzentration auf schadensträchtige Rechtspflichten erläutert. Anschließend folgen Hinweise zur typischen Krisenentwicklung eines Unternehmens und den daraus möglicherweise entstehenden Rechts- und persönlichen Haftungsrisiken. Hieraus werden wichtige Risikoaspekte abgeleitet, insbesondere wesentliche Ansatzpunkte für Rechtsrisiken in verschiedenen Unternehmensbereichen (z. B. Arbeitsrecht, Betriebsrisiken). erläutert. Hinweise zum praktischen Vorgehen bei der Errichtung eines Corporate Compliance-Systems sowie zur Integration in das Chancen- und Risikomanagement runden die Darstellung ab.

Arbeitsrecht konkret: sich von Mitarbeitern trennen (müssen). Rechtliche Regelungen und Risiken in der Praxis

Herr Michael Röcken
Nonprofit-Organisationen sind in der Regel auch Arbeitgeber. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses kann sich die Erforderlichkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben. Um hier eine Rechtssicherheit zu erlangen, müssen die arbeitsrechtlichen Aspekte bekannt sein, um das Prozessrisiko zu minimieren. Doch in der Praxis zeigen sich immer wieder typische Probleme. Diese werden im Rahmen des Vortrages aufgezeigt. Erläutert werden die Voraussetzungen für eine Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, insbesondere die soziale Rechtfertigung (Verhaltens- und Personenbedingte Kündigung, die betriebsbedingte Kündigung) sowie die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung dargestellt. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage des Rechtsweges bei Organvertretern, insbesondere dem Geschäftsführer, wichtig. Besonderheiten beim sog. „Tendenzbetrieb“ werden ebenso dargestellt wie ein Überblick über den besonderen Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, Mutterschutz, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende) gegeben. Gegenstand des Vortrages sind auch andere Beendigungstatbestände, wie die Befristung oder der Aufhebungsvertrag.

Referenten

Herr Ulrich Goetze

Herr Ulrich Goetze, Steuerberater, hat sich nach dem Ausscheiden aus der Steuerberater-Sozietät auf das Vereins- und Stiftungsrecht spezialisiert. Er berät Vereine und deren Berater zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragestellungen und erstellt gutachtliche Stellungnahmen hierzu. Er schreibt regelmäßig Beiträge für mehrere Fachzeitschriften zu dieser Thematik. Von ihm sind mehrere Fachbücher erschienen, unter anderem „STERN-Ratgeber der Verein“ im Linde-Verlag (2. Auflage 2014), „Umsatzsteuer im Verein“, Verlag Haufe-Lexware (2008) und „Die Besteuerung der Golfanlagen“, Köllen Verlag (2. Auflage 2015). Ulrich Goetze ist Steuerreferent des Landessportbunds Niedersachsen. Als Dozent ist er im Vereins- und Stiftungsrecht bundesweit tätig.

Herr Thomas von Holt

Herr Thomas von Holt, Rechtsanwalt Steuerberater, studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre. Von 1985 bis 1999 war er in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, zuletzt als Prokurist, in einer auf die Sozialwirtschaft spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, tätig. Seit 1999 ist er bundesweit freiberuflich mit Schwerpunkt Rechts-, Steuer- und Organisationsberatung für steuerbegünstigte Rechtsträger einschließlich der Klärung von gemeinnützigkeits-/umsatzsteuerrechtlichen Grundsatzfragen mit der Finanzverwaltung bis zum Bundesfinanzhof tätig. Er unterrichtet u.a. an der European Business School, dem Institut für Jugendarbeit Gauting sowie in der beruflichen Fortbildung von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Herr von Holt veröffentlicht regelmäßig zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen der Nonprofit-Organisationen.

Herr Christian Mahlow

Herr Christian Mahlow ist seit 2005 Sachgebietsleiter im Finanzamt für Körperschaften III, Berlin. Zuvor war er langjährig im Körperschaftsteuerreferat der Oberfinanzdirektion Berlin tätig. Seit 1994 gehört es als Referent zum Thema „Gemeinnützigkeit“ zum Stamm des Kommunalen Bildungswerks.

Herr Michael Röcken

Herr Michael Röcken hat sich als Rechtsanwalt auf die Beratung und Vertretung von Vereinen und Verbänden spezialisiert. Hier vertritt er sowohl gemeinnützige als auch andere Organisationen sowie Organmitglieder im Bereich des Vereins- und Verbandsrechts sowie des Arbeitsrechts. Als ständiger Autor verschiedener Zeitschriften publiziert er häufig im vereinsrechtlichen Bereich. Zuletzt erschien im Erich-Schmidt-Verlag sein Buch „Vereinssatzungen - Strukturen und Muster, erläutert für die Vereinspraxis“ (2. Aufl. 2015). Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen (ZStV). Auch ehrenamtlich engagiert er sich in diesem Bereich und gehört dem Vorstand des Bundesverbandes deutscher Vereine und Verbände (bdvv) e.V., Berlin an.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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