Datenschutz 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) europaweit in Kraft. Eines der vordringlichsten Ziele bei der Erarbeitung der DSGVO war eine Anpassung des europäischen Datenschutzrechts an die zunehmende Digitalisierung. Viele bisher aus dem Bundesdatenschutzgesetz bekannte Grundsätze werden künftig ergänzt bzw. umfassend neu geregelt. Die EU-DSGVO führt zudem Instrumente ein, die über den bestehenden Rechtsrahmen hinausgehen und die Behörden und Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung stellen. Unser Fachtag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen, analysiert die bisherigen Umsetzungsschritte, zeigt hierbei Schwachstellen auf und gibt Praxistipps, was in den Wochen bis zum Start der EU-DSGVO unbedingt noch zu regeln ist.
Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Teilnahme freuen.
Dr. Andreas Urbich
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Zeitenwende im Datenschutzrecht und Anpassungsbedarf in der Verwaltung
Noch zwei Monate bis zur Umsetzung der EU-DSGVO. Eine Bestandsaufnahme und aktuelle Maßnahmen. Was bleibt zu tun?
- ufnahme des aktuellen Datenschutzniveaus
- Verarbeitungsverfahren
- Datenschutz in Vereinbarungen
Die neue EU-DSGVO: Umsetzungsverantwortung der Führungskräfte - Überwachungsverantwortung des Datenschutzbeauftragten
- Strategische Verantwortlichkeit der Führungskräfte zur Umsetzung der DSGVO
- Verankerung von Berichtspflichten und Kontrollen
- Benennung des Datenschutzbeauftragten
- Grenzen der Überwachungsverantwortung des DSB
- Adressatenkreis der Bußgeldbestimmungen
Die Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO durch das neue BDSG im Arbeitsverhältnis. Worauf in der Praxis zu achten ist.
- Dienstvereinbarung als Erlaubnisnorm
- Anpassungsbedarf hinsichtlich Art. 88 Abs. 2 EU-DGSVO
- Auskunft und Information der Mitarbeiter
Referentinnen und Referenten
Aussteller und Medienpartner
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400