Fachtagung am 25. und 26. November 2021 in Berlin

Beamtenrecht 2021

Brennpunkt Beamtenrecht - Das Beamtenrecht in der behördlichen Praxis

Fachtagung für Personalverantwortliche, Führungskräfte in den Fachabteilungen, Fortbildungsbeauftragte, Personalentwickler, Personalräte und Politiker
Das war unsere Tagung "Beamtenrecht 2021".

 Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fachtagung Beamtenrecht Berlin 2021 des Kommunalen Bildungswerk e. V. vermittelt den Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Beamtenrecht, zur Rechtsprechung sowie brennende Fragen der beamtenrechtlichen Praxis. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, unter Einhalten des Mindestabstandes mit den Referenten ins
Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Beamtenrecht
rechtskonform anzuwenden.
Im Mittelpunkt der Tagung stehen neben der aktuellen Rechtsprechung, Themen, wie Dienstliche Beurteilungen, Konkurrentenstreit und der Dauerbrenner der Dienstunfall im Beamtenrecht. Da in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle dem öffentlichen Dienst bevorsteht, widmet sich ein Vortrag dem Thema, wie dieser Herausforderung begegnet werden
kann. Die Fachtagung Beamtenrecht 2021 richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit dem Beamtenrecht befasste
Bedienstete. Es besteht die Möglichkeit diese Tagung vor Ort zu besuchen (die Teilnehmerzahl ist begrenzt) oder der Tagung online zu folgen.
Die Teilnehmer die vor Ort sind, haben mit Abstand die beste Möglichkeit sich unter Einhaltung der Hygienerichtlinien auszutauschen und ins Gespräch zu kommen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.


Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 25. November 2021
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Frau Katja Knorscheidt
10:15 Uhr
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht
Herr Dr. Andreas Hartung
anschließend Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Art. 33 Abs. 2 GG – Sonderrecht des Staates? Zur Zuständigkeit von Arbeitsund Verwaltungsgerichten in Konkurrentenstreitigkeiten
Herr Dr. Karl-Heinz Millgramm
anschließend Fragen und Diskussion
14:15 Uhr
Kommunikationspause
14:45 Uhr
Die Pensionierungswelle als Chance zur vollumfänglichen Anwendung laufbahnrechtlicher Möglichkeiten
Herr Johannes Mariano Stenz
gegen 16:30 Uhr
Ende des ersten Tagungstages
20:00 Uhr
Arbeitsessen für Hotelgäste im Tagungshotel
Freitag, 26. November 2021
09.00 Uhr
Dienstliche Beurteilungen und eignungsdiagnostische Verfahren – das Beste aus zwei Welten nutzen
Herr Dr. Leonhard Kathke
anschließend Fragen und Diskussion
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11.00 Uhr
Der Dienstunfall im Lichte der Rechtsprechung
Herr Dirk Lenders
anschließend Fragen und Diskussion
gegen 13:00
Mittagessen
gegen 13:00
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht

Herr Dr. Andreas Hartung
Der Referent stellt anschaulich die neue, zum Teil noch nicht veröffentlichte bedeutsame beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Zugleich gibt er einen Überblick über anstehende Entscheidungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Art. 33 Abs. 2 GG – Sonderrecht des Staates? Zur Zuständigkeit von Arbeitsund Verwaltungsgerichten in Konkurrentenstreitigkeiten

Herr Dr. Karl-Heinz Millgramm
Immer häufiger hat es der Dienstherr in Auswahlverfahren, in denen es um Stellenbesetzungen oder Beförderungen geht, sowohl mit Beamten als auch mit Tarifbeschäftigten als Bewerbern zu tun. Bislang galt gleichsam als Faustregel: Sehen sich Tarifbeschäftigte durch die Auswahlentscheidung zu Unrecht benachteiligt, erstreben diese beim Arbeitsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der ausgewählte Beamte kann sich als Nebenintervenient an diesem Verfahren beteiligen. Unterliegt hingegen der Beamte im Auswahlverfahren, kann er beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Der ausgewählte Tarifbeschäftigte ist zu diesem Verfahren beizuladen. Dass hierdurch die Gefahr divergierender Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und der Arbeitsgerichte zu denselben Rechtsfragen besteht, liegt auf der Hand. Im Vortrag wird der aktuelle Streitstand zur Rechtswegfrage dargestellt und kommentiert. Im zweiten Teil des Vortrages geht es um aktuelle Rechtsfragen, die sich in der letzten Zeit aus der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Stellenbesetzung und Beförderung im so genannten „einaktigen Verfahren“ ergeben haben. Abschließend geht der Vortrag auf die Frage ein, welche Folgerungen sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 – für Beschäftigte ergeben, die nicht (mehr) regelbeurteilt werden und für die im Auswahlverfahren beim Bewerbervergleich nur auf Anlassbeurteilungen zurückgegriffen werden kann. Insbesondere geht es um die Frage der Aktualität einer bereits vorliegenden Anlassbeurteilung.
Schwerpunkte:
  • Gemischte Verfahren
  • Zuständigkeiten vor Arbeitsgerichten
  • „einaktige“ Verfahren
  • Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2019 - 2 C 1/18
  • Anlassbeurteilung

Die Pensionierungswelle als Chance zur vollumfänglichen Anwendung laufbahnrechtlicher Möglichkeiten

Herr Johannes Mariano Stenz
Bis zum Jahr 2030 werden über eine Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den öffentlichen Dienst verlassen. Die Folge daraus wird ein Konkurrenzkampf um qualifiziertes Personal der Bundesbehörden untereinander, mit anderen Dienstherren und nicht zuletzt mit der Privatwirtschaft sein. Um als Behörde für Beamtinnen und Beamte attraktiv zu bleiben, ist es notwendig, Personalentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, anzubieten und umzusetzen, damit Personal nicht nur gewonnen, sondern auch dauerhaft gehalten werden kann. Der Vortrag soll einen Überblick verschaffen, welche laufbahnrechtlichen Möglichkeiten bereits bestehen, mit denen Behörden nachhaltig agieren können.
Schwerpunkte:
  • Laufbahnbefähigungen
  • Aufstiegsmöglichkeiten
  • Personalentwicklungskonzepte
  • Qualifizierungs- und Fortbildungskonzepte
  • Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren

Dienstliche Beurteilungen und eignungsdiagnostische Verfahren – das Beste aus zwei Welten nutzen

Herr Dr. Leonhard Kathke
Auswahlentscheidungen werden häufig allein auf Basis von Beurteilungen getroffen. Jede Personalerin und jeder Personaler weiß um die faktischen Probleme, die damit verbunden sein können. Als Alternative kommen eignungsdiagnostische Verfahren in Frage. Als bekanntestes Beispiel seien Assessment Center genannt. Sie werden gerade von Psychologen empfohlen, um die richtige Kraft für eine Stelle zu gewinnen. Allerdings ist die Rechtsprechung zum Teil (sehr) zurückhaltend, wenn es um die Zulässigkeit dieser Instrumente geht. Wie lassen sich die unbestrittenen Vorteile von dienstlichen Beurteilungen und eignungsdiagnostischen Verfahren am Besten kombinieren?
Schwerpunkte:
  • kleine Einführung in den Diskussionsstand oder Juristen versus Psychologen
  • Rechtsgrundlagen dienstlicher Beurteilungen
  • eignungsdiagnostische Verfahren
  • möglicher und zulässiger Einsatz bei Auswahlentscheidungen
  • Einstellungen
  • Übertragung höherwertiger Dienstposten / Beförderungen
  • Sonderfälle
  • Kombination von dienstlichen Beurteilungen und eignungsdiagnostischen Verfahren

Der Dienstunfall im Lichte der Rechtsprechung

Herr Dirk Lenders
Der Vortrag befasst sich mit den Voraussetzungen für die Annahme eines einfachen bzw. qualifizierten Dienstunfalls anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Thematisiert wird das sog. Dienstmeldeverfahren wie auch das praxisrelevante Thema der sog. Gelegenheitsursache. Der Dienstunfall in seinen unterschiedlichen Facetten wirkt sich in differenzierter Weise auch auf das Versorgungsrecht aus. Auch dieser Aspekt wird im Vortrag erörtert.
Schwerpunkte:
  • Fallbeispiele für die einzelnen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Dienstunfalls
  • Die Kausalitätsprüfung
  • Die Beweislast im Dienstunfallrecht
  • Welche Möglichkeiten stehen der Personalvertretung im Rahmen der Beteiligung zur Verfügung?
  • Die Rechtsprechung zum sog. Wegeunfall
  • Die Folgen unwahrer Behauptungen bei der Unfallmeldung
  • Folgen versorgungsrechtlicher Art

Referenten und die Moderatorin

Herr Dr. Andreas Hartung

Dr. Andreas Hartung begann nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine richterliche Tätigkeit im Jahre 1990 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Von 1993 bis 2000 war Herr Dr. Hartung an das Justizministerium Baden-Württemberg und anschließend bis Juni 2001 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet. 1995 promovierte er an der Universität Freiburg zum Doktor der Rechte. Im Februar 2003 wurde Herr Dr. Hartung unter Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt. 2009 trat Herr Dr. Hartung sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat ihn dem u. a. für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen.

Aussteller und Medienpartner

Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist in Deutschland ein führender Anbieter von Fachinformationen, Software und Services im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Wir unterstützen Experten in Kanzleien, Notariaten, Rechtsabteilungen und im Öffentlichen Sektor dabei, effizienter und besser zu arbeiten, Risiken zu minimieren und komplexe Problemstellungen sicher und überzeugt zu lösen. Unsere profunde Expertise in klar definierten Fachgebieten, Praxisnähe und anwendungsorientierte Technologie unterstützen unsere Kunden dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Transparenz, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Hauptsitz von Wolters Kluwer in Deutschland ist Hürth, das Unternehmen beschäftigt an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter.

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Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

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