Beamtenrecht (Zusatztermin)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor genau 10 Jahren wurden mit der Föderalismusreform die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen neu geregelt. In diesem Zuge wurden wichtige Regelungskompetenzen im Beamtenrecht vom Bund auf die Länder übertragen. In unseren vergangenen Fachtagungen haben wir versucht die bunte Vielfalt der neu gewonnen Kompetenzen der Länder darzustellen und einen Rückblick auf die Entwicklungen des Dienstrechts zu wagen. Doch auch zehn Jahre nach der in kraftgetretenen Reform werfen die beamtenrechtlichen Regelungen neuen Fragen auf, denen wir in unserer diesjährigen Fachtagung nachgehen.
Neben den aktuellen Rechtsentwicklungen sowie auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht, die in bewährter Weise ausführlich dargestellt wird, werden in diesem Jahr Fragen der beamtenrechtlichen Probezeit praxisorientiert erörtert. Dem amtsärztlichen Gutachten, wird im Rahmen der Tagung ein wichtiger Stellenwert eigeräumt. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Nichterfüllung der Beamtenpflicht dar. Da auch im Beamtenrecht die Digitalisierung der Arbeitswelt voranschreitet, widmet sich ein Vortrag der Nutzung von digitalen Verfahren und Medien.
Unsere Referentinnen und Referenten werden in den Vorträgen wesentliche in der Praxis der Personalverwaltungen und der Personalvertretungen auftretende Probleme behandeln. Die Teilnehmer sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerkes e.V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht
- Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung (Zuweisung eines höherwertigen Arbeitspostens)
- Verlust der Bezüge eines Beamten nach § 9 BBesG (Verpflichtungen eines Lehrers während der Schulferien)
- Anspruch auf Einsicht in Akten, die abgeschlossene Beförderungsrunden betreffen, in denen der Kläger nicht zum Zuge gekommen ist
- Ausnahmen vom Lebenszeitprinzip (Kanzler einer Hochschule)
- finanzieller Ausgleich für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub
Rechtsprobleme in Zusammenhang mit der beamtenrechtlichen Probezeit
- Zweck der Probezeit
- Art der Erprobung
- Dauer der Probezeit
- Verkürzung
- Anrechnung von Beschäftigungszeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes
- Probezeitbeurteilung
- Verlängerung
- Entlassung einschließlich Entlassungstatbestände
Innere Kündigung und beamtenrechtliche Einsatzklausel – die Nichterfüllung der Beamtenpflicht und Umgang mit Schlechtleistung
- „Innere Kündigung“ von Beamten
- Begriffsklärung Minderleistung/Schlechtleistung im Beamtenrecht
- Abgrenzungen zur Schlechtleistung/Haftung/Leistungsstörungen
- Vorstellung und Erläuterung der VG-Urteile zu diesen Themen
- Probleme und Anforderungen bei einem evtl. Disziplinarverfahren
- Beispielsfälle aus der Praxis
Beamtenrecht 3.0 – Folgen der zunehmenden Nutzung digitaler Medien und Verfahren
- Schutz personenbezogener Daten durch das Personalaktenrecht
- Outsourcing
- Pflichten des Beamten bei der EDV-Nutzung
- Mitarbeiterportale
- Personalgewinnung
Das amtsärztliche Verfahren sowie Interpretation und Auswertung vom amtsärztlichen Gutachten
Die beamtenrechtliche Zulässigkeit von Whistleblowing
- Whistleblowing als Phänomen in der Verwaltung
- Allgemeine beamtenrechtliche Zulässigkeit von Whistleblowing
- Anzeigerecht bei Korruptionsstraftaten
- Verhaltensanforderungen bei Whistleblowing
- Beamtenrechtlicher Schutz von Whistleblowern
Referenten
Herr Dr. Andreas Hartung
Herr Dr. Andreas Hartung begann nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine richterliche Tätigkeit im Jahre 1990 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Von 1993 bis 2000 war Herr Dr. Hartung an das Justizministerium Baden-Württemberg und anschließend bis Juni 2001 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet. 1995 promovierte er an der Universität Freiburg zum Doktor der Rechte. Im Februar 2003 wurde Herr Dr. Hartung unter Ernennung zum Richter am Verwaltungs-gerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt. Am 3. Dezember 2009 trat Herr Dr. Hartung sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Das Präsidium des Bundes-verwaltungsgerichts hat ihn dem u. a. für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisi-onssenat zugewiesen.
Herr Dr. Nico Herold
Herr Dr. Nico Herold hat Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert und arbeitet gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er beschäftigt u. a. sich seit mehreren Jahren empirisch und juristisch mit dem Thema Whistleblowing. Das umfasst sowohl die Erforschung der Entscheidungsprozesse von Hinweisgebern, als auch die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Offenlegungen zulässig sind. Hierzu hat er promoviert, veröffentlicht und bereits mehrere Vorträge gehalten, im beamtenrechtlichen Zu-sammenhang z. B. an der Deutschen Hochschule der Polizei.
Herr Dr. Leonhard Kathke
Herr Dr. Leonhard Kathke leitet in der Dienstrechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ein Referat. Er weist inzwischen eine zwanzigjährige Erfahrung in der Personalverwaltung auf, die er in verschiedenen Bereichen der bayerischen Ministerial-verwaltung gesammelt hat. Beginnend mit dem Bonn-Berlin-Umzug 1999 begleitete er mehrfach intensive Organisationsveränderungen. Zugleich ist Herr Dr. Kathke seit Jahren in die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen eingebunden, wobei das Neue Dienstrecht in Bayern das umfangreichste Projekt war. Herr Dr. Kathke arbeitet an verschiedenen beamten- und besoldungsrechtlichen Kommentaren mit und ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Recht im Amt“. Er hat Jura in München und Genf studiert und parallel zum Referendariat in München an der Ludwig-Maximilians-Universität promoviert
Herr Jürgen Kutzki
Herr Jürgen Kutzki sammelte nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung seine ersten beruflichen Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung in Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 bis 1993 war er hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes in Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete Herr Kutzki als Prokurist das Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe. Seit April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. Herr Kutzki ist Mit-herausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Frau Prof. Dr. Sabine Leppek
Frau Prof. Dr. Sabine Leppek hat bis 2005 als Fachanwältin für Verwaltungsrecht verschiedene Landesbehörden auf dem Gebiet des Beamtenrechts beraten. Seit 2005 lehrt sie Beamtenrecht sowie Staats- und Verfassungsrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. Daneben ist sie auch für die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung tätig. Frau Prof. Dr. Leppek ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Beamtenrecht.
Frau Dr. Dorothee Meissner
Frau Dr. Dorothee Meissner, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen leitet die Landeskoordinierungsstelle für Ärztliche Begutachtung für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war sie mehrere Jahre lang Leiterin des Personalärztlichen Dienstes der Freien und Hansestadt Hamburg und Amtsärztin im Kreis Segeberg. Davor war sie als Arbeitsmedizinerin bei der Landeshauptstadt Hannover und langjährig als Polizeiärztin bei der Polizei-direktion Hannover tätig. Weitere Tätigkeitsbereiche in der Vergangenheit waren in der Medizinischen Hochschule Hannover, bei der Bundeswehr in Schleswig-Holstein und als angestellte Ärztin bei einem niedergelassenen Arzt in Niedersachsen. Frau Dr. Meissner ist Sprecherin des Fachausschusses Amtsärztlicher Dienst des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und in verschiedenen Arbeitsgruppen gutachterlich tätiger Amtsärzte tätig. Sie unterrichtet im Auftrag der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf und des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaates Sachsen Amtsärzte in beamtenrechtlicher Begutach-tung.
Rahmenprogramm
Aussteller und Medienpartner
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Tagungsorganisation
Seminare für Beamte
Leider wurde nichts gefunden.