13. Fachtagung Ausländerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor steht die Migrations- und Flüchtlingspolitik in Deutschland und in Europa vor großen Herausforderungen, denn die Auswirkungen der Flüchtlingskrise werden von Staat und Gesellschaft noch über viele Jahre zu bewältigen sein. Nach Angaben im Koalitionsvertrag ist jährlich weiterhin mit unmittelbar steuerbaren Zuwanderungszahlen von 180.000 bis 220.000 zu rechnen.
Die neue Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zu einer Ordnung der Zuwanderung durch klare Regeln für den Familiennachzug und Härtefälle, eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, den wirksamen Schutz der Binnengrenzen sowie für eine echte europäische Grenzschutzpolizei. Durch die Schaffung von Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungs- einrichtungen soll es gelingen, Asylverfahren zu beschleunigen. Die freiwillige Rückkehr soll gefördert, vollziehbar Ausreisepflichtige sollen konsequent abgeschoben werden. Beabsichtigt ist, eine Kommission „Fluchtursachen“ im Deutschen Bundestag einzurichten.
Am 15. Juni 2018 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen.
Die Große Koalition beschließt bereits am 05.07.2018 ein neues Asylpaket, dem die SPD mit ein paar Nachbesserungen zustimmt. Nach diesem Asylkompromiss zwischen den Koalitionspartnern wird zur Prüfung von Asylgesuchen an den Binnengrenzen ein Verfahren vorgesehen, das es ermöglicht, unter genau festgelegten Umständen in Transferzentren der Bundespolizei über die Einreise zu entscheiden. Die Einreiseverweigerung soll möglichst in den Bahnen zwischenstaatlicher Vereinbarungen verlaufen. Auch soll noch 2018 ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte verabschiedet werden.
Auf der Fachtagung wird über die ausländerrechtlichen Gesetzes- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen informiert. Die aktuellen Praxisfragen werden aufgegriffen, diskutiert und Lösungsvorschläge für die behördeninterne Umsetzung an die Hand gegeben.
Das Kommunale Bildungswerk würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Ausländerrecht unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages und der aktuellen gesellschaftspolitischen Situation
Einwanderungsgesetzgebung – Chancen und Illusionen
Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht
- 1. Zuständigkeit für Aufhebung von BAMF-Befristungsentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 25.1.2018 – 1 C 7.17)
- 2. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Art. 6 ARB trotz Täuschung? (BVerwG, Urteil vom 29.5.2018 – 1 C 17.17)
- 3. Ist auch nach neuem Recht eine generalpräventive Ausweisung möglich? (BVerwG – 1 C 16.17) 3. Ist auch nach neuem Recht eine generalpräventive Ausweisung möglich? (BVerwG – 1 C 16.17) 3. Ist auch nach neuem Recht eine generalpräventive Ausweisung möglich? (BVerwG – 1 C 16.17)
- 4. Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit nach § 18 Abs. 2 AufenthG (BVerwG – 1 C 22.17)
- 5. Abschiebungskosten bei Abschiebung ohne Befristungsentscheidung (BVerwG – 1 C 21.17)
- 6. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Vollzugsprobleme im Ausländerrecht – Analysen, Standpunkte, Lösungsvorschläge
Die Moderation der Tagung liegt in den Händen von Frau Sylvia Brenke.
Referenten



Rahmenprogramm
Aussteller und Medienpartner
Tagungsort

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