Grundlagen des Verwaltungshandelns nach VwVfG für Quereinsteiger:innen

Ziel des Kompaktkurses ist es, Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die keine Verwaltungserfahrung haben, aber als Fachleute in den verschiedensten Bereichen tätig sind (z. B. Amtsärzte und -ärztinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Techniker:innen) die Grundlagen des Verwaltungshandelns nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die Verknüpfung zu verschiedenen spezifischen Rechtsgebieten zu vermitteln. Damit werden die jeweiligen fachspezifischen Kenntnisse um verwaltungsrechtliches Grundwissen ergänzt und die Teilnehmenden zu rechtssicherem Verwaltungshandeln befähigt. Fallbezogene Übungen ergänzen die Wissensvermittlung.

Der achttägige Kompaktkurs kann nur zusammenhängend mit den 3 Modulen gebucht werden.

Er endet mit einer obligatorischen 2,5 stündigen Klausur am letzten Tag. Es ist empfehlenswert, sich bis 4 Wochen vor Seminarbeginn anzumelden, damit länderspezifische Regelungen berücksichtigt werden können.

Schwerpunkte des Kompaktkurses

  • Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und seine Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten, die in der öffentlichen Verwaltung Bedeutung haben (z. B. Staats- und Europarecht, Kommunalrecht, Zivilrecht), Aufgaben und Aufbau von Behörden, Verwaltungsgrundsätze, Rechtssystematik, Zustandekommen von Gesetzen, Satzungen
  • Besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, Baurecht, Ordnungsrecht
  • Rechtmäßiger Erlass von Verwaltungsakten, Abgrenzung zur Allgemeinverfügung, Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten, Widerspruchsverfahren, Kostenentscheidungen, schlichtes Verwaltungshandeln
  • Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (gebundene und Ermessensentscheidungen)
  • Anordnung und Aussetzung der sofortigen Vollziehung
  • Grundlagen der Bescheidtechnik, z. B. Aufbau und Inhalte von Bescheiden, Anforderungen an Bescheide
  • Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung
  • Verwaltungsgerichtsweg
Zielgruppe

Beschäftigte von Behörden, die fachspezifische Ausbildungen absolviert haben und Grundlagenwissen im Verwaltungsrecht zur Ausübung ihrer fachlichen Aufgaben in einer Behörde erwerben wollen. Verwaltungsrechtliche Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht erforderlich.

Referent:innen
Platzhalter Dozent
Annegret Sellnau
Annegret Sellnau
Frau Sellnau war mehr als 25 Jahre als Kreiswahlleiterin und Leiterin des Kreiswahlbüros im Landkreis Vorpommern-Greifswald tätig und war verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag sowie von Kommunalwahlen im Landkreis. 2012 wurde sie innerhalb des Rechtsamtes mit dem Aufbau einer Zentralen Vergabestelle für den Landkreis betraut und seit 2016 mit der Vergabeprüfung im Rahmen von EU-geförderten Projekten. Inzwischen kann sie im Bereich des Vergaberechts und auch des Zuwendungsrechts auf umfassende Kenntnisse verweisen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit beratend auch anderen Behörden zur Verfügung stellt und vermittelt.
Thomas Zahner
Thomas Zahner
Thomas Zahner
Herr Zahner war nach abgeschlossener Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten als Sachbearbeiter für allgemeines Ordnungsrecht in einer Kommune im Land Brandenburg tätig. Im anschließenden Jura-Studium erfolgte die Spezialisierung auf den Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit der Schwerpunktsetzung auf das Vergaberecht. Seit dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens ist Herr Zahner in der Sachbearbeitung des Vergaberechts tätig. Herr Zahner verbindet und vermittelt so die breit gefächerten rechtswissenschaftlichen Grundlagen mit der praktischen Tätigkeit der hoheitlichen Verwaltung und der Fiskalverwaltung.

Inhaltliche Ansprechpartnerin

Kontakt

Frau Christine Lahde
Berliner Allee 125
13088 Berlin

Tel: 030 29 33 50 18
Fax: 030 29 33 50 39
E-Mail: lahde@kbw.de