Grundlagen des Verwaltungshandelns nach VwVfG für Quereinsteiger:innen
Ziel des Kompaktkurses ist es, Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die keine Verwaltungserfahrung haben, aber als Fachleute in den verschiedensten Bereichen tätig sind (z. B. Amtsärzte und -ärztinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Techniker:innen) die Grundlagen des Verwaltungshandelns nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die Verknüpfung zu verschiedenen spezifischen Rechtsgebieten zu vermitteln. Damit werden die jeweiligen fachspezifischen Kenntnisse um verwaltungsrechtliches Grundwissen ergänzt und die Teilnehmenden zu rechtssicherem Verwaltungshandeln befähigt. Fallbezogene Übungen ergänzen die Wissensvermittlung.
Der achttägige Kompaktkurs kann nur zusammenhängend mit den 3 Modulen gebucht werden.
Er endet mit einer obligatorischen 2,5 stündigen Klausur am letzten Tag. Es ist empfehlenswert, sich bis 4 Wochen vor Seminarbeginn anzumelden, damit länderspezifische Regelungen berücksichtigt werden können.
Schwerpunkte des Kompaktkurses
- Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und seine Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten, die in der öffentlichen Verwaltung Bedeutung haben (z. B. Staats- und Europarecht, Kommunalrecht, Zivilrecht), Aufgaben und Aufbau von Behörden, Verwaltungsgrundsätze, Rechtssystematik, Zustandekommen von Gesetzen, Satzungen
- Besonderes Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, Baurecht, Ordnungsrecht
- Rechtmäßiger Erlass von Verwaltungsakten, Abgrenzung zur Allgemeinverfügung, Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten, Widerspruchsverfahren, Kostenentscheidungen, schlichtes Verwaltungshandeln
- Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (gebundene und Ermessensentscheidungen)
- Anordnung und Aussetzung der sofortigen Vollziehung
- Grundlagen der Bescheidtechnik, z. B. Aufbau und Inhalte von Bescheiden, Anforderungen an Bescheide
- Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung
- Verwaltungsgerichtsweg
Beschäftigte von Behörden, die fachspezifische Ausbildungen absolviert haben und Grundlagenwissen im Verwaltungsrecht zur Ausübung ihrer fachlichen Aufgaben in einer Behörde erwerben wollen. Verwaltungsrechtliche Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht erforderlich.


Inhaltliche Ansprechpartnerin
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Frau Christine Lahde
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