Fachseminar
Themenbereich: Ordnungsrecht
Waffenrecht kompakt - Die Erlaubnis für Waffen- und Munitionssammler
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Allgemeine waffenrechtliche Voraussetzungen für Waffen- und Munitionssammler (Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde)
- Das Sammelthema
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige
- Besonderheiten der Aufbewahrung
- Beenden einer Waffen- oder Munitionssammlung; Vererben
Das Sammeln von Schusswaffen oder Munition setzt voraus, dass eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung aufgebaut werden soll. Ob Antragsteller die maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn einer Sammlung und ihre Entwicklung erfüllen, ist für Mitarbeiter der Waffenbehörden oft nur schwer zu beurteilen. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen befähigt werden, die zu diesem Thema einschlägigen Sachverhalte beurteilen und insbesondere über das unterbreitete Thema entscheiden zu können.
Mitarbeiter der Waffenbehörden und waffenrechtlich Interessierte
Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.
E-Mail: info@kbw.de
Telefon: 030 - 29 33 50 0
Ergänzende Weiterbildungen
Das Waffenrecht in der behördlichen Praxis - eine systematische Einführung - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen
Systematische Einführung in das Jagdrecht
Waffenrecht - Vertiefung - unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsänderungen
Nationales Waffenregister (NWR) von A - Z
Errichtung und Betrieb von Schießstätten nach § 27 WaffG
Termine
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.