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Themenbereich: Personalwesen
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Topaktuell! Der Tarifvertrag über Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (TV-Covid) während der Corona-Krise bis 31.12.2021
Schwerpunkte
- Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III
- sieben Tage im Voraus angekündigt
- Beteiligung der Personalvertretung
- Höhe des Kurzarbeitergelds für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt? Verlautbarung der Bundesagentur für Arbeit
- Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch kommunale Arbeitgeber
- Ausschluss betriebsbedingter Kündigunge
- Praxisprobleme: Kurzarbeit und Arbeitsrech - Homeoffice, Überstunden und Urlaub
Im Rahmen der TVöD Tarifrunde 2020 wurde beschlossen, den Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV COVID) bis 31.12.2021 zu verlängern. Die VKA hat am 16.12.2020 mitgeteilt, dass die Gewerkschaften ihr Einverständnis zum entsprechenden Änderungstarifvertrag erteilt haben. Die derzeitig grassierende Corona-Pandemie führt dazu, dass auch Teile des öffentlichen kommunalen Dienstes zum Mittel der Kurzarbeit greifen müssen, um größeren Schaden abzuwenden bzw. um nach Beendigung der Pandemie neu starten zu können. Ziel des Online-Seminars ist es, die Neuregelungen zur Kurzarbeit vorzustellen und Praxisprobleme der Anwendung des TV COVID zu diskutieren. Das Online-Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Dienstkräfte aus dem Personalservice und mit Personalangelegenheiten befasste Mitarbeiter anderer Bereiche, Personalratsmitglieder, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, die sich aktuelles Fachwissen zum TVöD aneignen wollen.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
Termine
29.01.2021 (Fr)
10:00 bis 11:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.