Fachseminar
Code SOB024

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach den Kapiteln 3 und 4 SGB XII unter Berücksichtigung der Neuregelungen ab 1.1.2023

Schwerpunkte

  • Abgrenzung der den Lebensunterhalt sichernden Leistungen zwischen SGB II und XII
  • Feststellung der Erwerbsminderung nach § 45 SGB XII
  • Grundsätze der Sozialhilfe und ihr Einfluss auf die Kapitel 3 und 4 SGB XII
  • Darlehen zur Lösung des Erstrentenproblems nach § 37a SGB XII
  • Bedarfsermittlung nach den Kapiteln 3 und 4 SGB XII:
    • Kosten der Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des neuen § 42a SGB XII
    • Mehrbedarfe
    • einmalige Bedarfe
  • Vorläufige Bewilligung von Leistungen im 4. Kapitel SGB XII nach § 44a SGB XII
  • Frage des Auslandaufenthalts nach dem neuen § 41a SGB XII
  • Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens:
    • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
    • Einkommensbereinigung
    • geschütztes Vermögen
    • Einsatzmodalitäten
    • Anrechnung einmaliger Einnahmen und privilegiertes Einkommen
  • Einsatz des Einkommens und Vermögens anderer Personen (Einsatzgemeinschaften):
    • Ehegatt:innen
    • Eltern
    • Lebenspartner:innen
    • Partner:innen in eheähnlichen Gemeinschaften
  • Ausschluss und Einschränkung von Leistungen
  • Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Bedarfs-/Lebenssituationen

Ziel des Seminars ist es, die Leistungsvoraussetzungen und den Leistungsumfang der beiden Kapitel des SGB XII darzustellen, eventuell vorhandene Problemstellungen aus dem Teilnehmendenkreis aufzuarbeiten sowie die einschlägige Rechtsprechung vorzustellen und zu erläutern. Die Grundsicherung für alte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen dient, neben der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Sicherung der soziokulturellen Bedürfnisse. Formaljuristisch vertretbare und praxistaugliche Lösungshinweise werden angeboten.

Beschäftigte von örtlichen Trägern der Sozialhilfe und von Jobcentern, von Rechnungsprüfungsämtern und von Rechnungshöfen; sonstige Interessierte

SGB II, SGB XII

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