Spezialseminar
Code JUE086

Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII unter Berücksichtigung des BTHG sowie KJSG

Schwerpunkte

  • Grundsätzliches zur Eingliederungshilfe
  • Jugendhilfe- und sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe (im Vergleich):
    • Anspruchsinhaber:innen/Leistungsberechtigte
    • Anforderungen an die Antragsstellung
    • materielle Voraussetzungen
    • Umfang der Leistung/Leistungskatalog
    • Hilfeplanung/Gesamtplanung
    • Zuständigkeiten/Zuständigkeitsklärung
    • Kostenerstattung
  • Prüfung im Rahmen des § 10 SGB VIII:
    • Vorrang-Nachrang-Verhältnis Vorläufige Sozialleistungen: Regelungen im SGB VIII, SGB I und SGB IX
    • BTHG-Struktur und wesentliche Änderungsschritte (Überblick)
    • BTHG im Verhältnis zum SGB VIII: Was ändert sich im Jugendhilferecht ab 2018 bzw. 2020?
  • SGB IX Teil 1:
    • Verfahrensrecht: Reha-Trägerschaft
    • Leistungsgruppen, §§ 14 und 15 („Zuständigkeitsklärung“/Leistungsverantwortung), Verfahren (Antrag, (beteiligte) Reha-Träger, Prüfung der Zuständigkeit etc., Fristen und Folgen der Fristverstreichung
    • Bedarfsermittlung, Gutachten-Beauftragung
    • Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplanung
    • Teilhabeplankonferenz
    • Kostenerstattung (§ 16 i. V. m. Vorschriften nach dem SGB X)

Ziel des Seminars ist die Befähigung der Fachkräfte der Jugendhilfe, selbstständig in dem Aufgabenbereich tätig zu werden und begründete Entscheidungen zu treffen. Seit dem 01.01.2018 stehen viele Jugendämter wie alle anderen Reha-Träger noch mehr vor der Herausforderung, die bei ihnen eingehenden Eingliederungshilfeanträge zügig, effektiv und gesetzeskonform zu bearbeiten. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat mit seinem gewichtigen Teil in Kraft: Die allgemeinen Vorschriften des SGB IX (u. a. verfahrensrechtliche Neuerungen), die nunmehr auch für die Jugendhilfeträger zwingend werden, bereiten Schwierigkeiten in der Aktenbearbeitung sowohl für die Sozialen Dienste als auch für die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dazu kommen noch Abgrenzungsprobleme im Bereich der sachlichen (aber auch örtlichen) Zuständigkeit und der damit zusammenhängenden Kostenerstattung. Zudem sind auch die weiteren Neuerungen ab dem 01.01.2020 im Teil 2 des SGB IX im Bereich der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe zu beachten. In diesem zweitägigen Seminar werden die komplexen Regeln in Bezug auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII praxisnah behandelt.

Beschäftigte des Sozialen Dienstes und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Leitungskräfte der Jugendämter

SGB VIII und IX (n. F. ab 2020)

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Termine

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24.06.2024
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25.06.2024
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23.09.2024
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24.09.2024
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08.11.2024
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11.11.2024
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12.11.2024
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23.01.2025
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27.01.2025
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10.03.2025
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