Themenbereich: BTHG/SGB IX
Gelingende Kommunikation aller Beteiligten (Modul 7 des Kompaktkurses EGK100) Neu
Schwerpunkte
- Der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt des Wirkens aller Beteiligten - „der Chef im Ring“
- Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
- Wie können Wünsche und Bedürfnisse der Leistungsberechtigten sachkundig und personenzentriert ermittelt werden?
- Kommunikative Grundregeln des Zusammenwirkens der Reha-Träger, der Leistungserbringer
Insbesondere der Umgang mit Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sowohl für die Fachkräfte der Leistungsträger als auch der Leistungserbringer kommt es darauf an, die Wünsche, Vorstellungen und Ziele dieser Klientel zu ermitteln und entsprechend zu berücksichtigen. Nur so ist eine individuelle Hilfeplanung gemeinsam mit den Leistungsberechtigten möglich. Im Modul 7 werden darüber hinaus auch Wege aufgezeigt, wie die Kommunikation aller Beteiligten untereinander erfolgen kann, um dieses Ziel zu erreichen. Das Modul 7 ist weitestgehend identisch mit dem Seminar Code: SOA039Z
. Interessenten, die nur diese Thematik besuchen möchten, wird empfohlen sich bitte dort anzumelden.
(Neue) Mitarbeiter der Träger der Eingliederungshilfe, Mitarbeiter von Leistungserbringern, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer nach dem BTG von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.
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Termine
10.06.2020 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
12.06.2020 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
Achtung Termine nicht zusammenhängend !
18.01.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
19.01.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.