Modul eines Kompaktkurses
Themenbereich: Verwaltungsrecht
Kernkompetenzen Rechtssicher handeln in der öffentlichen Verwaltung (Modul 6): Polizei- und Ordnungsrecht
Schwerpunkte
-
Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts (POR):
- Wichtige geschichtliche Entwicklungsschritte
- Gesetzgebungskompetenz im POR
- Allgemeines und Besonderes POR
- Verwaltungskompetenz im POR
- Mittel der Gefahrenabwehr
- Entschädigungsleistungen
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Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen:
- Zuständigkeit der Ordnungsbehörden
- Ermächtigungen zum Erlass von Ordnungsverfügungen
- Adressaten von Ordnungsverfügungen
- Mittel von Ordnungsverfügungen
- Pflichtgemäße Ermessensentscheidung
Eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ist die Gefahrenabwehr, die nicht nur von Polizei- und Ordnungsbehörden, sondern auch von sehr vielen Fachbehörden wahrgenommen wird. Das Modul 6 vermittelt dafür solide Kenntnisse des Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts. Durch die Übertragung der Lehren des Allgemeinen Verwaltungsrechts auf ein zentrales Gebiet des Besonderen Verwaltungsrechts festigt sich zugleich das im Modul 4 Gelernte. Den Schwerpunkt bildet dabei das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Der Kurs ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Der Kompaktkurs besteht aus 7 Modulen zu je 4 UE. Die Module können auch einzeln gebucht werden.
Neu-, Wieder- und Quereinsteiger/innen in die öffentliche Verwaltung ohne juristische Vorbildung, die bedarfsgerechte Grundkenntnisse und handlungsorientierte Schlüsselqualifikationen für eine rechtlich sichere Verwaltungstätigkeit erlangen wollen.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
25.11.2022 (Fr)
09:00 bis 12:15 Uhr
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.