Spezialseminar
Themenbereich: Datenschutz
Risiken beim IT-Einsatz am Arbeitsplatz in der behördlichen und betrieblichen Praxis - Anleitung zur Sensibilisierung und Datenschutzbelehrung der Beschäftigten
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Basis für die Datenschutzbelehrung der Beschäftigten - eine verständliche und praktisch anwendbare Anleitung
- Datengeheimnis
- Vorsicht bei Lizenzverstößen - Hinweise zur Beachtung von Lizenzbestimmungen
- IT-Dienstleistungen bei Outsourcing - strategische Planung und Überwachung
- Technik muss ausgesondert oder repariert werden - zum Umgang mit Datenträgern und Geräten im Service- und Garantiefall
- Private E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz, Probleme und Konsequenzen
- Ergänzungen zum Arbeitsvertrag
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden für die Risiken der Daten- und Informationssicherheit beim IT-Einsatz am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. In kaum einer Behörde bzw. einem Betrieb sind die Beschäftigten regelmäßig, verständlich und umfassend sowie rechtssicher zur Datensicherheit und zum Datenschutz geschult, wenn gleich in zunehmendem Maße IT-Dienstleistungen an Dritte vergeben werden (Outsourcing). Im Seminar werden den Teilnehmenden anhand typischer Fälle aus der Praxis unmittelbar anwendbare Handlungsanleitungen an die Hand gegeben.
Datenschutzbeauftragte; Beschäftigte, die für die Fragen der Daten- und Informationssicherheit verantwortlich sind; verantwortliche Beschäftigte kleiner Kommunen und Verwaltungen bzw. von Betrieben
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
05.10.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
13.06.2023 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.