Fachseminar
Themenbereich: Betreuungsrecht
Das neue Ehegattennotvertretungsrecht auf den Punkt gebracht - eine praxisorientierte Einführung für Ärzte und Pflegepersonal
Schwerpunkte
- Erläuterung des § 1358 BGB neu
- Darstellung der Schwierigkeiten
- Praxishinweise im direkten Umgang
Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Neuregelungen des seit dem 1.1.2023 geltenden Ehegattennotvertretungsrechts darzustellen und die Fallstricke aufzuzeigen. Mit der Betreuungsrechtsreform gilt nunmehr der neue § 1358 BGB. Danach haben Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Bereichen das Recht, den jeweils anderen zu vertreten. Absatz 4 normiert Pflichten direkt an den Arzt, die er einzuhalten hat. Aus Sicht des Referenten werden Schwierigkeiten auf Ärzte zukommen. Ziel des Seminars ist es, hierauf adäquat zu reagieren. Auch Pflegepersonal und ambulante Pflegedienste werden mit diesen Fragen konfrontiert werden, so dass auch hier Kenntnisse dringend erforderlich sind. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V und Kommunales Bildungswerk e.V.
Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiter im Sozialdienst, sonstige Interessenten, z.B. rechtliche Betreuer
keine

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.