Spezialseminar
Themenbereich: Betreuungsrecht
Der Betreute als Elternteil - Betreuertätigkeit an der Schnittstelle zwischen Betreuung und elterlicher Sorge
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Grundlagen des materiellen Kindschaftsrechts
- Rechtliche Grundlagen der Jugendhilfe
- Das Verfahren in Kindschaftssachen und Unterhaltsachen nach dem FamFG
- Die Reichweite der Aufgabenkreise der Betreuer
- Problembereiche in der Abgrenzung zwischen Betreuung und elterlicher Sorge
- Praktische Beispiele effektiven Betreuerhandelns zugunsten von Kindern des Betreuten
Ziel des Seminars ist es, Betreuern Möglichkeiten und Grenzen eines Eingreifens zugunsten von Kindern des Betreuten aufzuzeigen. Denn nicht selten finden sich die Betreuer eines unter Betreuung stehenden Elternteils in der Situation, dass ihnen die Notwendigkeit von Maßnahmen im Interesse der Kinder des Betreuten deutlich werden. Sei es, dass sie selbst Wahrnehmungen machen, die eine Handlungsnotwendigkeit begründen oder, dass von außen an sie bestimmte Handlungserwartungen herangetragen werden. Im Seminar sollen neben einer Vermittlung der rechtlichen Grundlagen von Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Grundzügen des materiellen Rechts in Kindschafts- und Unterhaltssachen sowie des entsprechenden Verfahrensrechts, die Stellung der Betreuer im Verhältnis zu Trägern der Jugendhilfe und im familiengerichtlichen Verfahren einer praktisch verwertbaren Klärung unterzogen werden.
Berufsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, Mitarbeiter von Jugendbehörden
BGB, FamFG, UVG, SGB VIII

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E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
Inhouse-Schulung
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.