Fachseminar
Code SOC121N
Themenbereich: BTHG/SGB IX

BTHG - Grundsicherung in "besonderen Wohnformen" und Wohngemeinschaften

Schwerpunkte

  • Trennung der EGH-Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen
  • Definition: Leistungsberechtigter Personenkreis (§ 99 SGB IX)
  • Definition: besondere Wohnform (bWF) (§ 43a SGB XI i. V. m. § 71 IX SGB XI/§ 42a SGB XII)
  • Abgrenzung:
    • Notwendiger Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen (§ 27a Abs. 4, 27b und c SGB XII, 5. und 7.-9. Kap. SGB XII)
    • „Leistungen über Tag und Nacht“ (§ 27c, § 134 SGB IX)
    • Sonderregelungen in bestimmten Bildungsmaßnahmen (§ 134 SGB XII)
  • „Kleine Haushaltshilfe“ (§ 27 Abs. 3 SGB XII i. V. m. § 78 SGB IX), Verhältnis zu SGB XI und SGB V
  • Regelbedarfsstufe 2 (Anlage zu § 28 SGB XII/RBEG)
  • Mehrbedarfe (§§ 42, 42b SGB XII), gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in WfbM, bei anderen Leistungsanbietern oder in tagesstrukturierenden Maßnahmen (§ 42b SGB XII), Hilfen zur Schulbildung (§ 30 SGB XII, 112 SGB IX)
  • Vermutung der Bedarfsdeckung (§ 39 SGB XII, § 99 SGB IX i. V. m. § 53 Abs. 1 SGB XII i. d. F. am 31.12.2019)
  • Kosten der Unterkunft und Heizung in bWf, Bedarfsermittlung der Aufwendungen (§ 42a SGB XI)
  • Angemessenheits- und Zumutbarkeitsprüfung, z. B. 2-Bett-Zimmer nach der Besonderheit des Einzelfalls (§ 104 SGB IX)
  • 25 % oberhalb der Angemessenheitsgrenze: Nachweispflicht, WBVG-Vertrag, Ermessen (§ 35 Abs. 2 SGB XII, § 42 SGB XII, § 42a, § 113 Abs. 5 SGB IX)
  • Sonderregelungen bei parallelem Leistungsbezug von EGH und HzP (§ 98 SGB IX, § 118 SGB XII)
  • Übergangsregelung für Kosten der Unterkunft (§ 139 SGB XII)
  • Sonderfälle: Leistungen für Wohnraum (§ 77 f. SGB IX)
  • Barbetrag, existenzsichernde Leistungen: Beteiligung am Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren (§ 19 SGB IX, § 116 f. SGB IX)

Zum 01.01.2020 ist der weitreichendste Reformschritt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Die Aufgaben des neuen Eingliederungshilfeträgers konzentrieren sich nun ausschließlich auf personenzentrierte Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen in „besonderen Wohnformen (bWf)“ können zudem existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (Kapitel 3 und 4) erhalten. Dabei sind weitere Besonderheiten und Vorgaben aus dem SGB IX, SGB XI, Starke-Familien-Gesetz oder dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) ab 2020 zu beachten. Hinzu treten WBVG-Regelungen, die es hinsichtlich der Wohn- und Betreuungsverträge zu berücksichtigen gilt. Auf das Seminar Code: SOC124 wird aufmerksam gemacht.

Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsämtern, gesetzliche Betreuer:innen, Beschäftigte in Diensten der Eingliederungshilfe oder bei Behindertenverbänden, Berater:innen, sonstige Interessierte

BTHG

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Termine

CODE 1120SOC121N
20.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
21.11.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
485,00 €
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