Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Arbeitszeiten: Umkleide-, Weggleiten und Rufbereitschaft. Wie ist der neueste Stand?
Schwerpunkte
- Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EuGG, BAG und der LAG´s zu Fragen rund um die Arbeitszeit
- Unterscheidung vergütungs- und arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit
- Behandlung von Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Reisezeit in der Praxis
Was ist der Unterschied zwischen vergütungsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Arbeitszeit? Und welche Zeiten sind vom Arbeitgeber zu dokumentieren? Zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema Arbeitszeit hat sich die Rechtsprechung in jüngerer Vergangenheit mehrfach geäußert. So hat der Arbeitgeber etwa nach der sog. CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 (C 55/18) die Arbeitszeit der Beschäftigten zu messen und aufzuzeichnen. Diese Entscheidung hat nach Ansicht des LAG Niedersachsen indes keinerlei Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenprozess (Urteil v. 6.5.2021 - 5 Sa 1292/20). Das Seminar soll Licht ins Dunkle der Rechtsprechung zu Fragen der Arbeitszeiten geben und einen anschaulichen und praxisnahen Überblick über die Thematik vermitteln. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.
Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen und Personalabteilungen; Führungskräfte; Personalsachbearbeiter; Mitglieder von Interessenvertretungen; Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.