Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht rechtens
Kommunen dürfen Investoren nicht mit Gewerbesteuergeschenken anlocken.
Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Danach ist die Gewerbesteuerpflicht verfassungsgemäß. Städte und Gemeinden können den Hebesatz folglich nicht eigenmächtig auf null zurückfahren und sich für Unternehmen damit zum Steuerparadies machen. (Az.: 2 BvR 2185/04 und 2189/04).
Aus Sicht der Karlsruher Richter verletzt der seit 2004 geltende gesetzliche Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht die Finanzautonomie der Kommunen. Ihnen bleibe genügend Gestaltungsspielraum. „Die Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich“, urteilten sie. Damit blieben die Beschwerden von zwei Gemeinden in Brandenburg erfolglos.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach von einer „klugen Entscheidung“. Steuerwettbewerb dürfe nicht zerstörerisch sein.
Klage wegen Gewerbesteuer Geklagt hatten vor dem Bundesverfassungsgericht zwei Kommunen in Brandenburg, darunter Beiersdorf-Freudenberg, eine Gemeinde mit damals 640 Einwohnern in einer strukturschwachen Gegend nordöstlich von Berlin. Sie hatte 2003 auf die Gewerbesteuer verzichtet, um Investoren anzulocken. Daraufhin siedelten sich mehr als 30 Betriebe an, bis zum Februar 2009 verdreifachte sich die Anzahl der Firmen. Die Einnahmen aus Nutzungsentgelten und Sonderumlagen schnellten nach oben: Waren es 2003 noch 16 200 Euro, lag die Summe im Jahr darauf bei 150 000 Euro. Quelle: mainpost.de. Bitte beachten Sie wie immer unsere Hinweise zu Informationen Dritter, zu Urheberrechten und zu haftungsrechtlichen Fragen.
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