Am 17. und 18. Juni findet die diesjährige Personaltagung statt, Nachfolgend finden Sie das aktuelle Tagungskonzept.
Personaltage Berlin 2010
17. und 18. Juni 2010
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst
mit einem parallelen Fachforum für Fortbildungsbeauftragte „Aus- und Fortbildung / Bildungscontrolling“
Arbeitstagung für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fortbildungsbeauftragte, Personalentwickler/innen, Personalräte und Politiker/innen
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Komplexität der neuen Tarifvertragswerke und die vielfältigen und zahlreichen beinahe undurchschaubaren Durchführungshinweise des Bundes, der TdL und der VkA stellen sich in der täglichen Praxis immer wieder neue Fragen. Eine rechtsfehlerfreie Beantwortung vermeidet Konflikte mit Beschäftigten und Personalvertretung. Unsere diesjährige Tagung greift die aktuellen Entwicklungen des Tarif- und Arbeitsrechts sowie die vielfältigen Fragestellungen der Praxis auf. Ausführlich wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den unterschiedlichen tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Normen dargestellt. Spannend werden dabei auch die für den öffentlichen Dienst zu erwartenden Folgen aus der Rechtsprechung der EuGH zum Lebensalter bei Kündigungsfristen, betriebsbedingten Kündigungen, Unkündbarkeit und Jahresurlaub sein. Hier werden die Tarifvertragsparteien völlig neu umdenken müssen. Auch die weiteren Beiträge greifen unmittelbar praxisrelevante Themen auf. Das uneinheitlich gestaltete Nebentätigkeitsrecht, die quasi mitbestimmungsfreie Stufenzuordnung bei den Entgeltgruppen, aber auch neue Erkenntnisse zur Stellenbewertung sollen die Teilnehmer/innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen.
Aufgrund vieler Wünsche wird die Tagung 2010 erstmals bereits am Nachmittag des ersten Tages in zwei parallelen Praxisforen fortgesetzt. Die Teilnehmer/innen können sich zwischen dem Praxisforum „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst“ und dem Praxisforum „Aus- und Fortbildung / Bildungscontrolling“ entscheiden, das sich speziell an die Aus- und Fortbildungsbeauftragen wendet.
Das Team des Kommunalen Bildungswerkes e.V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer
Donnerstag, 17. Juni 2010
10.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung
Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer KBW e. V.
10.15 Uhr Dr. Roland Gastell
Aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Tarifrecht
12.00 Uhr Mittagsbuffet
Ab 13 Uhr zwei parallele Fachforen
Fachforum Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst
13.00 Uhr Karin Spelge
Aktuelle Streitfragen des neuen Tarifrechts im Spiegel der Rechtsprechung des BAG
14.15 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Fortsetzung des Vortrages
15.30 Uhr Diskussion
Fachforum Aus- und Fortbildung / Bildungscontrolling
13.00 Uhr Sven Hinrichs
Qualifizierungskonzept und Qualifizierungsgespräche - Handlungshilfe zur praktischen Ausgestaltung des § 5 TVöD/TV-L
14.15 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Fortsetzung des Vortrages
15.30 Uhr Diskussion
Für Interessenten
16.00 Uhr Beginn des Rahmenprogramms
20.00 Uhr Abendveranstaltung für Interessenten - Lokaltermin in einer Berliner Restauration
Freitag, 18 Juni 2010
Fachforum Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst
09.00 Uhr Peter Plottner
Abweichende Stufenzuordnung nach §§ 16, 17 TVöD/TV-L - praxisrelevante Fragen aus der Sicht der Personalverwaltung und der Personalvertretung
10.00 Uhr Matthias Schütte
Das Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes, ewiges Spannungsfeld zwischen Dienstpflichten und Individualinteressen.
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Doris Bäumer
Neues Tarifrecht - Stellenbewertung - Finanzkrise: Was geht noch? Was muss bleiben?
Diskussion
Fachforum Aus- und Fortbildung / Bildungscontrolling
09.00 Uhr Petra Wallner-Rübeling
Aus der Praxis für die Praxis: Planung, Durchführung und Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen - Chancen, Risiken und Nebenwirkungen
10.00 Uhr Malte Dahlhoff
Wissensmanagement in der Verwaltung - damit das Wissen nicht in Rente geht
11.00 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr Andrea Schonegger
Lernen lernen - ein neues Modell zur Optimierung des Lernverhaltens im Praxistest
Diskussion
Gegen 13.00 Uhr Ende der Tagung - anschließend Abschluss-Buffet
Zum Inhalt der Vorträge
Dr. Roland Gastell
Aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Tarifrecht
Zwei Tarifverhandlungen prägen das Jahr 2010: Mit ver.di, GEW, GdP und dbb tarifunion für den öffentlichen Dienst und mit dem Marburger Bund für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Doch nicht nur die Tarifabschlüsse als solche sind insoweit von Interesse, sondern vor allem auch die Geltung mehrerer Tarifvertragswerke bei einem Arbeitgeber. Eine Entscheidung des 4. Senats des BAG aus dem Januar 2010 zur Tarifeinheit wird hier voraussichtlich massive Auswirkungen auf die deutsche Tarifwelt haben. Davon ist insbesondere der öffentliche Dienst betroffen. Von großem Interesse ist zudem die jüngste Rechtsprechung des BAG zu der Frage, wann eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT zur Geltung des TVöD bzw. TV-L führt. Hieraus lassen sich wichtige Schlüsse für die Formulierung solcher Klauseln in der Zukunft ziehen. Schließlich wird der Referent in seinem Vortrag auf die weiteren aktuellen Probleme - und Streitpunkte - eingehen, die zum Zeitpunkt des Vortrags in der Personalpraxis von höchstem Interesse sind.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst
· Tarifabschluss für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
· Zersplitterung der Tariflandschaft - BAG zur Tarifeinheit
· Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT, TVöD und TV-L
· Aktuelle tarifrechtliche Fragen in der Personalpraxis.
Karin Spelge
Aktuelle Streitfragen des neuen Tarifrechts im Spiegel der Rechtsprechung des BAG
Zum Überleitungsrecht in das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes bestehen auch fast fünf Jahre nach Einführung des TVöD noch zahlreiche Zweifelsfragen. Nachdem bisher im Mittelpunkt der Rechtsprechung des BAG die Berechnung des Vergleichsentgelts stand, stehen nun vor allem zahlreiche Probleme der Stufenzuordnung und des Stufenaufstiegs im Entgeltsystem der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, insbesondere von Ärzten, zur Entscheidung an. Auch die Frage der Vereinbarkeit von Lebensaltersstufen im bisherigen Vergütungssystem des BAT mit dem Verbot der Altersdiskriminierung und der Folgen eines etwaigen Verstoßes gegen dieses Verbot sind noch zu klären. Der Vortrag gibt einen Überblick zu den aktuellen Entscheidungen des BAG zu diesen Streitfragen und einen Ausblick auf anstehende Entscheidungen.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Altersdiskriminierung durch Vergütung nach Lebensaltersstufen
· Berechnung des Vergleichsentgelts unter besonderer Beachtung von Gegenkonkurrenzklauseln
· Folgen der Überleitung in den TVöD auf den Ortszuschlag von Teilzeitbeschäftigten, auf die nach wie vor der BAT Anwendung findet
· Arbeitszeit (Rufbereitschaft, Zulagen, Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit, Arbeitszeit von Schulhausmeistern)
· Mitbestimmungsrechtliche Fragen (Stufenzuordnung)
· Berücksichtigung von Zeiten als AiP bei der Stufenzuordnung nach § 16 TV-Ärzte/TdL
· Strukturausgleich nur aus originären Vergütungsgruppen
· Folgen von Beförderungen auf die Vergütung
· Ortszuschlag der Stufe 2 nach BAT und Besitzstandszulage nach § 11 der Überleitungstarifverträge bei eingetragener Lebenspartnerschaft.
Peter Plottner
Abweichende Stufenzuordnung nach §§ 16, 17 TVöD/TV-L - praxisrelevante Fragen aus der Sicht der Personalverwaltung und der Personalvertretung
Strittig war lange Zeit, ob Personalräte im Rahmen der Einstellung auch über die Stufe zu einer Entgeltgruppe mitzubestimmen hätten. Durch die Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 27.8.2008 gehört die Stufenzuordnung zum Mitbestimmungstatbestand „Eingruppierung“ und damit auch die zwingende Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung. Mit Beschluss vom 13.10.2009 präzisierte und modifizierte das BVerwG jetzt jedoch seine Grundsatzentscheidung. Ermessensentscheidungen wie die Anerkennung förderlicher Zeiten oder vorher erworbener Stufen, Verkürzung/Verlängerung von Stufenlaufzeiten oder Vorweggewährungen werden dagegen erst über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze relevant. Dagegen ist der reguläre Stufenaufstieg nach Ablauf der Stufenlaufzeit mitbestimmungsfrei. Problematisch und brisant stellen sich jedoch Stufenlaufzeitveränderungen nach § 17 TVöD/TV-L dar, wenn abstrakt-generelle Regelungen mit der Personalvertretung nicht bestehen. In diesem Zusammenhang ergeben sich aus personalvertretungsrechtlicher Betrachtung unterschiedliche Fragestellungen, die im Rahmen des Vortrags erörtert werden sollen.
Schwerpunkte des Vortrages:
· „Einschlägige Berufserfahrung“ als subsumierbare Rechtsnorm?
· „Förderliche Zeiten“ im Spielball freier Kräfte?
· Vorweggewährung von Stufenbeträgen nur nach abschließenden Tatbestandsmerkmalen?
· Ermessensspielräume ohne Einschränkung nach § 315 BGB?
· Bindewirkungen durch die quasi normative Rechtsquelle „Gleichbehandlung“?
· Leistungsumfang arbeitsrechtlich bestimmbar?
· Bestimmung eines individuellen Leistungshorizonts nur individuell?
· „Andere Arbeitnehmer“ stets vergleichsrelevant?
· Gesetzesverstoß ohne Personalratsbeteiligung?
Mattias Schütte
Das Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes, ewiges Spannungsfeld zwischen Dienstpflichten und Individualinteressen.
In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise steigt der Wunsch vieler Beamter und Beschäftigter, eine entgeltliche Nebentätigkeit auszuüben. Hierbei kommt es nicht selten zu Rechtsverstößen, die von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung bei den Beschäftigten und bei Beamten zu Disziplinarverfahren führen können. Ähnliche Probleme können aber auch bei stark ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Der Vortrag soll in kompakter Form die unterschiedlichen Arten von Nebentätigkeiten und die wesentlichen Rechte und Pflichten der Bediensteten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf deren Wunsch nach einer Nebentätigkeit aufzeigen. Auch die Rechtsposition der Arbeitgeber und Dienstherren soll deutlich konturiert werden. Der Vortrag wird dabei auch auf Randthemen wie den Einsatz von Privatdetektiven eingehen.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts im öffentlichen Dienst
· Unterschiedliche Pflichten bei Beamten und Beschäftigten
· Veränderte Rechtslage für die Beschäftigten durch TV-L und TVöD
· Handhabung von Kollisionslagen (Dienstpflichten versus Nebentätigkeiten)
· Abführungspflichten bei Einnahmen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
· Nutzung von Personal und Einrichtungen des Dienstherren bzw. Arbeitgebers
· Arbeits- und disziplinarrechtliche Folgen bei unerlaubten, nicht angezeigten oder übertriebenen Nebentätigkeiten.
Doris Bäumer
Neues Tarifrecht - Stellenbewertung - Finanzkrise: Was geht noch? Was muss bleiben?
Die Tätigkeit in den Kommunen ist arbeitsintensiv und fordert nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Krise ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kreativität. Viele Beschäftigte fühlen sich jedoch unterbezahlt und nicht richtig eingruppiert. Motivation und das Gefühl von Wertschätzung bleiben häufig auf der Strecke. Das neue Tarifrecht hat große Erwartungen geweckt. Sind diese berechtigt? Gegenstand des Vortrages ist es zum einen, die aktuellen und rechtlichen Entwicklungen bei der Stellen- und Dienstpostenbewertung aufzuzeigen. Zum anderen wird anhand praktischer Erfahrungen der personalwirtschaftliche Gesamtzusammenhang dargestellt.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Was muss bei der Aufgabenverteilung beachtet werden?
· Welche Gestaltungsspielräume haben Vorgesetzte?
· Welche aktuellen Entwicklungen zeigen sich bei der Stellenbewertung?
· Welche Funktion hat die Arbeitsplatzbeschreibung?
· Wie gestaltet sich das Arbeitsplatzinterview?
· Welchen Einfluss hat die Eingruppierung auf die Motivation der Beschäftigten?
· Wie kann man trotzdem sparen?
Sven Hinrichs
Qualifizierungskonzept und Qualifizierungsgespräche - Handlungshilfe zur praktischen Ausgestaltung des § 5 TVöD/TV-L
Mit dem § 5 in den Tarifverträgen TVöD und TV-L wird ein Einstieg in die Personalentwicklung ermöglicht. Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. Wichtige Bestandteile des § 5 TVöD/TV-L sind das jährliche Qualifizierungsgespräch, die Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs der Beschäftigten und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen. Von der theoretischen Darstellung bis hin zur praktischen Umsetzung ist es aber ein weiter Weg. Häufig mangelt es am Dialog, in dem sowohl der Arbeitgeber (repräsentiert durch die Führungskraft) als auch die Beschäftigten Qualifizierungsbedarfe diskutieren müssen. Auch fehlende Vereinbarungen zu Anmeldemodalitäten, Teilnahmerechten und der Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen können dazu führen, dass gut gemeinte Qualifizierungskonzepte in Organisationen scheitern. Nicht zuletzt fehlt es häufig auch an Regelungen zum Datenschutz, zur Konfliktlösung und zum Nachteilsverbot für die Beschäftigten. Ein gutes Qualifizierungskonzept muss alle Parteien (Führungskräfte, Beschäftigte und Interessenvertreter) mit einbeziehen. Nur ein schrittweises Vorgehen in der Planungs- und Durchführungsphase ermöglicht den Beteiligten, ein erfolg versprechendes Fortbildungskonzept zu entwickeln. In diesem Vortrag sollen den Teilnehmer/innen anhand eines praktischen Beispiels Handlungshilfen zur Umsetzung des § 5 TVöD/TV-L vermittelt werden.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Konzeptentwicklung zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des § 5 TVöD/TV-L
· Qualifizierungsgespräche als Bestandteil des Qualifizierungskonzepts
· Welcher Regelungsbedarf entsteht im Rahmen eines Qualifizierungskonzepts?
· Wo existieren Hemmnisse bei der praktischen Umsetzung und wie kann man diese lösen?
· Welche Schulungs- und Informationsveranstaltungen sind im Vorfeld für die Beteiligten sinnvoll?
· Wie kann das Bildungscontrolling gestaltet werden?
· Was sind die Erfolgsfaktoren, um Qualifizierungskonzepte nachhaltig zu etablieren?
Petra Wallner-Rübeling
Aus der Praxis für die Praxis: Planung, Durchführung und Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen - Chancen, Risiken und Nebenwirkungen
Behördliche Qualifizierungsmaßnahmen müssen bedarfs- und praxisgerecht, zeitnah, nachhaltig sowie - in Anbetracht immer knapper werdender Kassen - auch so kostengünstig wie möglich sein. In diesem Kontext kommt der Qualifizierung geeigneter eigener Mitarbeiter/innen zu internen Referenten/Referentinnen und Multiplikatoren eine wichtige Rolle im Rahmen der Personalentwicklung zu. Zudem ist die standardmäßige, quantitative und qualitative Evaluation der Qualifizierungen zwar wichtig und notwendig für die Planung und Steuerung; sie allein reicht jedoch nicht aus. Wichtig ist hier vielmehr, in der Organisation eine „Evaluationskultur“ zu entwickeln, die den Mitarbeiter/innen Transparenz und Partizipation an den Auswertungen ermöglicht und somit auch für sie ein wichtiges Instrument darstellt, hinter dem sie stehen. In ihrem Vortrag stellt die Referentin ein praxistaugliches und -erprobtes Fortbildungskonzept vor.
Schwerpunkte des Vortrags:
· Passgenaue und praxisorientierte Qualifizierungen: zeitnah, kostengünstig und effektiv. (Wie) ist das möglich?
· Die eigenen personellen Ressourcen im Rahmen der Qualifizierungen nutzen und fördern - worauf ist in der Praxis zu achten?
· Evaluation und der Nutzen für alle Mitarbeiter/innen
· Fortbildung als Element der Personalentwicklung - Möglichkeiten und Grenzen.
Malte Dahlhoff
Wissensmanagement in der Verwaltung - damit das Wissen nicht in Rente geht
Die Mitarbeiter/innen und Führungskräfte in den Verwaltungen haben in den Jahren (und oft Jahrzehnten) ihrer beruflichen Tätigkeit eine Vielzahl von Informationen und Erfahrungen gesammelt. Kerninformationen über Entwicklungen, Vereinbarungen, Absprachen, Entstehung von Kompromissen etc. sind häufig nicht bzw. nicht vollständig dokumentiert. Gleichwohl sind diese Informationen für die zukünftige Aufgabenerledigung notwendige Grundlage, und ein fehlendes Wissen um diese Informationen schränkt die Aufgabenerledigung spürbar ein. Wie kann es also ermöglicht werden, dass insbesondere bei altersbedingt stark steigenden Austrittszahlen wesentliche Informationen nicht verloren gehen? Neben einer theoretischen Einführung legt der Vortrag seinen Schwerpunkt auf praxisnahe Möglichkeiten und Anstöße, um dieser Problematik zu begegnen. Den aktuellen Rahmenbedingungen aufgrund der Finanzkrise und den zukünftigen Herausforderungen der Nachwuchskräftegewinnung wird dabei Rechnung getragen.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Ansätze und Notwendigkeiten des Wissensmanagements für die Praxis
· Notwendiges Wissen identifizieren
· Wissen und Erfahrungen „aus den Köpfen holen“
· Prozesse, Maßnahmen und Instrumente, um Wissen zu verteilen und zu sichern.
Andrea Schonegger
Lernen lernen - ein neues Modell zur Optimierung des Lernverhaltens im Praxistest
Wieso erzielen leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nicht immer auch beste Bewertungen? Wieso fürchten sich gestandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Prüfungen? Was hindert Lernende an der effektiven Aufnahme eines Stoffes? Am Ausbildungszentrum für Verwaltung in Bordesholm wurde vor dem Hintergrund dieser Fragen das Projekt „Lernen lernen“ initiiert und durchgeführt, in dem Aus- und Fortzubildende durch Kenntnisse übers Lernen in Übungseinheiten und kurzen Experimenten Lernen lernen ausprobieren konnten. Inzwischen wird dieser Themenbereich sukzessive in die Lehrpläne integriert, Fortzubildenden angeboten und mit großem Interesse und beachtlichem Erfolg angenommen. Auf die Frage, in wieweit dieses Thema individuell für unterschiedlichste Personen- und Interessengruppen aufbereitet werden kann, geht die Referentin in ihrem Vortrag ein.
Schwerpunkte des Vortrages:
· Hirn, Stress und Lernen: ein kleiner Exkurs in die Tiefen unseres Hirns
· In Schleswig-Holstein werde Karteikarten knapp: ein kurzer Bericht aus der Praxis
· Alle Menschen wollen lernen … und haben keine Angst davor: Visionen und Möglichkeiten in Aus- und Fortbildung , Schule und Beruf, Studium und Freizeit.
Referentinnen und Referenten
Herr Dr. Roland Gastell ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er studierte Rechtswissenschaften in Passau und Kiel. Anschließend promovierte er in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Nachdem er viele Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer internationalen Großkanzlei zunächst in Berlin und dann in Düsseldorf geleitet hat, kehrte er 2007 in das inzwischen selbständige Berliner Büro dieser Großkanzlei zurück. Er berät zahlreiche Arbeitgeber im öffentlichen Tarif- und Personalvertretungsrecht und ist laufend für den KAV Berlin tätig. Das Handelsblatt führte ihn 2009 in der erstmals herausgegebenen Liste der „Top-Wirtschaftsanwälte in Deutschland“ auf.
Frau Karin Spelge studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1990 in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde als Richterin am Arbeitsgericht an mehreren Arbeitsgerichten verwendet. Von 1993 bis 1997 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 wurde sie zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg ernannt. Von 2000 bis 2008 war Frau Spelge Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Mit Wirkung vom 1. Juni 2008 hat der Bundespräsident Frau Spelge zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie ist Mitglied des 6. Senats, der für die Auslegung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zuständig ist.
Herr Peter Plottner ist Diplom-Betriebswirt und Diplom-Oeconom. Er studierte Betriebs- und Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg. Mit Lehrauftrag und als Rechtsbeistand konnte er sich mit vielschichtigen Fragen des Arbeits- und Beamtenrechts auseinandersetzen. Im Jahre 1994 wurde ihm eine Professur an der George-Washington-University übertragen und im Jahre 1998 der Grad eines Doctor of Philosophy (Ph.D). Herr Plottner unterrichtet in verschiedenen Akademien und Studieninstituten des öffentlichen Dienstes.
Herr Matthias Schütte ist seit September 2009 Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. Er studierte zunächst Verwaltungswirtschaft an der Fachhochschule des Bundes in Mannheim. Nach einigen Jahren der Berufstätigkeit als Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes folgte das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Hannover. Als Beamter des höheren nichttechnischen Dienstes war Herr Schütte zunächst in der Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Es schloss sich eine Zeit in der Bundesverwaltung als Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt der Bundeswehr sowie als Dozent für öffentliches Dienstrecht an der Fachhochschule des Bundes in Mannheim an. Im Anschluss an die Dienstzeit in der Bundesverwaltung leitete er die Personalabteilung der Universität Mannheim.
Frau Doris Bäumer hat 1982 die Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin absolviert. Sie ist seit ca. 18 Jahren im Organisations- und Personalbereich der kreisfreien Stadt Hamm tätig. Während der gesamten Zeit gehörte die Durchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen zur ihren Aufgaben. Sie ist seit vielen Jahren nebenamtliche Dozentin auf diesem Gebiet, führt Bewertungsgutachten durch und war in unterschiedlichen Bewertungskommissionen tätig. Als Leiterin des Personalamtes der Stadt Hamm mit ihren ca. 2400 Beschäftigten gehören derzeit zu den Aufgabenschwerpunkte die Personal- und Führungskräfteentwicklung, die Einführung neuer Personalinstrumente wie z.B. die Leistungsorientierte Bezahlung und die Einführung eines neuen einheitlichen Beurteilungssystems sowie die Umsetzung aller tariflichen und besoldungsrechtlichen Veränderungen. Transparente Bewertungsverfahren sind aus ihrer Sicht integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Personalmanagements.
Herr Sven Hinrichs ist Diplom-Kaufmann und arbeitet seit 2002 als Personal- und Organisationsberater bei der BTQ Niedersachsen GmbH in Oldenburg. Seine vorherigen Tätigkeiten als Führungskraft in den Bereichen Managementberatung und Personaldienstleistung sowie die daraus resultierenden praktischen Erfahrungen dienen als Grundlage für seine Arbeitsschwerpunkte im betrieblichen Personal- und Organisationsmanagement sowie in der Betreuung und Durchführung von Mitarbeiterbefragungen. Zur Zeit unterstützt und begleitet Herr Hinrichs zahlreiche Verwaltungen und Organisationen bei der Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Vergütung nach § 18 TVöD und der Qualifizierung nach § 5 TVöD/TV-L. Zudem berät Herr Hinrichs Interessenvertretungen, interessierte Beschäftigte, Führungskräfte und Gesamtorganisationen in allen Fragen des betrieblichen Personalwesens. Er bietet praxisorientierte Hilfestellungen in allen Projektphasen von der Analyse über die Umsetzung bis zur Nachbereitung an.
Frau Petra Wallner-Rübeling ist Diplom-Sozialpädagogin. Nach über 20 Jahren Tätigkeit im Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, arbeitete sie ab 2003 in einer Projektgruppe zur Umsetzung des SGB II und übernahm Anfang 2005 die Stabsstelle Personalentwicklung in der Rhein-Main Jobcenter GmbH. Dort baute sie eine eigene Personalentwicklung auf. Von 1997 bis 2003 war sie nebenamtliche Dozentin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, University of Applied Sciences und ist auch heute noch nebenberuflich als Trainerin und Referentin tätig. Sie hielt mehrere Vorträge und hat Fachartikel zu Jugendhilfethemen und dem SGB II veröffentlicht. Darüber hinaus führt sie auch innerhalb der Rhein-Main Jobcenter GmbH Qualifizierungsveranstaltungen als Trainerin durch.
Herr Malte Dahlhoff hat die Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt (FH) und ein nebenberufliches Studium zum Master of Public Adminstration absolviert. Bei der Stadtverwaltung Hamm leitet er den Bereich Aus- und Fortbildung und ist im operativen Personalmanagement für große Teile des Finanz- sowie des Ordnungsdezernats tätig. Er hat in diesen Bereichen verschiedene Projekte initiiert und begleitet, um z.B. durch Geschäftsprozessoptimierungen die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die der Nachwuchskräfte beständig zu erhöhen. Aufgrund seiner Erfolge ist er im ganzen Bundesgebiet als nebenamtlicher Dozent zu verschiedenen Themen u.a. des Personalmanagements sowie als Lehrbeauftragter an Studieninstituten und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW tätig. Ferner arbeitet Herr Dahlhoff auf Vorschlag kommunaler Spitzenverbände in verschiedenen Expertengremien mit, die sich mit aktuellen Fragestellungen zum Thema Personalentwicklung insbesondere von Nachwuchskräften auseinandersetzen.
Andrea Schonegger ist Diplom-Psychologin. Sie ist seit 20 Jahren am Ausbildungszentrum für Verwaltung in Schleswig-Holstein als Fachbereichsleiterin Sozialwissenschaften und Dozentin tätig. In ihrer praxis für coaching und job-support bietet sie Coachings, Beratungen und Mediationen an. Für KOMMA (das KOMpetenzzentrum für VerwaltungsMAnagement im Ausbildungszentrum für Verwaltung) und überregionale Auftraggeber veranstaltet sie ebenso lange als Referentin und Trainerin Seminare mit psychologischen Schwerpunkten.
Veranstaltungsort: Steinbeis-Zentrum, Gürtelstraße 29a/30, 10247 Berlin
Teilnahmegebühren: 295,00 Euro. Auf Wunsch kann auch ein einzelner Tag gebucht werden. Die Teilnahmegebühren belaufen sich in diesem Falle auf 175,00 Euro pro Tag.
Ein Anmeldeformular können Sie hier aus dem Internet laden
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