Spezialseminar
Code JUE100K

Problemfeld Krankenversicherung in der Praxis der SGB VIII-Bearbeitung und für Vormünder - Grundlagen

Schwerpunkte

  • Nachrang gegenüber anderen Ansprüchen
  • Pflichtversicherungen - insbes. bei (Halb-)waisenrenten (Neuregelungen seit 01.01.2017) und Pflichtversicherung bei Ausbildung (z. B. auch im 2. Bildungsweg)
  • Familienversicherung, insbes. für Pflegekinder
  • Freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V)
  • Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 (4) SGB V (OAV)
  • Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse
  • Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit
  • Grundsätze der Krankenversorgung gem. § 264 SGB V
  • Übernahme von Krankenbehandlungskosten für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (UMA), Möglichkeiten der regulären Versicherung für diesen Personenkreis
  • Umfang der Krankenhilfeleistungen gem. § 40 SGB VIII, Übernahme von Kosten, die die GKV ablehnt?
  • Zuzahlungen und Eigenanteile
  • Versichertenkarte
  • Auslandsbezug, Sachleistungsaushilfe
  • Leistungen für volljährige Unionsbürger:innen (§ 6 SGB VIII) - Beachtung des Freizügigkeitsrechts
  • Haushaltshilfe
  • Erstattungsansprüche
  • Betreuer-Haftung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden das notwenige Fachwissen zur Übernahme von Krankenhilfe bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach den §§ 32 - 35 SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII außerhalb des Elternhauses zu vermitteln, zu der der Jugendhilfeträger gem. § 40 Satz 1 SGB VIII verpflichtet ist. Da gemäß § 10 SGB VIII Jugendhilfe gegenüber anderen Sozialleistungen nachrangig zu gewähren ist, muss vor der Gewährung von Krankenhilfe stets geprüft werden, ob vorrangige Ansprüche gegen andere Leistungsträger, insbesondere gegenüber einer Krankenkasse, bestehen. Hierfür sind fundierte Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des SGB V erforderlich. Das SGB V räumt die Möglichkeit ein, statt Krankenhilfe zu leisten, Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung zu übernehmen. Im Seminar wird erläutert, welche Möglichkeiten der gesetzlichen Versicherung bestehen, insbesondere wer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Fristen eingehalten werden müssen. Konkrete Probleme der Abrechnung der Krankenhilfe gem. § 264 SGB V und Fragen der Pflegeversicherung werden in diesem Seminar nicht behandelt.

Beschäftigte aus Jugendämtern, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gezielt vervollkommnen möchten und Beschäftigte im Bereich der Amtsvormundschaft, die als Vormund:innen tätig sind. Das Seminar ist gleichermaßen auch für Vereinsvormund:innen, freiberufliche sowie ehrenamtliche Vormund:innen geeignet. Hilfreich ist es, mindestens seit einem Jahr in diesem Bereich tätig zu sein.

Arbeitsmittel: SGB V, SGB VIII, §§ 25, 26 und 76 SGB IV, §§ 102-113 SGB X, §§ 192-205 VVG, §§ 152 und 153 VAG

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Termine

CODE 0917JUE100K
17.09.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
18.09.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
410,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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