Fachseminar
Code PEA640
Themenbereich: Personalwesen

Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des:der Arbeitnehmer:in

Schwerpunkte

  • Die Stellung des Arbeitgebers im Lohnpfändungsverfahren
  • Vorläufiges Zahlungsverbot:
    • Rechtswirkungen
    • Handlungspflichten des Arbeitgebers
    • Zusammentreffen mit Pfändung und Abtretung
  • Pfändungsverfahren:
    • Antrag, Zuständigkeit, Rechtsschutzbedürfnis
    • Durchführung der Pfändung
    • Zugriffsbereich für die Pfändung
    • Rechtswirkungen der Pfändung
    • Rechtsstellung der Beteiligten
    • Auskunftspflicht des Drittschuldners/Arbeitgebers
    • Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer
    • Herausgabepflicht von Unterlagen
    • Verwertung
    • Kostenfragen
  • Lohnabtretung und Aufrechnung:
    • Zulässigkeit und Grenzen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung
    • Vorgehensweise bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Abtretung
    • Zusammentreffen der Abtretung mit Pfändung und Aufrechnung
    • die stille Abtretung
    • der Ausschluss der Abtretung aufgrund Vereinbarung
  • Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens: Zugriff auf absolut unpfändbare, bedingt pfändbare, relativ pfändbare Bezüge
  • Unterhaltspfändung
  • Die Besonderheiten der Lohnpfändung, Lohnabtretung und Aufrechnung in Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Hinterlegung beim Amtsgericht
  • Zusammenarbeit mit dem Vollstreckungsgericht

Der Zugriff auf Arbeitseinkommen im Wege der Zwangsvollstreckung spielt für den Gläubiger eine große Rolle. Die Erklärungspflicht und die Verpflichtung, die gepfändeten Beträge festzustellen und abzuführen, legen dem Arbeitgeber eine besondere Verantwortung auf, welche Schadenersatz- oder Regressansprüche auslösen kann. Pfändung, Abtretung und Aufrechnung bereiten in der Praxis oft Probleme. Das Ziel des Seminars besteht darin, das Verständnis und die Kenntnis für die einschlägigen Normen zu vertiefen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger:innen auf Forderungen aus Arbeitseinkommen werden aufgezeigt, wie auch die Möglichkeiten des:der Arbeitnehmer:in/Schuldner:in, sich gegen dieses Vorgehen zur Wehr zu setzen. Auf die Regelungen der Insolvenzordnung bei Pfändung, Abtretung und Aufrechnung wird ausführlich eingegangen.

Beschäftigte bei Behörden und Körperschaften, die die Besoldung der Beamt:innen, Vergütung der Angestellten und Entlohnung der Arbeiter:innen im Zusammenhang mit Pfändungen und Abtretungen bearbeiten

keine

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Allgemeines

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Termine

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01.10.2024
09:00 bis 16:00 Uhr
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04.06.2025
09:00 bis 16:00 Uhr
270,00 €
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