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Systematische Einführung in das Sprengstoffrecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen

Fachseminar

Das Sprengstoffrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert, zuletzt im Jahre 2009. Mit dem im Jahre 2005 beschlossenen Gesetz ist die Umsetzung der Richtlinie 93/15/EWG, die in Rechtsakten vorgesehen ist und für die das Verfahren des Artikels 251 des EG-Vertrages gilt, anknüpfend an den Beschluss 1999/486/EG des Rates (ABL. EU Nr. L284 S.1), in deutsches Recht abgeschlossen. Weiterhin wurde die Entscheidung über ein Begleitformular für das innergemeinschaftliche Verbringen von Explosivstoffen und die Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition in deutsches Recht umgesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit entscheidend erweitert wurde. Weiterhin wurden u. a. die Datenübermittlung an und von Meldebehörden eingebracht, um Veränderungen schneller bearbeiten zu können. Die von der Praxis erwartete Klärung des Informationsaustausches zwischen Polizei, Erziehungsregister und Bundesanwaltschaft ist dagegen nicht erfolgt. Jede Erlaubnisbehörde überprüft nach wie vor in eigener Zuständigkeit mit normalem Briefverkehr. Die Novelle des Jahres 2007 betraf eine Änderung der Kleinmengenregelung nach Anlage 6a der 2. VO zum Sprengstoffgesetz. Im Seminar wird eine systematische Einführung in das Sprengstoffrecht gegeben, die gesetzliche Neuregelung vorgestellt und den Teilnehmer/innen ein Forum des Erfahrungsaustausches geboten. Am zweiten Seminartag wird in einer praktischen Vorführung die Wirkung verschiedener Sprengmittel anschaulich demonstriert (für den zweiten Tag bitte festes Schuhwerk mitbringen). 

Schwerpunkte:

 

Zielgruppe: Dienstkräfte öffentlicher Verwaltungen, die mit dem Vollzug des Sprengstoffgesetzes betraut sind sowie Personen, die im gewerblichen und nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen; Bühnenmeister/innen, Bühnenpyrotechniker/innen, Marktaufseher/innen, Mitarbeiter/innen aus Unteren Jagdbehörden, aus Polizeidienststellen; weitere Interessenten, z. B. Mitarbeiter/innen aus Ordnungsämtern. Praxiserfahrungen auf dem vorgenannten Gebiet sind erwünscht, werden jedoch nicht zwingend vorausgesetzt. 

Benötigte Arbeitsmittel: Sprengstoffgesetz, Verordnungen zum SprengG, Sprengverwaltungsvorschrift, Sprengstofflagerrichtlinien 230, 410, festes Schuhwerk und wetterfeste Bekleidung für den Besuch des Sprengplatzes 


Termine

0321ORC061 Herr Udo Heinemann
Teilnahmegebühr: 260.00 EUR
21.03.2013 (Do)09:00 - 16:30Berlin
22.03.2013 (Fr)08:00 - 15:15Berlin
 

Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:04:46