| Themenbereich: Vollstreckung / Forderungsdurchsetzung | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
In der Praxis zeigt es sich immer wieder, dass eine Unsicherheit darüber besteht, in welchem Umfang gegen Firmen, Vereine und andere Personenmehrheiten überhaupt vollstreckt werden kann. So stellt sich zunächst immer die Frage, ob und wie hier eine Vollstreckung in bewegliche Gegenstände möglich ist. Weitere Probleme ergeben sich bei Firmen im Zusammenhang mit der Frage der Erbringung von Stammeinlagen, von Ausschüttungen und von Auseinandersetzungsansprüchen. Personenmehrheiten, wie Vereine, Erbengemeinschaften usw. werfen weitere Probleme auf. Verständnis für die Grundstrukturen und den Aufbau von Personenmehrheiten sind für eine effektive Vollstreckung unabdingbar. Dieses soll in dem Seminar geweckt werden. Das neue Gesetz zur Reform der Sachaufklärung zum 01.01.2013 ermöglicht es dem Gläubiger, vollstreckbare Zahlungsansprüche effektiver durchzusetzen. Die Änderungen werden behandelt und die Vorteile für den Gläubiger herausgearbeitet.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Bedienstete bei Vollstreckungsbehörden. Es sollten Grundkenntnisse zum Seminargegenstand vorhanden sein.
Benötigte Arbeitsmittel: BGB, ZPO, ZVG, AO, InsO, AnfG
| Herr Peter Rothfuss | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 23.08.2012 (Do) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 24.08.2012 (Fr) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
| Herr Peter Rothfuss | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 17.04.2013 (Mi) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 18.04.2013 (Do) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:05:52