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Bußgeld und Strafvorschriften im Kindergeldrecht - Strafbar gemacht wegen Kindergeld

Fachseminar

Bereits mit der Antragstellung auf Zahlung von Kindergeld beginnt für die Antragsteller die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Diesen Verpflichtungen kommen Antragsteller bzw. Kindergeldbezieher nicht immer nach. Dadurch wird Kindergeld - in einigen Fällen für einen langen Zeitraum - ohne Rechtsgrund (weiter)gezahlt. Die Familienkassen haben bei festgestellten Überzahlungen einerseits zu prüfen, ob die Kindergeldfestsetzung rückwirkend aufgehoben und das zu Unrecht gezahlte Kindergeld zurückgefordert werden kann. Gleichzeitig besteht für die Familienkassen die Prüfverpflichtung, ob ein Tatbestand gegeben ist, der mit einem Bußgeld oder mit einer Strafanzeige geahndet werden muss. Außerdem ergeben sich bei zu Unrecht gezahltem Kindergeld Auswirkungen auf das Gehalt bzw. die Bezüge der Berechtigten. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum richtigen Umgang mit den steuerrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften.  

Schwerpunkte:

 

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Familienkassen, die die Bußgeld- und Strafvorschriften im Zusammenhang mit der Verfolgung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes anwenden müssen. Von Vorteil ist der vorherige Besuch des Seminars PE/A235 zum Verfahrensrecht.  

Benötigte Arbeitsmittel: Abgabenordnung, EStG 


Termine

1009PEA245 Herr Reinhard Lüdecke
Teilnahmegebühr: 180.00 EUR
09.10.2012 (Di)10:00 - 16:30Berlin
 
0422PEA245 Herr Reinhard Lüdecke
Teilnahmegebühr: 180.00 EUR
22.04.2013 (Mo)10:00 - 16:30Berlin
 

Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:04:55