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Seit der Tarifrunde 2010 ist es bestätigt: das Leistungsentgelt bleibt und wird stufenweise erhöht. Zusätzlich ist für die Tarifrunde 2012 eine weitere Erhöhung geplant. Für den Krankenhausbereich bedeutet dies, dass das bisher ausgesetzte Leistungsentgelt in 2011 wieder aktiviert wurde. Das zwingt die Krankenhäuser, eine Dienstvereinbarung rechtskonform abzuschließen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragestellungen: Welche Inhalte sind in einer Dienstvereinbarung nach § 18 TVöD zwingend? Welcher Personenkreis ist betroffen? Welche Bezahlmodelle sind denkbar? Welche Arten und Systeme sind zulässig, um tarifliche Leistungsanreize und Gestaltungsspielräume zu nutzen? In diesem Seminar wird eine Handlungsempfehlung gegeben, die auf der Grundlage praxisorientierter Erfahrungen von den Teilnehmer/innen weiterentwickelt werden soll. Es wird insbesondere auf die sogenannten „critical job elements hingewiesen, deren Berücksichtigung Fehlentwicklungen beim Einstieg in leistungsdifferenzierte Entgelte vermeiden hilft. Im Seminarverlauf werden differenzierte Modelle und unterschiedliche Dienstvereinbarungen vorgestellt, erläutert und anhand von Beispielen kommentiert.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen der Krankenhäuser und anderer Dezernate, die umfassend und praxisnah über die Neuregelungen informiert sein wollen; Mitglieder aus Personalräten; sonstige Interessenten.
Benötigte Arbeitsmittel: § 18 TVöD, eigene Dienstvereinbarungen
| Referententeam | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 14.03.2012 (Mi) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 15.03.2012 (Do) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 20.02.2012 18:24:38