| Themenbereich: Personalwesen | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Der hohe Stellenwert des Personalaktenrechts lässt vermuten, dass eindeutige und normative Regelungen getroffen sind, um den Bedürfnissen der Behörden und deren Bediensteten gerecht zu werden. Obwohl seit 1993 erweiterte Regelungen bestehen, bestätigt ein Vergleich der Beamtengesetze mit den zum Personalrecht der Arbeitnehmer/innen ergangenen Regelungen diese Vermutung jedoch nicht. Das Ziel des Seminars besteht darin, wesentliche und in der Praxis häufig auftretende Fragen und Probleme des Personalaktenrechts zu behandeln. Dabei wird neben dem Bundesbeamtengesetz auf die aktuelle gesetzliche Neuregelung durch das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und auf rechtliche Möglichkeiten landesspezifischer Besonderheiten eingegangen. Mangels eigener Regelungen in den Tarifverträgen werden Analogien für die Tarifbeschäftigten hergeleitet. Anhand praktischer Übungen und Fälle sollen die Teilnehmer/innen zugleich eine Anleitung für die Personalaktenorganisation erhalten.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen in Personalverwaltungen mit Kenntnissen des Personalrechts; Personalräte. Das Seminar ist auch für Beschäftigte aus Behörden des Bundes geeignet. Es werden Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Personalrechts vorausgesetzt.
Benötigte Arbeitsmittel: Beamtengesetz, TVöD oder TV-L
| Herr Detlef Treubrodt | Teilnahmegebühr: 180.00 EUR | ||||||
| 03.09.2012 (Mo) | 10:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| Herr Detlef Treubrodt | Teilnahmegebühr: 180.00 EUR | ||||||
| 04.03.2013 (Mo) | 10:00 - 16:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:04:58