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Das Ausländerrecht in der Praxis - eine systematische Einführung

Fachseminar

Das Ausländerrecht ist eine komplexe und in Teilen schwer überschaubare Materie. Das „Geflecht” von europäischer und nationaler Gesetzgebung, Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte sowie interner Erlasse für die Ausländerbehörden führt nicht selten zu Problemen bei der Rechtsanwendung. Entscheidungssicherheit für die Verwaltung sowie Vorhersehbarkeit für die Betroffenen sind in der Praxis oft nur schwer herstellbar. Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet sind nicht nur für die Mitarbeiter/innen von Ausländerbehörden, sondern praktisch in allen Bereichen der Verwaltung zunehmend von Bedeutung. Die Fortbildungsveranstaltung hat eine systematische und praxisorientierte Darstellung zum Ziel, die fundierte Kenntnisse der wesentlichen Regelungen und Strukturen vermitteln soll.  

Schwerpunkte:

 

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der öffentlichen Verwaltung und privater Träger, insbesondere von Ausländerbehörden, Sozial- und Jugendämtern, Ordnungsbehörden, Bürgerämtern, die sich in systematischer Form fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Ausländerrechts aneignen wollen. 

Benötigte Arbeitsmittel: Gesetze zum Ausländerrecht in der jeweils gültigen Fassung 


Termine

0705ORD020 Herr Prof. Dr. Werner Teubner
Teilnahmegebühr: 260.00 EUR
05.07.2012 (Do)09:00 - 16:30Berlin
06.07.2012 (Fr)08:00 - 14:30Berlin
 
1206ORD020 Herr Prof. Dr. Werner Teubner
Teilnahmegebühr: 260.00 EUR
06.12.2012 (Do)09:00 - 16:30Berlin
07.12.2012 (Fr)08:00 - 15:15Berlin
 

Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:03:36