| Themenbereich: Soziale Sicherung | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Seit der Ablösung des BSHG durch das SGB XII sind die Hilfen zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII immer wieder angepasst und überarbeitet worden, zuletzt durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz oder das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus. Folgerichtig wünscht der Gesetzgeber eine nachhaltige Verbesserung der Rechtsstellung der pflegebedürftigen Menschen. Gleichwohl ist jedoch weiterhin das von Pflegebedürftigen und Pflegediensten Gewünschte kritisch zu hinterfragen. Bei weitem nicht jede begehrte Leistung ist pflegefachlich notwendig bzw. sinnvoll und in der Konsequenz nicht aus der Sozialhilfe zu finanzieren. Durch das Seminar werden die Teilnehmer/innen in die Lage versetzt, grundpflegerische und hauswirtschaftliche Notwendigkeiten mit den teilweise neuen sozialhilferechtlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Hierbei stehen zum einen die rechtlichen Mittel bei der Abgrenzung, Festsetzung und Vergütung der Leistung, zum anderen aber auch pflegefachliche Inputs im Vordergrund. Die Inhalte werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vermittelt.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Sozialämter, die mit der Gewährung von Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen nach dem SGB XII befasst sind; Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter oder der Allgemeinen Sozialen Dienste, soweit sie in die Bedarfsplanung eingebunden sind.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII
| Herr Peter Cipa Herr Michael Ißbrücker | Teilnahmegebühr: 365.00 EUR | ||||||
| 14.06.2012 (Do) | 09:00 - 16:30 | Hamburg | |||||
| 15.06.2012 (Fr) | 08:00 - 14:30 | Hamburg | |||||
| Herr Peter Cipa Herr Michael Ißbrücker | Teilnahmegebühr: 310.00 EUR | ||||||
| 08.11.2012 (Do) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 09.11.2012 (Fr) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:05:31