| Themenbereich: Soziale Sicherung | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Im SGB II sind sowohl im Bereich des Leistungsrechts als auch im Bereich der Eingliederungsleistungen viele Ermessensregelungen enthalten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. die Tragweite unterschätzt. Oft ist den Mitarbeiter/innen der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht vertraut. So wird von den Sozialgerichten zunehmend gerügt, dass die Behörden kein Ermessen ausüben, obwohl ein Rechtsanspruch auf die pflichtgemäße Ermessensausübung besteht. Im Seminar werden den Teilnehmer/innen anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus durch konkrete Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II in Verbindung mit dem SGB III, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Vermittlungsbudgets nach § 45 SGB III).
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im aktiven und passiven Bereich des SGB II, Mitarbeiter/innen aus Rechnungs-prüfungsämtern und Widerspruchstellen.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB I, SGB X, SGB II
| Frau Sylvia Pfeiffer | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 30.08.2012 (Do) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 31.08.2012 (Fr) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
| Frau Sylvia Pfeiffer | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 17.12.2012 (Mo) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 18.12.2012 (Di) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:05:21