| Themenbereich: Bürgerliches Recht / Verwaltungsrecht | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Natürliche wie auch juristische Personen unterliegen regelmäßig öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträgen. Regelmäßig sind Kommunen und Zweckverbände mit dem Problem konfrontiert, dass Abgabenpflichtige ihren Zahlungspflichten nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang nachkommen. Gelegentlich steht auch der bisher Pflichtige aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Beispielsweise ist eine Firma liquidiert, befindet sich in Insolvenz oder ein Grundstückseigentümer hat zwischenzeitlich gewechselt. Hier stellt sich die Frage, wer außer dem eigentlich Pflichtigen zur Begleichung der offenen Steuer- und Abgabenforderungen herangezogen werden kann? Wer haftet für offene öffentlich-rechtliche Forderungen? Neben einer solchen persönlichen Haftung Dritter kann aber unter Umständen auch eine Haftung bestimmter Gegenstände, hier vor allem von Grundstücken, in Frage kommen. Im Seminar soll dargestellt werden, wie solche persönlichen und dinglichen Haftungsfragen gesetzlich geregelt sind, unter welchen Voraussetzungen also auch ein anderer als der ursprüngliche Schuldner bzw. ein Grundstück in Anspruch genommen werden kann.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Behörden, Kommunen und Zweckverbänden, die mit dem Einzug von Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträgen zu tun haben und hier ihre Kenntnisse zum Umgang mit Problemfällen vervollständigen oder vertiefen wollen.
Benötigte Arbeitsmittel: AO
| Herr Wolfram Günther | Teilnahmegebühr: 200.00 EUR | ||||||
| 11.06.2012 (Mo) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 12.06.2012 (Di) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:03:50