| Themenbereich: Soziale Sicherung | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch aufgehoben worden. Die Grundsicherung wurde vollständig in die Sozialhilfe eingegliedert, ist jetzt Bestandteil des SGB XII und dient neben der noch in einem geringeren Umfang zu leistenden Hilfe zum Lebensunterhalt der Sicherung der Grundbedürfnisse für alte und kranke Menschen. Mit der Eingliederung wurden die Inhalte der Grundsicherungsleistungen zum Teil verändert und an die sozialhilferechtlichen Grundsätze angepasst. Das Vierte Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches mit den Regelungen über die Grundsicherung enthält aber auch Besonderheiten, die nur für die Grundsicherung, nicht aber für die Sozialhilfe gelten. Mit der aktuellen Änderung des SGB XII wird an diesem Prinzip festgehalten. Bei der Bedarfsermittlung sind wesentliche Änderungen eingetreten, die die Leistungen nach dem 3 und 4. Kapitel SGB XII gleichermaßen betreffen. Ziel des Seminars ist es, die Leistungsvoraussetzungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt darzustellen, die Probleme aufzuarbeiten, die aktuelle Rechtsprechung vorzustellen und Lösungen für die Fachpraxis anzubieten.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialämter; Mitarbeiter/innen aus Rechnungsprüfungsämtern und von Rechnungshöfen; sonstige Interessenten.
Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII
| Frau Sylvia Pfeiffer | Teilnahmegebühr: 260.00 EUR | ||||||
| 03.12.2012 (Mo) | 09:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| 04.12.2012 (Di) | 08:00 - 14:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 16.05.2012 15:05:31