| Themenbereich: Ausbildungsförderung | Seminare nach Ort | Seminare nach Termin |
Die Geltendmachung des Förderanspruchs setzt die Antragstellung sowie die Mitwirkung der Eltern und Ehegatten voraus, die ggf. zwangsweise durchzusetzen ist. Auch dem Amt obliegen Auskunftsrechte und Mitwirkungspflichten, die wahrgenommen werden müssen. Es geht dabei um die formelle Bearbeitung der Anträge bis zur möglichen Einmündung in das Vorausleistungsverfahren. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen sowie die Abläufe dargestellt, um das Verwaltungsverfahren in der Praxis sachgerecht und zügig durchführen zu können.
Schwerpunkte:
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise sowie der Studentenwerke; Interessenten aus anderen Bereichen. Grundkenntnisse des Ausbildungsförderungsrechts werden vorausgesetzt.
Benötigte Arbeitsmittel: BAföG, BAföGVwV, EinkommensVO, HärteVO, SGB X
| Herr Hans-Jürgen Jansen | Teilnahmegebühr: 180.00 EUR | ||||||
| 18.06.2012 (Mo) | 10:00 - 16:30 | Berlin | |||||
| Herr Hans-Jürgen Jansen | Teilnahmegebühr: 180.00 EUR | ||||||
| 03.06.2013 (Mo) | 10:00 - 16:30 | Berlin | |||||
Semi2html Vers. 0.345.2 KUI 2008-09-27; 03.02.2012 15:40:27