Seminare zum SGB II und angrenzende Gesetze
Zum 01.01.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Die Leistungen werden weiterhin an die Voraussetzungen der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit geknüpft, es sei denn, es Personen leben mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft. Vermögen bleibt in größerem Umfang anrechnungsfrei. In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezuges gilt z.B. ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für die antragstellende Person und von 15.000 Euro für jede Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Wie zuvor auch, ist selbst genutztes Wohneigentum von dieser Berechnung ausgenommen. Eine wesentliche Änderung gibt es auch bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Im ersten Jahr des Leistungsbezuges gibt es keine Angemessenheitsprüfung, die Leistungen werden vollständig übernommen, ausgenommen sind allerdings die Heizkosten und Stromkosten. Neu eingeführt wurde auch der Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst. Wir haben mit unterschiedlichen Schwerpunkten Seminare zum Bürgergeld im Angebot. Auch die bislang im Themenbereich des SGB II laufenden Seminare sind an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Das aktuelle Fortbildungsangebot des KBW e. V. bietet zahlreiche Fach- und Spezialseminare sowie Workshops, in denen Grundlagen, Spezialwissen und Neuregelungen zum SGB II vermittelt werden.
TIPP Unsere Schulungen zum Bürgergeld Seminare zum neuen Bürgergeld
Tipp: Unsere Fachtagung Sozialrecht SGB II Zur Tagung
Nachfolgend finden Sie eine chronologische Auswahl von Themen aus dem Bereich "Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen".
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